Help - Search - Member List - Calendar
Full Version: BUND kritisiert Hallenstandort für Helikopter
Helikopterfliegen.de - Forum > Hubschrauber > News
Admin
Sankt Augustin - Landrat Frithjof Kühn ist sauer. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Rhein-Sieg hat Widerspruch gegen die geplante Hubschrauberhalle in Hangelar eingelegt. Der Grund: Die 6500 Quadratmeter Baufläche gehören zum dortigen 427 100 Quadratmeter großen Landschaftsschutzgebiet.

Die Firma Air-Lloyd-Technik ALT, eine Tochtergesellschaft des ADAC, die am Flugplatz Hangelar die Rettungshubschrauber des Automobilclubs wartet, will die neue Halle bauen, weil es in ihrer bisherigen Werkstatt Probleme mit dem Brandschutz gibt. Nach Beratungen im Landschaftsbeirat und unter der Auflage, dass Ersatz- und Ausgleichsflächen ausgewiesen werden, hatte der Kreis als Untere Landschaftsbehörde der Befreiung zugestimmt. Schließlich handele es sich hier um 1,5 Prozent der gesamten Ökofläche. Die Bauvoranfrage für die Wartungshalle hatte ALT bereits im Januar 2003 gestellt.

„Sollte sich ALT aufgrund der derzeitigen Situation für einen anderen Standort entscheiden, sind von dieser Entscheidung 87 Arbeitsplätze, davon elf Ausbildungsverhältnisse, betroffen“, ärgerte sich Landrat Frithjof Kühn gestern im Kreisausschuss. Die Verstimmung ist umso heftiger, weil der hiesige BUND aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes auch gegen die geplante Ausrichtung des Weltjugendtags in Hangelar starke Einwände geltend gemacht hatte.

Bei der ökologischen Kartierung des Geländes zur Ausrichtung des Weltjugendtages hatte sich herausgestellt, dass auch die Fläche für die Hubschrauberhalle ein Biotop ist. Für den Bau bedarf es einer Befreiung nach Paragraf 62 des Landschaftsschutzgesetzes, die der Kreis erteilte hat.

Quelle: KSTA.DE
Popeye
Willkommen in der Bananen Republik Deutschland. Ist doch immer wieder schön zu lesen, dass einige Leute mit falschem Engagement für den (durchaus wichtigen) Naturschutz auch das letzte bisschen Wirtschaft vernichten. Als Politiker ist es ja auch einfach, solche Entscheidungen zu fällen, man muss sich ja keine Gedanken um den eigenen Arbeitsplatz machen. Aber bei über 4 Millionen Arbeitslosen fallen die paar mehr oder weniger ja auch nicht mehr ins Gewicht, da ist es natürlich schon sinnvoller, die seltenen "hangelar'schen Wanderheuschrecken" unter Artenschutz zu stellen. mad.gif mad.gif mad.gif
Achim
BUND unterstützt ADAC- Halle in Hangelar am Alternativstandort
Schwere Fehler im Verfahren seitens der Kreis- und Stadtverwaltung

Der Unmut des Landrates Frithjof Kühn über die Situation zur Genehmigung der ADAC- Halle ist durchaus berechtigt. Die Einwände des BUND sind schwerwiegend und aller Voraussicht nach erfolgreich. Allein, wenn der Landrat dem BUND Vorwürfe macht, wendet er sich offenkundig an den falschen. Ein kritischer Blick ins eigene Haus und auf die Stadtverwaltung Sankt Augustin wäre nämlich in der Tat angebracht. Statt kooperati-ve Lösungen anzustreben, neigen offensichtlich beide Behörden sehr dazu in einem Gefühl der Unangreifbarkeit einfach auf stur zu stellen und selbst aussichtslose Projekte unbeirrt und auf Kosten der Investoren voranzutreiben.

Die Rechtslage ist im Falle der ADAC- Halle ausgesprochen klar und einfach. Das ge-samte, bisher ins Visier genommene Baufeld ist als § 62- Biotopfläche (Heidenelkenflur) gesetzlich geschützt. Es untersteht damit einer der höchsten Schutzkategorien, die es in Nordrhein- Westfalen für bedrohte Biotopflächen gibt. Das Vorhaben ist damit in der gewählten Art und Weise schlicht unzulässig, selbst wenn der BUND als Verband zu-stimmen würde!
Peinlicherweise hat die Untere Landschaftsbehörde die Tatsache des § 62- Schutzes am Anfang des Genehmigungsverfahrens glatt übersehen und am 28.1.2003 unmittelbar grünes Licht für die Errichtung angedeutet ("Befreiung in Aussicht gestellt"). Entspre-chend gab es auch keinerlei Bemühung, auf die Naturschutzbelange Rücksicht zu neh-men. Auf dieser Grundlage und einem entsprechend erfolgtem Bauvorbescheid der Stadt Sankt Augustin begann die Firma Air- LLoyd- Luftfahrttechnik (ALT) mit der Pro-jektplanung der Halle.

