wenn man sich heutzutage anmeldet und einen PPL-H macht nach den richtlinien der JAR-FCL ist ja die CVFR berechtigung schon dabei.
Hat man noch den "alten" PPL-H nach LuftpersV und möchte CVFR nachholen gibts irgendwie unterschiedliche aussagen
zuerst hab ich nachgelesen
1. man muss 60h als PIC haben
2. auf der seite vom lba. steht dran 75h gesamtflugzeit (also nix von pic)
im klartext heisst das doch wenn jemand nach altem recht den flugschein gemacht hat und es jetzt nach holen wollte, er aber noch keine 60h als pic hat kann er sich den CVFR nicht leisten ? das doch nen witz oder?
oder ist es doch so das man nur die 10h cvfr ausbildung dranhängen kann?
Gruß Andy
