Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen, Ausbildung, Flugschule und Schnupperflüge

Das Hubschrauber Forum bei helikopterfliegen.de - Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen. Unser Hubschrauberforum dient dem Erfahrungsaustausch zwischen Piloten und denen, die noch Hubschrauberpilot werden wollen.

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> Wo darf man mit einer PPL landen?
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Frank
new post 10. März 2005, 00:41
Antworten #1


Schnupperflieger
*

Gruppe: Members
Beiträge: 2
seit: 09. März 05
Mitglieder Nr.: 83




Hallo,

nettes Forum hier, und die Thematik Helifliegen ist sowieso interessant.

Wo darf man mit einer PPL einen Hubschrauber landen?
- Flughafen?
- auf jeder grossen Wiese / Feld?
- auf einem grossen Parkplatz?
- Firmengelände?
- wo noch / so sonst?

Gibt es Voraussetzungen?

Wen fragt man nach der Landeerlaubnis?

Besten Dank für Infos.

Gruss
Frank
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Frank
new post 10. März 2005, 23:22
Antworten #2


Schnupperflieger
*

Gruppe: Members
Beiträge: 2
seit: 09. März 05
Mitglieder Nr.: 83




Hallo,

vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

Ich meine:
Wo darf man als Privathubschrauberpilot landen:
- Flughafen?
- auf jeder grossen Wiese / Feld?
- auf einem grossen Parkplatz?
- Firmengelände?
- wo noch / so sonst?

Gibt es Voraussetzungen?

Wen fragt man nach der Landeerlaubnis?

Besten Dank für Infos.

Gruss
Frank
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NinetyP
new post 12. März 2005, 17:20
Antworten #3


Flugschüler
*

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Lizenzen und Qualifikation: PPL(H)

Beiträge: 28
seit: 19. Januar 05
Ort: Norden
Mitglieder Nr.: 67




huhu!
in deutschland darfst du eigentlich nirgens landen! ohmy.gif
du kannst natürlich auf jedem zivilen platz landen, ob jetzt großer flughafen oder der kleine wald und wiesen platz. man muss halt die vorschriften beachten, zu den einzelnen plätzen. als privatfliegr ne aussenlandegenehmigung zu bekommen, das kann man eigentlich vergessen, würde ich sagen, es sei denn, die beziehungen stimmen, oder du hast ein suuuper grund. ist aber, meines wissens nach, ziemlich schwer.
sowas wie firmengelände ist meist noch was anderes. aber selbst da kommt es wohl immer drauf an.
hast du ähnliches vor?? hast du nen schein??
LG
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Joachim
new post 21. April 2005, 19:51
Antworten #4


Flugschüler vor dem ersten Solo
*

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Beiträge: 100
seit: 21. April 05
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QUOTE(NinetyP @ 12. März 2005, 18:20)
als privatfliegr ne aussenlandegenehmigung zu bekommen, das kann man eigentlich vergessen


Hallo miteinander

Ja, das kann man in der Praxis defacto vergessen.

Anders sieht es in der Schweiz und Frankreich aus.
Fast alle Piloten haben in der Schweiz eine Generelle Aussenlandebewilligung.
Diese hat zwar einige wenige Einschränkungen, aber diese haben eher mit gesunden Menschenverstand als mit Behördenschikane zu tun. Eine solche Bewilligung ist jeweils ein Jahr gültig und kann problemlos, wenn nichts negatives vorliegt, immer wieder verlängert werden.

In Frankreich ist die Bewilligung (DEMANDE D'AUTORISATION PERMANENTE D'UTILISER LES HELISURFACES) sogar 10 Jahre gültig.

Gruss
Joachim
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sunbear
new post 12. August 2005, 10:04
Antworten #5


Ich mag Hubschrauber
*

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Beiträge: 1
seit: 12. August 05
Mitglieder Nr.: 193




Hallo,

ist diese Berechtigung in Deutschland an den Hubschrauber oder an die Person gekoppelt?
Und mit welchen Beschränkungen wird sie in Deutschland denn erteilt?

Danke!
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qbound
new post 25. Mai 2006, 14:32
Antworten #6


Schnupperflieger
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Hallo zusammen,

das Thema interessiert mich auch. Zwar habe ich nicht vor direkt neben meiner Garage zu starten aber eine Aussenlandung möchte ich schon machen.

Wie sieht es dazu im allgemeinen aus? Wer darf das und worauf begründet sich diese Restriktion?

Gruß
Oliver
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qbound
new post 26. Mai 2006, 14:01
Antworten #7


Schnupperflieger
*

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Mal zu einer weiteren Frage. Wo kann ich Informationen zur Aussenlandungen innerhalb und ausserhalb der EU bekommen. Ich interessiere mich speziell für die folgenden Länder:
Österreich, Schweiz, Italien, Slovenien und Kroatien.

Danke für eure Antworten.

