Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen, Ausbildung, Flugschule und Schnupperflüge

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> Stunden sammeln nach der Ausbildung, Selbstkostenflüge die x.te
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LeonardoDaVinci
new post 24. Juni 2007, 20:03
Antworten #1


Schnupperflieger
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Admin: Da sich der Themenschwerpunkt ein wenig verschoben hat, habe ich einge Beiträge aus dem alten Thema herausgelöst und ein eigenes Thema daraus erstellt.

QUOTE(PilotAndy @ 19. Juni 2007, 23:01)
.....danach sammelst du auf eigene kosten, oder was noch besser ist, auf kosten von zahlenden mitfliegern ein paar extrastunden. Selbstkostenflüge sind ja nicht verboten als PPL-H'ler

Gruß Andy
*




Das ist ein gutes Stichwort "Selbstkostenflüge". Was ist da eigentlich zulässig und ab wann wird es kommerziell was den Besitz einer CPHL erfordert eusa_naughty.gif . Ich bin nämlich noch nicht so bewandert, aber ich kann mir vorstellen, dass wenn man hier etwas falsch macht, das analog zum Straßenverkehr, ein Fliegen ohne Lizenz darstellen müsste, mit entsprechenden Konsequenzen.

Wäre also schon auch aus dieser Sicht interessant zu wissen, wo die Grenze verläuft. Darf man dann zum Beispiel auch Werbung für den Selbskostenflug machen? Und was bedeutet es genau Selbskostenflug. Ich zahl nix, der Gast alles?

Vielen Dank schon einmal für eure (ernst gemeinten) Beiträge thumbs.gif

Leo
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PilotAndy
new post 25. Juni 2007, 11:29
Antworten #2


1. Soloflug geschafft
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wegen den sogenannten selbstkostenflügen schaust du am besten mal hier rein
http://www.helikopterfliegen.de/forum/inde...p?showtopic=156

Naja, es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird, ich denke wenn du im bekanntenkreis "werbung" für dich machst, hier und dort eine visitenkarte verteilst, und dir den einen oder anderen flug ohne gewinnbeabsichtigung bezahlen lässt, evtl auch ne eigene private hp hast wo dich leute kontaktieren können um mit dir "mitzufliegen" und dir dafür ebenfalls einen teil oder sogar alles bezahlen....und du dadurch nicht täglich 20 leute fliegen musst ...interessiert das keine sau!

Würdest du eine professionelle hp ins netz setzen, mit festen routen für rundflüge, festen preisen, werbung in zeitungen machst, dann kriegst sicherlich schnell ein problem...

aber mal hier und mal da...stört glaub kaum einen
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LeonardoDaVinci
new post 25. Juni 2007, 14:27
Antworten #3


Schnupperflieger
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QUOTE(PilotAndy @ 25. Juni 2007, 11:29)
wegen den sogenannten selbstkostenflügen schaust du am besten mal hier rein
http://www.helikopterfliegen.de/forum/inde...p?showtopic=156

Naja, es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird, ich denke wenn du im bekanntenkreis "werbung" für dich machst, hier und dort eine visitenkarte verteilst, und dir den einen oder anderen flug ohne gewinnbeabsichtigung bezahlen lässt, evtl auch ne eigene private hp hast wo dich leute kontaktieren können um mit dir "mitzufliegen" und dir dafür ebenfalls einen teil oder sogar alles bezahlen....und du dadurch nicht täglich 20 leute fliegen musst ...interessiert das keine sau!

Würdest du eine professionelle hp ins netz setzen, mit festen routen für rundflüge, festen preisen, werbung in zeitungen machst, dann kriegst sicherlich schnell ein problem...

aber mal hier und mal da...stört glaub kaum einen
*




Hall PilotAndy,

ich danke dir für den Link auf den entsprechenden Thread. Das hat dann doch schon Licht in die Sache gebracht. Und wenn ich bedenke, dass ich zumindest 50 Prozent mir bezahlen lassen kann um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, dann ist das besser wie alles selbst bezahlt.

