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Full Version: Ausbildung in USA und Fliegen in Deutschland
Helikopterfliegen.de - Forum > Hubschrauber > Ausbildung
dot2til
Hallo,

ich habe hier bei einem Beitrag gelesen, das jemand seine Flugausbildung in der USA gemacht hat.

Nun habe ich einige Fragen.

1) Wenn ich meinen Flugschein (Privatflug-Schein) mache kann ich damit auch in Deutschland fliegen.

2) In dem Beitrag schreibt der jenige, das er nach der Ausbildung für 85 Euro die Flugerlaubnis auf Österreich geschrieben hat. Wie viel würde das für Deutschland kosten, oder darf ich auch fliegen wenn ich es auf Österreich schreibe.

Danke.

Gruß
Till
Admin
Hallo Till,

erstmal herzlich willkommen und viel Spaß bei helikopterfliegen.de.

Das Thema ist entweder kurz oder extrem lang zu beantworten, weil sehr viele Aspekte hier mitspielen wenn man alle Verordnungen und § nennen möchte.

Zu 1)
Im Prinzip: JA. Du darfst mit einer FAA Lizenz einen N-registrierten (also einen in den USA registrierten und hier befindlichen) Hubschrauber fliegen. Allerdings solltest Du die Luftraumstruktur und das Luftrecht (mindestens) in D kennen.

zu 2)
Wenn es der Fall ist auf den ich glaube das Du anspielst, dann handelt es sich um eine OE Anerkennung (nicht Umschreibung). Damit darfst Du einen OE-registrierten Hubschrauber in Österreich (und auch nach D) fliegen. Nähere Einzelheiten bitte ich vom 'direkt Betroffenen' zu ergänzen <hint> dry.gif
Eine solche Anerkennung durch das LBA ist mir nicht bekannt (soll heissen, ich vermute wenn es überhaupt existiert ist mir noch nie ein Fall bekannt geworden).

Dieses Thema füllt mehrere Foren und wird auch immer wieder aufgewärmt. In meinen Augen lohnt sich ein USA Aufenthalt nach Scheinerhalt zum Stundensammeln wenn man hier die Lizenz bekommen hat. Alles andere spart nicht wirklich Geld bzw. zumindest für den theoretischen Teil bedeutet es mehr Arbeit da die Theorie (zum größten Teil) hier nochmal geschrieben werden muss. Aber nochmal: Dieses Thema füllt Bände.

Gruß,
Marcus
maveric
Hallo,

da ich wohl der direkt betroffene mit den 86€ und OE-Anerkennung gebe ich hiermit meinen Senf dazu biggrin.gif

Also, du kannst in Österreich wie auch in Deutschland mit allen N-Reg. Helis fliegen. Wie schon gesagt, solltest du dich hald mit Luftrecht, Luftraum blablabla...auskennen.

Um beispielsweise OE-Reg. Helis fliegen zu können gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Anerkennung (habe ich gemacht):
Kosten ca. 86€, Zustellung innerhalb 2 Wochen, keine Prüfungen, keine Vorschriften, keine Einschränkung der US-Lizenz!!!! Eine rein förmliche Sache.

2. Umschreibung hierzu musst du mind. 75fh nachweisen und eine theoretische und praktische Prüfung machen. Am besten guckst du mal bei Austrocontrol.at und rufst dort mal bei Frau Schlögl an. Hierbei werden die US-Rechte (d.h. Nachtflug, generell Typrating <12500lb) sehr stark eingeschränkt.

Deutschland:

1.Anerkennung: mind. 75fh, theoretische (in zwei Fächern) und prakt. Prüfung

2. Umschreibung: mind. 100fh, theoretische und prakt. Prüfung.

MFG Sandro
Fischi
Hallo.
Hätte da auch mal ne frage?!

Ich bin am überlegen ob ich meine ausbildung (Privat-, Fluglehrer- und Berufslizenz) bei Hillsboro Aviation in den USA mache. In deren Informationsschreiben sagen die, dass deren Flugschüler im Durchschnitt nach 2 Jahren mit 1000-1200 Flugstunden nachhause fliegen.

Kann mir da jemand etwas zu sagen, ob das stimmt, weil es mir ziemlich viel vorkommt?!

Vielen Dank im vorraus!!

Gruß Fischer
rettass
QUOTE(maveric @ 07. Juli 2006, 15:38)


Deutschland:

1.Anerkennung: mind. 75fh, theoretische (in zwei Fächern) und prakt. Prüfung

2. Umschreibung: mind. 100fh, theoretische und prakt. Prüfung.

MFG Sandro
*





das hier ist auch noch eine möglichkeit:
US-PPL => England

oder

US-PPL => BRD

MFG Roland
Nickname
Es gibt schon auch in D eine Anerkennung für einen US PHPL.

Allerdings ist das eher ein Witz, kostet erstmal 70€ Bearbeitungsgebühr ans LBA, dann sämtliche beglaubtigte Kopien und Auszüge der üblichen Dokumente.

Anschließend eine Theorieprüfung in Luftrecht, menschl. Leistungsvermögen, Navi und dann auch noch ein Prüfungsflug im Fall von Robinson Helis. Dieser kann dann später aber auch zur Umschreibung verwendet werden und muss wohl nicht nochmal gemacht werden.
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