Gruß
Oliver
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Rotorblatt101
new post 09. Juli 2006, 15:15
Antworten #8


1. Soloflug geschafft
**

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Beiträge: 101
seit: 09. Juli 06
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Zumindest in Oesterreich hat das mit dem Flugschein nichts zu tun. Um einen "Privatflugplatz" zu betreiben, schreibt das Amt einiges vor (Jaehrliche Inspektionen, Notfall Equipment vorhanden, Schulung des Personals, 24h Notfall Kontaktnummern, Mitbenutzung der Ministerien als Nebeneffekt, etc).

Zusaetzlich kann man sich auf jahrelanges "lobbying" (wie es heutzutage so schoen heisst) bei Buergermeister, Nachbarn und den Gruenen vorbereiten. Einfacher (falls man das so nennen darf) ist es sicher als Firma mit einer grossen Anzahl Mitarbeitern und einem recht grossen Firmenareal.

Vitamin B allerdings hilft auch schoen ganz gut weiter. Zumindest ist mir aus Medienberichten ein Oesterreicher bekannt, der mit seiner Yak 52 zumindest zweimal pro jahr hinterm stadel landet. Also scheints ja doch irgendwie zu gehen.

Dieser Beitrag wurde von Rotorblatt101: 09. Juli 2006, 15:18 bearbeitet
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Trigon
new post 25. Juli 2006, 09:36
Antworten #9


Flugschüler
*

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QUOTE(Rotorblatt101 @ 09. Juli 2006, 15:15)
Zumindest in Oesterreich hat das mit dem Flugschein nichts zu tun. Um einen "Privatflugplatz" zu betreiben, schreibt das Amt einiges vor (Jaehrliche Inspektionen, Notfall Equipment vorhanden, Schulung des Personals, 24h Notfall Kontaktnummern, Mitbenutzung der Ministerien als Nebeneffekt, etc).

*




Außenlandungen müssen vom landeshauptmann bewilligt und die ACG informiert sein!
für den außenabflug dann nur mehr die ACG...
wenn du ein großes feld dein eigen nennen kannst und sehr viel land drum herum auch noch, dann könnts was werden... aber prinzipiell ist es hier verboten wink.gif
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Spencer
new post 06. Dezember 2006, 19:35
Antworten #10


Schnupperflieger
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seit: 13. Januar 05
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In Deutschland sind Aussenlandungen an den CPL (H) gebunden.
Ferner muss der Hubschrauber in einem gewerblichen Unternehmen gemeldet sein und eine Allgemeinerlaubnis vorliegen.
PPL (H) darf nur auf Flugplätzen starten und landen egal ob die Maschine privat oder gewerblich genutzt wird.
Sch..... Regelung sad.gif , aber fast nichts zu machen. Kenne keinen der soviel Vitamin "B" hat.

Spencer


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Oldtimer
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Zeitloser
new post 25. März 2007, 23:58
Antworten #11


Ich mag Hubschrauber
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Lizenzen und Qualifikation: PPL(H)

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Hallo,

einiges ist hier bereits gesagt worden. Die Aussenlandung ist an die primär erstmal an die Lizenz des Piloten gekoppelt und dementsprechend nur CHPL Piloten vorbehalten.
Ich denke es kommt aber auch eindeutig darauf an wer, wann, wo landen möchte. Dir Reglementierung mag dem ein oder anderen sicherlich unsinnig erscheinen, dennoch soll sie vor unnötigen Unfällen schützen. Oftmals fehlt in gewissen Bereichen leider auch die Flugerfahrung. Dementsprechend auch die Erfahrung die "ungewohnte"Situation richtig einzuschätzen. Ein Flp. ist da etwas einfacher anfliegbar.
Denke ist mit ein Grund

Der Zeitlose cool.gif
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DJ Blue
new post 15. Oktober 2007, 12:16
Antworten #12


Schnupperflieger
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seit: 14. Oktober 07
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Wenn man aber Außenladungen machen dürfte, was würden diese in Deutschland Kosten?


--------------------
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Mücke
new post 15. Oktober 2007, 16:21
Antworten #13


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Die Außenstart- und Landegenehmigung ist keinesfalls an eine CPL(H) gekoppelt.
Der Heli muß auch nicht in einem AOC sein.
Es gibt durchaus auch PPLer mit einer solchen.

Informationen und entsprechende Genehmigungen erteilt der für eure Lizenz zuständige RP.
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Falko
new post 18. Oktober 2007, 20:20
Antworten #14


Flugschüler vor dem ersten Solo
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Beiträge: 87
seit: 10. September 06
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Ja das ist echt schade fuer Deutschland. In anderen Laendern wie z.B in der USA kann man ueberall landen, solange man niemanden gefaehrdet. Wir fliegen regelmaessig mit der Huey zum Essen und landen direkt beim Lokal auf dem Parkplatz zwischen den Autos. Das kratzt hier NIEMANDEN.

Zum anderen ist es schade, dass jungen Piloten in Deutschland so wenig Aussenlandungen ueben koennen, da dieses u.a wichtig fuer die Jobqualifikation fuer den ADAC,HDM,DRF sind.

Aber das ist wieder mal Typisch Deutschland...Verbote wohin man nur schaut und alles muss genehmigt werden....das ist traurig.