Leo
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Flocke
new post 26. Juni 2007, 05:56
Antworten #4


Flugschüler
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Hey Zusammen,

Ich kann dazu nur sagen, dass ihr mit solchen Aussagen mit "mal hier und mal da ...", eher vorsichtig sein solltet! Ich weiss, dass sie hier in AUS eher recht streng damit sind, was das angeht! Sollte dabei etwas durhsickern an die falsche adresse, dann bist du ruckzuck mitten dort, wo keiner sein will ...
Bei uns besagt das Gesetz, dass der Flug comercial wird, sobald jemand einen Vorteil daraus schlaegt, das bedeutet, dass der Pilot sowohl als auch jeder Passagier das selbe bezahlen muss fuer den Flug! Also nichts mit, ich lass mir die Stunden bezahlen, dann waere es schon bezahltes arbeiten!
Allerdings wo kein Klaeger, da kein Richter .... Ich wuerde aber das mit der HP und den Visitenkarten nicht unbedingt machen!!! Waere dann vielleicht doch schon ein bisschen arg viel der Werbung!!!

Solong Flo
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Jetranger
new post 26. Juni 2007, 06:56
Antworten #5


Flugschüler vor dem ersten Solo
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Eine sehr gute Erklärung hinsichtlich "Selbstkostenflüge" findet Ihr hier:
http://www.eddh.de/x-files/dl_files/pplaflue.pdf
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Admin
new post 26. Juni 2007, 08:32
Antworten #6


Administrator
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Und ich möchte nur der Vollständigkeit halber (weil es hier wirklich off-topic ist) anmerken, daß es seit mehreren Jahren den Begriff der Selbstkostenflüge im LuftVG nicht mehr gibt:
QUOTE
Auszug §20 LuftVG

Der Genehmigungspflicht unterliegt auch die nichtgewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt; ausgenommen hiervon sind Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern und mit Luftfahrzeugen, die für höchstens vier Personen zugelassen sind.


Und bitte genau lesen: 'Gegen Entgelt' sagt nichts über die Höhe desselben aus. Vergesst den Begriff 'Selbstkostenflüge' und macht euch lieber über die Haftung im schlimmsten Falle Gedanken. eusa_naughty.gif


--------------------

To fly is human, to hover, divine.
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PilotAndy
new post 26. Juni 2007, 09:26
Antworten #7


1. Soloflug geschafft
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Eben

Im Übrigen ist das eine rechtliche grauzone.

Beispiel:

Inseriere einen Rundflug/mitfluggelegenheit MIT Theoretischer Einweisung + Getränk + Essen bei ebay.

Insgesamt kostet das Angebot (nicht der Flug) meinetwegen 300 € insgesamt. In dein Inserat schreibst du rein das die Kosten das Getränk und das würsten betreffen und der restliche teil den flug.

Ebay ist eine private plattform, du kannst verkaufen was du willst für einen beliebigen preis.

Wie will man also nachweisen ob die kosten für den flug, oder für das "würstchen" waren?
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Jetranger
new post 26. Juni 2007, 11:10
Antworten #8


Flugschüler vor dem ersten Solo
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In § 20 LuftVG sind nichtgewerbsmäßige Flüge gegen Entgelt von der Genehmigungspflicht ausgenommen, sofern es dem Absetzen von Fallschirmspringern dient oder mit Luftfahrzeugen erfolgt, die für maximal 4 Personen zugelassen sind! Die Frage stellt sich nur, ob ein gewerbsmäßiger Flug vorliegt. Und dabei geht es auch um die Gewinnerzielungsabsicht. Nach der bisherigen Rechtssprechung liegt u.a. keine Gewerbsmäßigkeit vor, wenn der Flugpreis unter den Mitfliegern (auch Pilot) geteilt wird. Ob man dem Kind dann den Namen "Selbstkostenflug" oder "Nicht gewerbsmäßiger Flug" gibt, ist relativ egal.
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LeonardoDaVinci
new post 27. Juni 2007, 08:15
Antworten #9


