Bis 6 Monate nach Ablauf ist es eigentlich kein Unterschied zur normalen
Befähigungsüberprüfung.
Die 2 Pflichtstunden muss man vorm Checkflug dann halt nur mit Fluglehrer reinholen.
Unterschied hierzu ist, dass der Prüfer den Schein nicht mehr vorort verlängern kann. Man bekommt dann einen neuen bei seiner Landesluftfahrtbehörde ausgestellt.
Ab irgendeinem Zeitraum über den 6 Monaten hinaus kommt dann noch ein Theorie-Auffrischungskurs dazu, der aber keine Prüfung beinhaltet. Die Prozedur darf dann nur eine FTO machen, also kein privater Prüfer oder Fluglehrer auf PPL-Lizenz.
Irgendwo gabs beim LBA online mal eine Liste wo das drin stand wie bei 0-6, 6-12, 12-18, 18-24 Monate alt zu verfahren ist, aber ich find sie grad nicht
Edit:(anm.: bei Jar-Fcl)