Spätestens im Zuge der Kartierungen der Landesanstalt für Ökologie in Recklinghausen (LÖBF) im Zusammenhang mit der Diskussion um den Weltjugendtag wurde die Misere dann durch die fachliche Bestätigung der § 62- Flächen für alle unumstößlich sichtbar. Damit wurde die nicht gegebene Genehmigungsfähigkeit ebenso schnell deutlich wie der Umstand, dass nun ein ordentliches Beteiligungsverfahren der Umweltverbände notwendig werden würde. Letzteres erfolgte dann auch. Anstatt jedoch ihren Fehler zu-zugeben und einen Neuanfang bei der Planung in Hangelar zu forcieren, beharrte die Landschaftsbehörde zunächst darauf, dass dem Bau ohne Veränderung eine Befreiung von den Schutzgeboten zu erteilen sei. Der Beirat wurde mit der nicht zutreffenden Aussage, es gäbe keine alternative Lösung, in die Irre geführt, die vom BUND vorgetra-genen Bedenken wurden abgewiesen.

Erst aufgrund einer (noch offenen) Aufsichtsbeschwerde des BUND bei der Bezirksregie-rung gegen den Kreis (15.7.2004) kam es zu geringfügigen Änderungen im Plan und entsprechend zu einem zweiten Beteiligungsverfahren. Den vom BUND vorgeschlage-nen Alternativstandort versuchte die Untere Landschaftsbehörde zugleich mit falschen oder unsinnigen Argumenten (die im wesentlichen die Stadt Sankt Augustin lieferte) und rechtlich zweifelhaften Konstruktionen abzuwehren und erteilte die Befreiung.
Dagegen hat der BUND förmlich Widerspruch eingelegt. Im Widerspruch schlüsselt er detailliert auf, weshalb das Verfahren des Kreises rechtsfehlerhaft und fachlich unver-antwortlich ist. Die Bemühungen des BUND werden dabei von anderen Naturschutzor-ganisationen, die in der SGH organisiert sind, insbesondere dem Vogelschutz-Komitee tatkräftig unterstützt, das für den Fall, dass gerichtlicher Klärungsbedarf in dieser Ange-legenheit erforderlich sein sollte, bereits seine Hilfe zugesagt hat.

Der BUND und die Schutzgemeinschaft Hangelarer Heide (SGH) haben sich zu keinem Zeitpunkt prinzipiell gegen die Errichtung der Halle im Hangelar gerichtet! Richtig ist vielmehr, dass der BUND im förmlichen Verfahren früh einen unmittelbar angrenzen-den Alternativstandort vorgeschlagen hat. Im Widerspruch vom 6.12.2004 konnten wir aufzeigen, dass es somit sehr wohl möglich ist, die Halle am Standort Hangelar zu er-stellen.

Seit Mai des Jahres (Schreiben vom 25.05.04) drängt die SGH, der auch der BUND an-gehört, gegenüber Kreis, Stadt und ALT auf Konsensgespräche vor Ort. Erst am 15.11.04, auf erneute Initiative der SGH, kam es zu einem Gespräch im Rathaus, an dem der De-zernent Gleß und die Architekten der Halle teilgenommen haben. Aber auch dort stellte man sich lieber stur als die Gegenargumente zu würdigen und nach einer guten Lösung zu suchen. Kurioserweise hat inzwischen die Stadt, trotz schwebendem Befreiungsver-fahren, die Baugenehmigung erteilt. Offenbar glaubt sie, so den politischen Druck auf den BUND erhöhen und der Firma ALT einen Gefallen tun zu können. Besser wäre es gewesen, schon im Mai das Gesprächsgesuch der SGH anzunehmen, anstatt jetzt die Situation immer weiter zuzuspitzen. Diese starre Haltung, bei der man Projektträger bewusst in rechtlich höchst angreifbare Situationen hineinzieht, zerstört in der Tat das Investitionsklima in Sankt Augustin nachhaltig!