Schnupperflieger
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QUOTE(Jetranger @ 26. Juni 2007, 11:10)
In § 20 LuftVG sind nichtgewerbsmäßige Flüge gegen Entgelt von der Genehmigungspflicht ausgenommen, sofern es dem Absetzen von Fallschirmspringern dient oder mit Luftfahrzeugen erfolgt, die für maximal 4 Personen zugelassen sind! Die Frage stellt sich nur, ob ein gewerbsmäßiger Flug vorliegt. Und dabei geht es auch um die Gewinnerzielungsabsicht. Nach der bisherigen Rechtssprechung liegt u.a. keine Gewerbsmäßigkeit vor, wenn der Flugpreis unter den Mitfliegern (auch Pilot) geteilt wird. Ob man dem Kind dann den Namen "Selbstkostenflug" oder "Nicht gewerbsmäßiger Flug" gibt, ist relativ egal.
*



Also ich lese das genau so. Durch die Trennung mit dem Semikolon entsteht ein neuer Satz, der sich auf das vorher geschriebene bezieht und diesem Fall konkretisiert. Somit sind eben Luftfahrzeuge bis zu 4 Personen eben ausgenommen. Auch im Hinblick auf die Gewerbsmäßigkeit, die ja im vorhergehenden Satz auch für nichtgewerbliche Personenbeförderung eingeschlossen wurde.
So geht das auch aus der Übersicht hervor, die durch den Admin eingestellt wurde. Knackpunkt ist eben der Begriff der "Gewerblichkeit". Ich werde auch mal einen Blick in die Bundestagsdrucksachen werfen, da dort die Thematik diskutiert wurde und somit einen Einblick in den Sinn und Zweck (Teliologie) der Vorschrift zulassen (BT-Drucksache 13/9513 S. 29).
Und hier der Link dazu: http://dip.bundestag.de/
Dann die 13 für 13. Wahlperiode eingeben und die Nummer 9513 unter Dokument "DRS 13/9513".

Hier ein interessanter Auszug:
QUOTE
"Nichtgewerbsmäßige Beförderungen von Fluggästen, Post und/oder Fracht in Luftfahrzeugen gegen Entgelt werden ebenfalls einer Genehmigungspflicht unterworfen, bestimmte Bereiche sind jedoch im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der besseren Praktikabilität sowie im Hinblick auf ein vertretbares Unterlassen staatlicher Überwachung ausgenommen. Keiner Genehmigung bedürfen hiernach Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern und mit Luftfahrzeugen, die für höchstens vier Personen zugelassen sind."

Also wie gesagt, auf die Gewerblichkeit kommt es an und daher empfehle ich: Keine Werbung und die Kosten wirklich Teilen. Somit spricht nichts gegen die gelegentliche Mitnahme von Passgieren die auch etwas Zahlen müssen. Das war es dann aber auch schon meines Erachtens. Denn aus der BT-Drucksache geht eindeutig der Wille des Gesetzgebers hervor genau diese Umgehungsmöglichkeit der Anmeldepflicht zu schließen.

Gruß Leo

(ups, sorry der Beitrag wurde etwas länger, ich hoffe lieber ADMIN ich bekomme kein Ärger) (Mea culpa)

Admin: Ach was, im Gegenteil: Ein (inhaltlich sinnvoller) Beitrag kann von mir aus auch 3 Seiten lang sein thumbs.gif Anm.: Link wurde ergänzt und Auszug etwas hervorgehoben.
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LeonardoDaVinci
new post 27. Juni 2007, 11:05
Antworten #10


Schnupperflieger
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Danke lieber ADMIN,

sieht gut aus thumbs.gif

Leo
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