QUOTE(Mountainking @ 15. April 2007, 13:35)
Hallo, leide zwar nicht unter Sehschwäche, aber hatte als Kind links und rechts einen Leistenbruch. Bin dadurch aber in keinster Weise irgendwie körperlich eingeschränkt. Könnte das trotzdem zu Problemen führen. Habe ich mit Einschränkungen der Privat- oder Berufspilotenlizenz zu rechnen?
Moin.....
Ich habe im April 2006 meine Klasse I in Koeln beim DLR machen lassen. Vorher war ich in "Fuersti" und wurde hier wegen eier rechtsseitigen Hoerschwaeche in 4 Frequenzbereichen wegen 20 DB (!) -also nicht Grenzbereich plus 20, sondern 20. Linkes Ohr lag bei 5 bis 10 DB- untauglich geschrieben.
Danach uebr das LBA ein sogenanntes Sondergutachten erstellen lassen. Gegen einen "Obulus" habe ich die Klasse I erhalten.
Mittlerweile habe ich die JAR Klasse I+II, US First-Class-Medical
Waere ich nochmal in der Verlegenheit des Medicals, dann wuerde ich mir einen Termin vom Fliegerarzt geben lassen und das ganze Procedere durcharbeiten. Also Facharzt HNO und AUGEN auch mit einbeziehen und die Vorschriften mitnehmen. Das, was der Fliegerarzt evtl kostet, ist ein Bruchteil dessen, was ein Sondergutachten verschlingt.
Zum Thema Leistenbruch: Nix Problem. habe in meinem Leben auch li+re Leistenhernie gehabt.
Bei PPL brauchst dir keine Gedanken machen.
Bei CPL sollten die ganzen Parameter passen.
Gruss aus Californien beim US-CPL machen....
Roland