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Full Version: Abgelaufene Lizenz
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D-HBZU
Moin zusammen!

Was passiert eigentlich, wenn die PPL abläuft und der Eigentümer es nicht schafft, seine zwei Pflichtstunden zu fliegen?
Die Lizenz verliert ihre Gültigkeit, das ist schon klar. Meine Frage zielt auch mehr darauf ab, wie genau der Schein in solch einem Fall später wieder erneurt werden kann. Hat da jemand nähere Infos, vielleicht sogar aus eigener Erfahrung?
Admin
Hallo D-HBZU,

ich tappe im Moment auch noch im Dunkeln aber Du müsstest auf jeden Fall noch verraten, ob wir von einer alten (ICAO) Lizenz reden, oder von einer JAR Lizenz.

Gruß,
Marcus
D-HBZU
Hallo Marcus,

es würde sich um eine alte ICAO-Lizenz handeln.

Schönen Gruß aus dem hohen Norden,
Hardy
Infinity
Bis 6 Monate nach Ablauf ist es eigentlich kein Unterschied zur normalen
Befähigungsüberprüfung.
Die 2 Pflichtstunden muss man vorm Checkflug dann halt nur mit Fluglehrer reinholen.

Unterschied hierzu ist, dass der Prüfer den Schein nicht mehr vorort verlängern kann. Man bekommt dann einen neuen bei seiner Landesluftfahrtbehörde ausgestellt.

Ab irgendeinem Zeitraum über den 6 Monaten hinaus kommt dann noch ein Theorie-Auffrischungskurs dazu, der aber keine Prüfung beinhaltet. Die Prozedur darf dann nur eine FTO machen, also kein privater Prüfer oder Fluglehrer auf PPL-Lizenz.

Irgendwo gabs beim LBA online mal eine Liste wo das drin stand wie bei 0-6, 6-12, 12-18, 18-24 Monate alt zu verfahren ist, aber ich find sie grad nicht biggrin.gif

Edit:
(anm.: bei Jar-Fcl)
D-HBZU
Das ist jedenfalls zumindest schonmal ein Anhaltspunkt, vielen Dank dafür. Diese Liste würde mich aber auf jeden Fall auch noch interssieren
Admin
Nach meinen Informationen ist es bei der alten ICAO wie folgt:
Innerhalb von 2 Jahren nach 'Verfalldatum' ruht die Lizenz. Wenn innerhalb dieser Zeit die notwendigen Flugstunden geflogen werden (inkl. Überlandflüge wie es damals vorgeschrieben war) wird die Lizenz auf Antrag verlängert. Ich komme allerdings selbst ins grübeln, wie das beim PPL-E genau ausgesehen hat. PPL-A waren 24 Flugstunden in den letzten 24 Monaten mit 25 Landungen und darunter drei 3 Überlandflüge mit mindestens 100 Kilometern (NM?...hmm).

Nach diesen 2 Jahren muss zusätzlich die theoretische Prüfung erneut gemacht werden.

@Infinity
Sicher dass das 'nur' eine Auffrischung in einer FTO ohne Prüfung ist? Wäre ja wünschenswert wenn sich unsere Behörden darauf eingelassen hätten.

Auf jeden Fall musst Du im Besitz eines gültigen Medical sein, aber das versteht sich ja von selbst.

Wenigstens ist die Verlängerung mit JAR einfacher geworden (2 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate der Gültigkeit plus Checkflug ohne Rücksicht auf die Anzahl der Landungen bzw. Überlandflüge).

Gruß,
Marcus

P.S.: Wir müssen nicht darüber diskutieren wie sinnvoll oder -um es auf den Punkt zu bringen- gefährlich es ist, in 12 Monaten nur 2 Stunden im Hubschrauber (bzw. einem Lfz.) zu sitzen...
Popeye
Hallo,

im Großen und Ganzen hat Inifinty Recht, aber die Auffrischungschulung kann man auch an einer Registrierten Ausbildungseinrichtung durchführen (zumindest, wenn es sich um ne PPL Lizenz handelt).


Mindestforderungen für die Auffrischungsschulung

1. Erneuerung einer bis 6 Monate abgelaufenen Musterberechtigung
ohne Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen fliegerischen Tätigkeit auf
weiteren Luftfahrzeugtypen

Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen bezogen auf die Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung.


2. Erneuerung einer mehr als 6 Monate aber weniger als 24 Monate abgelaufenen
Musterberechtigung mit zwischenzeitlicher fliegerischer Tätigkeit
auf vergleichbaren Luftfahrzeugen


Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen bezogen auf die Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung zuzüglich einer theoretischen Auffrischungsschulung in Form einer theoretischen Überprüfung durch den Prüfer und Nachweisführung auf dem Prüfungsprotokoll.


3. Erneuerung einer mehr als 6 Monate aber weniger als 24 Monate abgelaufenen
Musterberechtigung ohne zwischenzeitlicher fliegerischer
Tätigkeit auf vergleichbaren Flugzeugmustern


Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen bezogen auf die Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung zuzüglich einer theoretischen Auffrischungsschulung gemäß sowie einer praktischen Auffrischungsschulung im Mindestumfang von einem Übungsflug von 1 Stunde Dauer (bei VFRErneuerung) mit entsprechender Nachweisführung bei einer FTO, TRTO bzw. einem AOC-Holder.

4. Erneuerung einer mehr als 24 Monate aber weniger als 36 Monate abgelaufenen
Musterberechtigung mit zwischenzeitlicher fliegerischer Tätigkeit
auf vergleichbaren Luftfahrzeugmustern


Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen bezogen auf die Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung zuzüglich einer theoretischen Auffrischungsschulung sowie einer praktischen Auffrischungsschulung im Mindestumfang von einem Übungsflug von 1 Stunde Dauer (bei VFRErneuerung) mit entsprechender Nachweisführung bei einer FTO, TRTO bzw. einem AOC-Holder.

5. Erneuerung einer mehr als 24 Monate aber weniger als 36 Monate abgelaufenen
Musterberechtigung ohne zwischenzeitlicher fliegerischer
Tätigkeit auf vergleichbaren Luftfahrzeugmustern


Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen bezogen auf die Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung zuzüglich einer theoretischen Auffrischungsschulung sowie einer praktischen Auffrischungsschulung im Mindestumfang von einem Übungsflug von 1 Stunde Dauer (bei VFRErneuerung) mit entsprechender Nachweisführung bei einer FTO, TRTO bzw. einem AOC-Holder.


Hab den Text vom LBA mal etwas gekürzt....
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