Wenn es vor diesem Hintergrund tatsächlich zu einer Standortaufgabe durch die ALT kommen sollte, dann trägt daran der BUND KEINERLEI Schuld. Wir haben frühzeitig Alternativen aufgezeigt, die von beiden Verwaltungen in extremer Verkennung der Sachlage in den Wind geschlagen wurden. Überdies dürfte der ALT nicht nur die politi-sche Instrumentalisierung der Genehmigungsbehörden zu schaffen machen, sondern auch die Tatsache, dass die Diskussion um die Landebahnverlängerung im politischen Raum so lange verschleppt worden ist. Denn ohne die Verlängerung könnte es zu einer Abstufung des Flugplatzes (Verkehrslandeplatz zu Sportlandeplatz) kommen, der regel-mäßige Flugbetrieb bräche ggf. zusammen, die Halle wäre eine Fehlinvestition.

Über die Äußerungen des Landrates Kühn zeigen sich die BUND Vertreter Paul Kröfges und Achim Baumgartner äußerst verärgert. „Sollte die Berichterstattung in der Presse zutreffen, baut der Landrat einmal mehr in ungerechtfertigter Weise den Naturschutz als künstliches Feindbild auf, nur um von eigenen Fehlern abzulenken. Offenbar hat er bei seiner Darstellung im Ausschuss jedwede Objektivität vermissen lassen, was ausge-sprochen unprofessionell wäre!" sind sich beide einig. Sie empfehlen dem Landrat drin-gend, aber auch den Fraktionen im Kreistag, den Widerspruch des BUND zu lesen und sich mit ihm und dem Verhalten der Verwaltung auch inhaltlich auseinander zu setzen. Der Text des BUND ist im Internet unter www.bund-rsk.de frei verfügbar.


Paul Kröfges Achim Baumgartner
(Vorsitzender BUND KG Rhein- Sieg- Kreis, (Vorstandsmitglied BUND KG RSK)
stellvertretender Landesvorsitzende)

17.12.2004
Admin
Der Artikel wurde als 'News' mit der Überschrift aus der dort angegeben Quelle ohne Veränderungen übernommen. helikopterfliegen.de hat zu keinem Zeitpunkt einen eigenen Standpunkt in der Angelegenheit bezogen. Da dieses Thema in der Tat 'heiß' diskutiert wird, wurde die Überschrift des Artikels 'entschärft' und neutraler gestaltet.
Achim
Originalpressemeldung des BUND vom 18.4.2005:

ADAC-Halle wäre am Standort Hangelar konfliktfrei möglich
Flugplatzgesellschaft blockiert Kompromiss!

Als der Standortvorschlag der ALT für die neue Hubschrauberhalle 2003 der unteren Landschaftsbehörde (uLB) vorlegt wurde, signalisierte diese kurzerhand ihre Zu-stimmung. Dabei übersah sie vollständig, dass sich das Baufeld zu nahezu 100% auf gesetzlich geschütztem Halbtrockenrasen befindet. Da der BUND ein alternatives Baufeld nur ca. 30m südlich nachweisen konnte, legte er im Dezember 2004 gegen die Befreiung Widerspruch ein. Das alternative Baufeld bietet die Chance, die Halle in Hangelar zu verwirklichen und den Naturschutzbelangen weitestge-hend Rechnung zu tragen. Für den Flugplatzbetrieb selbst bietet der alternative Standort eine Reihe von Vorteilen (z.B. freie Sicht Tower, Erhalt Flugzeugpark-platz).

Wer nun meint, diese goldene Lösung würde von allen Beteiligten unterstützt, der irrt. Mit ungewohntem Ideenreichtum versuchen Stadt und uLB ihre Be-hauptung zu untermauern, der Alternativstandort sei technisch nicht realisier-bar. Da werden Baumschutzargumente, der Denkmalschutz und Abstandsflächen zu Nachbargebäuden als Einwand vorgetragen, Bedenken wegen der Nachbarschaft zur Flugschule oder zur Befahrbarkeit mit LKW angemeldet, die sich alle bisher nicht belegen ließen; der BUND konnte hier alle konkreten Einwendungen als Luftnummer entlarven, bei anderen wartet er bis heute auf eine nähere Be-gründung.

