Heiko B. (36) kam im Oktober 2003 dem Geesthachter Kernkraftwerk zu nahe. Dafür muss der Pilot nun eine Geldstrafe zahlen.

Geesthacht - Mit ganz anderen Details als den individuellen Vorteilen verschiedener Einbruchswerkzeuge und Betrugsmaschen musste sich gestern Morgen Geesthachts Amtsgerichtsdirektor Suntke Aden beschäftigen.

Sonderrechte nur für Rettungshelikopter

Mit dem 36-jährigen Heiko B. aus St. Michaelisdonn (Dithmarschen) saß ein Berufspilot auf der Anklagebank, der laut Vorwurf der Lübecker Staatsanwaltschaft bei einem Hubschrauberflug vorsätzlich gegen Flugbeschränkungen verstoßen und den Kernreaktoren des Kraftwerkes in Krümmel und des GKSS-Forschungszentrums zu nahe gekommen sein soll. Aden stellte das Verfahren schließlich gegen die Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro an die freie Jugendhilfe für deren Anti-Aggressionsprogramm ein.

Zuvor musste sich der Richter allerdings mit dem Anflugpunkt Delta, der Modus-C-Höhenanzeige, einer Sekundärradaranlage, Luftdruckverhältnissen und der Universalzeit beschäftigen. Heiko B. hatte berichtet, er sei am "Tattag", das war der 14. Oktober 2003, auf dem Rückflug von Gorleben nach Hamburg gewesen. Dort hatte er für einen bekannten Hamburger Hubschrauber-Service ein TV-Team geflogen, das eine Demonstration am Atommüllager gefilmt hatte. Der direkte Weg zurück hätte ihn über Geesthacht geführt. Da er, wie er im Prozess einräumte, seine Flugkarten nicht auf aktuellem Stand hatte, habe er die ihm aus Veröffentlichungen bekannte Flugbeschränkung nicht berücksichtigt. Ein Wachmann des GKSS sah den zu tief fliegenden Hubschrauber, notierte dessen Kennung D-HHRW und meldete den Zwischenfall.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Piloten vor, er wäre absichtlich zu dicht an den Reaktoren vorbeigeflogen. Auch Aden fragte nach, ob das TV-Team ein paar Aufnahmen von Krümmel machen wollte. Nein, das wäre technisch nicht so schnell gegangen - der Verstoß dauerte rund 70 Sekunden, berichtete Heiko B. dem Richter.

Zwei Experten der zuständigen Flugsicherung aus Bremen erklärten vor Gericht, dass der Hubschrauber einwandfrei identifiziert sei und er anhand der Unterlagen eindeutig zu der Zeit am Ort war. Er war jedoch 600 Meter und nicht 600 Fuß (182,874 Meter) hoch, wie es die Staatsanwaltschaft in der Anklage geschrieben hatte.

Damit relativierte sich das Vergehen, so Aden. Er schlug vor, das Verfahren einzustellen. Der Richter guckte zuvor noch im so genannten Zentralregister nach, das Vorstrafen der Angeklagten nennt. Darin ist für den 36-Jährigen ein Verstoß gegen Flugbestimmungen 2001 in Frankreich enthalten. Damals landete er auf Wunsch eines betuchten Kunden im Garten dessen Villa. Der Kunde zahlte damals auch die Strafe in Höhe von 30 000 Francs, sagte der Pilot.

Er hatte 1996 seine Ausbildung für 100 000 Euro in den USA gemacht, nachdem ihm die Post einen Aufhebungsvertrag und eine Abfindung für seinen früheren Job geboten hatte. Das sei schon immer sein Traum gewesen, führte der Pilot aus.

Nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt und mit Zustimmung des Angeklagten wurde das Verfahren schließlich eingestellt. "Ich denke, wir brauchen hier kein Urteil, um diesen Verstoß nochmal darzustellen. Sie meiden diese Objekte ja mittlerweile durch dieses Verfahren weiträumig", erkannte Aden.

Quelle: Lübecker Nachrichten