Ich will jetzt nicht sagen das jeder ueberall in der Stadt landen darf...aber zumindest sollte es doch erlaubt sein, dass man in Deutschland in laendlichen Gebieten zwecks Training ohne grossen Aufwand landen darf ?!?! ..aber das wird wohl nie so kommen....

Gruss Falko
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maveric
new post 18. Oktober 2007, 20:41
Antworten #15


Flugschüler: Theorie bestanden
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Gruppe: Pilots
Lizenzen und Qualifikation: CPL(H)
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Beiträge: 210
seit: 04. Januar 05
Mitglieder Nr.: 56




tja Falko... good old Germany!!

Den Unterschied hab ich gleich gemerkt als ich von den USA nach Hause gekommen bin... Ein Flieger hat´s in den Staaten nun mal schöner... und das nervt...
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heliped
new post 03. März 2009, 13:34
Antworten #16


Ich mag Hubschrauber
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Lizenzen und Qualifikation: CPL(H)

Beiträge: 1
seit: 03. März 09
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Wo kann mann so ein genehmigung für aussenlandungen bekommen ??

Gibt es auch noch ein unterschied ob es sich um rundfluge oder ein einmaliger Landung handelt ??

gr. aus Holland smile.gif
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ThomasS
new post 05. Mai 2010, 15:16
Antworten #17


Schnupperflieger
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seit: 04. Mai 10
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Mal ne blöde Frage:

was ist wenn ich einfach irgendwo lande?
Wer bekommt das mit? Wer macht da was?
Was passiert dann?
Wenn das irgendwo auf dem Land ist, dann merkt das doch nicht mal jemand.
(nicht das ich das tun würde :-) )
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Admin
new post 05. Mai 2010, 15:32
Antworten #18


Administrator
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Beiträge: 541
seit: 07. Juni 03
Ort: Öhringen
Mitglieder Nr.: 1




Nun, Du könntest denken: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich würde Dir einen Blick in:
QUOTE
§ 25 LuftVG

(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen

1.    außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder
2.    außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder
3.    innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz

nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn

1.    der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist oder
2.    die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.

In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.

(3) Der Berechtigte kann Ersatz des ihm durch den Start oder die Landung entstandenen Schadens nach den sinngemäß anzuwendenden §§ 33 bis 43 beanspruchen.


in Zusammenhang mit:
QUOTE
§ 60 LuftVG

(1) Wer

1.    ein Luftfahrzeug führt, das nicht zum Luftverkehr zugelassen ist, oder als Halter einem Dritten das Führen eines solchen Luftfahrzeugs gestattet,
2.    ein Luftfahrzeug ohne die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 führt oder bedient oder als Halter eines Luftfahrzeugs die Führung oder das Bedienen Dritten, denen diese Erlaubnis nicht erteilt ist, gestattet,
3.    praktische Flugausbildung ohne eine Lehrberechtigung nach § 5 Abs. 3 erteilt,
4.    als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 Nr. 1 startet oder landet,
5.    ohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Stoffe oder Gegenstände, die durch Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Nr. 7 als gefährliche Güter bestimmt sind, mit Luftfahrzeugen befördert,
6.    ohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 2 Satz 1 Stoffe oder Gegenstände, die durch Rechtsverordnung als gefährliche Güter bestimmt sind, ohne Erlaubnis in Luftfahrzeugen im Handgepäck mit sich führt oder an sich trägt,
7.    entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 elektronische Geräte betreibt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.


empfehlen.

Wir reden hier also nicht über eine Ordnungswidrigkeit, sondern einen Straftatbestand.

Und glaub mir: Du kannst Dir nicht vorstellen, wo überall plötzlich Menschen (mit einer Kamera bzw. Handy) auftauchen. eusa_naughty.gif


--------------------

To fly is human, to hover, divine.
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ThomasS
new post 05. Mai 2010, 16:22
Antworten #19


Schnupperflieger
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Beiträge: 19
seit: 04. Mai 10
Mitglieder Nr.: 1,207






Okay, du hast mich überzeugt.

Es sei denn man ist im Besitz eines großen Grundstückes,
welches von außen nicht einsehbar ist .... :-)
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ThomasS
new post 06. Mai 2010, 09:05
Antworten #20


Schnupperflieger
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Lizenzen und Qualifikation: Keine

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seit: 04. Mai 10
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In einer kleinen Stadt bei mir um die Ecke,
hat ein Geschäftsmann einen Landeplatz auf seinem Grundstück genemigt bekommen.
Er hat es begründet mit schneller Ersatzteilbeschaffung für seine Firma.
Es hat zwar einige Zeit gedauert, doch jetzt ist auf seinem Firmengelände ein Helipad. Und sein Jetranger fliegt da mehrmals pro Woche weg.
In der Realität hat das mit Ersatzteilbeschaffung sicher wenig zu tun.
Man muss nur einen guten Grund haben.

Bei mir wird das wohl schwieriger, da ich ca 200 meter Luftlinie
zum nächsten Flugplatz wohne...
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