Nun wurde im Widerspruchsverfahren ein neues Hindernis für die Kompro-misslösung konstruiert. Der Pächter des Alternativgrundstückes, die Flug-platzgesellschaft, sei nicht bereit, es zur Verfügung zu stellen. Damit ist es nun die Flugplatzgesellschaft selbst, die sich einer Kompromisslösung zu Gunsten der ALT versperrt, obwohl sie stets vorgibt, ein großes Interesse daran zu ha-ben, die Arbeitsplätze am Standort Hangelar zu halten.

Besonders absurd ist die Situation, wenn man bedenkt, dass neben Bonn gerade die Stadt Sankt Augustin und der Rhein- Sieg- Kreis Gesellschafter der Flugplatzgesell-schaft sind. Man beruft sich auf einen Pächter, der das alternative Grundstück nicht frei gäbe, ist aber selbst der Pächter, der sich dieser sachlich guten Lö-sung verweigert. Einmal mehr gerät die Haltung der Verwaltungen somit zur Gro-teske, die wohl nur von eigenen Fehlern ablenken soll. Die Verpflichtung der Ver-waltungen zur konstruktiven Problemlösung wird ignoriert.
Ein frühzeitiges Einlenken und eine sachgerechte Entscheidung hätten der Firma ALT viel Nerven, Zeit und Geld erspart. Offenbar ist es dem Kreis noch immer wichti-ger, von eigenen Fehlern abzulenken als der Firma ALT endlich zu einem rechts-konformen und vertretbaren Bauplatz in Hangelar zu verhelfen. Insgesamt bleibt zu bedauern, dass man seitens der Behörden zu echten Kompromissen offenbar nicht fähig zu sein scheint. Schon allein die Tatsache, dass es vier Monate dauerte, bis über den Widerspruch des BUND entschieden wurde, enttäuscht.

Der BUND wiederholt seine Forderung, die Fehler der Vergangenheit bei der völlig verfehlten ersten Standorteinschätzung nicht endlos weiter zu führen und zügig einen Neubeginn für die ALT- Halle dreißig Meter entfernt vom bishe-rigen Bauplatz zu wagen. Nur diese Variante erhält einen möglichst großen Teil des an dieser Stelle besonders wertvollen Halbtrockenrasens und wird den gesetzlichen Vorgaben, Eingriffe nach Möglichkeit zu vermeiden, gerecht.

Überdies erinnern wir an das Angebot der Schutzgemeinschaft Hangelarer Heide (SGH) gegenüber der ALT, die dann frei werdenden Grundstücke auf dem Halbtrockenrasen der Firma ALT aufzukaufen, um den wirtschaftlichen Schaden der ALT so gering wie möglich zu halten.




Paul Kröfges (Vorsitzender) und Achim Baumgartner (Vorstandsmitglied)
BUND Kreisgruppe Rhein- Sieg- Kreis
Achim
Originalpressemeldung des BUND:
Zusatzinfo: Landrat Kühn hat jetzt ein Gesprächsangebot unterbreitet und sucht soetwas wie einen runden Tisch. Gut!



BUND kämpft für Alternativlösung am Standort Hangelar -
Arbeitsplätze vor Ort können erhalten bleiben

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. hat im Verfahren zum Bau der ALT- Halle alles unternommen, um eine gütliche Lösung zu erreichen, den Dialog gesucht und einen geeigneten Alternativstandort am Flugplatz vorgeschlagen. Diesem Ansatz hat sich die untere Landschaftsbehörde des Rhein- Sieg- Kreises, zuletzt unterstützt durch die Flugplatzgesellschaft, entzogen. Da nach wie vor überzeugende und glaubhafte Gründe fehlen, weshalb die beantragte Halle nicht am BUND- Standort verwirklicht werden kann, hat sich der BUND nun nach reiflicher Überlegung zur Klage entschlossen. Er fordert die Behörde auf, ihre anfängliche Fehleinschätzung der geschützten Flächen, die überhaupt erst zu einer Fixierung der ALT auf das aktuell beantragte Baufeld führen konnte, endlich einzugestehen und die finanziellen Konsequenzen für eine Umplanung zu Gunsten des neuen Standortes zu übernehmen.
Nur eine schnelle Bereitstellung des Alternativgrundstückes im gegenseitigen Konsens kann der ALT helfen, ihren Zeitplan für den Hallenneubau noch zu verwirklichen. Für konstruktive Gespräche zur Konfliktbewältigung steht der BUND weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Der BUND hätte es sehr begrüßt, wenn die Genehmigungsbehörden gerade in der Anfangsphase dieses Konfliktes souveräner und flexibler reagiert hätten, eben weil es auch darum geht, Arbeitsplätze am Standort Hangelar zu sichern. Statt dessen wurden immer neue Argumente konstruiert, die den Alternativstandort unmöglich machen sollten, sobald die vorangegangenen widerlegt worden waren. Uns bleibt auch unverständlich, weshalb keine der Verwaltungen je zu einem gemeinsamen Ortstermin aller betroffenen Behörden und des BUND eingeladen hat und bis heute die Bescheide schlicht falsche Behauptungen enthalten. Jetzt dem BUND womöglich eine Blockadehaltung vorzuwerfen und das Argument anzuführen, Arbeitsplätze seien betroffen, wäre völlig ungerechtfertigt. Schließlich darf man auch seitens des Naturschutzes eine einwandfreie und sachgerechte behördliche Entscheidung erwarten, bei der eine konstruktive Problemlösung und nicht das Verdecken eigener Fehler im Vordergrund steht.
Manche mögen überdies kritisch darauf verweisen, der Landschaftsbeirat des Kreises habe dem Projekt, wie von der Verwaltung empfohlen, am ALT- Standort zugestimmt. Dem Beirat hat aber der Alternativvorschlag des BUND in der Sitzung nicht vorgelegen.

