Das ist im Prinzip ganz einfach!
Genau wie bei einem nicht-öffentlichen Landplatz braucht man nur die Genehmigung des Betreibers. Das ist in diesem Fall die Bundeswehr oder die ausländische Streitkraft. Vertreter des Betreibers ist im Regelfall der Flugplatzkommandant. Bei deutschen Plätzen würde ich mich an den S3-Offizier des Geschwaders wenden. Je nach Begründung und Flugaufkommen am Platz ist es manchmal einfach, manchmal schwieriger. Immer hilfreich ist es, wenn man jemand im Umfeld des Kommandanten kennt, der die Verantwortlichen auf dem "kleinen Dienstweg" ansprechen kann. Aber es geht auch auf die formale Tour, dauert dann eben länger und ist nicht kalkulierbar.
Viel Erfolg!
Mike