Zum Thema Fotoflüge:
Ein Fotoflug kennzeichnet sich dadurch, dass der eigentliche Zweck des Fluges in der Beschaffung von Flugaufnahmen besteht. Insbesondere ist dabei natürlich die gewerbliche Nutzung der Fotos gemeint. Fotos für gewerbliche Zwecke zu nutzen, bzw. zu verkaufen ist aber auch nur Fotografen erlaubt. Soweit ich weiß handelt es sich beim Beruf des Fotografen nicht um ein freies Gewerbe. Das heißt man muss diesen Beruf auch erlernt haben, bzw. einen gelernten Fotografe im Helikopter mitnehmen.
Um im Rahmen eines gewerblichen Luftfahrtbetriebes in Österreich Fotoflüge durchführen zu dürfen, ist neben dem CHPL auch eine Flugerfahrung von mindestens 300 Std als Verantwortlicher Pilot auf Hubschraubern erforderlich. (AOCV Anhang2 Punkt 9)
Nebenbei bemerkt: Gewerbliche Flüge anzubieten, ist nur bewilligten Luftfahrtunternehmen gestattet. Der CHPL gibt mir lediglich die Möglichkeit ins OM (Operations Manual) eines solchen Unternehmens eingetragen zu werden. Als Privatperson darf man keine Flüge anbieten, egal ob CHPL oder nicht.
Kammeras mitzunehmen und für private Zwecke Fotos zu schießen ist aber - zumindest in Österreich erlaubt.
Abgesehen davon gilt aber immer noch das Sprichwort: Wo kein Kläger - da kein Richter.

Bitte korrigiert mich, falls ich in der Interpretation der Gesetzeslage nicht richtig liege.
LG
Heli
PS.: Habe heute das traumhafte Flugwetter über den österreichischen Alpen nutzen können, und über vier Flugstunden ins Flugbuch eingetragen!

Die Fotos davon gibt es voraussichtlich ab Mitte März auf meiner HP.