Sowohl dem Kreis und der Stadt als auch der Flugplatzgesellschaft fehlt bisher offenkundig das volle Verständnis für den Wert der geschützten Halbtrockenrasen. Wie sonst wäre es zu verstehen, dass man dort darauf vertraut, der BUND könnte einer Landebahnverlängerung zustimmen, wenn im Vorfeld mit einer gedankenlosen Salamitaktik eindeutig vermeidbare Eingriffe in diese extrem seltene Vegetation erfolgen.
Mit dem Bau der Landebahnverlängerung wäre die Zerstörung weiterer großer Flächen der geschützten, extrem seltenen und auf Grund der langen Entwicklungszeiten von mehr als 30 Jahren unersetzlichen Halbtrockenrasen verbunden. Gerade deshalb ist es erforderlich, den Eingriff bei der jetzt geplanten ALT- Halle so gering wie möglich zu halten.

Paul Kröfges
(stellvertretender Landesvorsitzender BUND NRW e.V.)

Achim Baumgartner
(Vorstandsmitglied BUND Kreisgruppe Rhein- Sieg- Kreis)
Achim
Zur Information auch die Meldung der Kreisverwaltung:
Die Fehler gleich zur Korrektur: Es geht nicht um die Befreiung vom Landschaftsschutz, sondern vom Schutz besonders geschützter Biotope nach § 62 LG NW. Widerspruch hatte nicht der Kreisverband, sondern der Landesverband eingelegt. Es gibt in NRW kein Landschaftsschutzgesetz, sondern nur ein Landschaftsgesetz. Das Vorhandensein der Rasengesellschaften am Flugplatz ist seit 1992 bekannt, da große Teile des Flugplatzes deswegen zusätzlich als sogenannter Geschützter Landschaftsbestandteil gesichert wurden.
Subjektive Wertungen und Einschätzungen der Verwaltungsherren bleiben hier unkommentiert.

Achim



Der Rhein-Sieg-Kreis informiert

Siegburg, 21. April 2005

BUND klagt gegen rund 80 Arbeitsplätze
Landrat bittet um Gespräche

Rhein-Sieg-Kreis/Sankt Augustin (tw) - "Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Rhein-Sieg gefährdet rund 80 hoch qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze in Sankt Augustin", so kommentieren Landrat Frithjof Kühn und Sankt Augustins Bürgermeister Klaus Schumacher die vom BUND heute angekündigte Klage gegen die Befreiung vom Landschaftsschutz zum Bau einer Hubschrauberwartungshalle in Sankt Augustin-Hangelar.
Die Firma Air-Lloyd-Technik (ALT), eine Tochtergesellschaft des ADAC, wartet am Flugplatz Hangelar die Rettungshubschrauber des ADAC. Aufgrund gravierender Arbeitsschutzprobleme und Platzmangels ist ALT gezwungen, eine neue Hubschrauberwartungshalle zu bauen. Im Rahmen der ökologischen Kartierung des Geländes anlässlich der dort geplanten Weltjugendtagsveranstaltungen stellte sich heraus, dass auch diese Fläche ein Biotop ist, das einer Befreiung nach Paragraph 62 Landschaftsschutzgesetz bedarf.

Nach Beratungen im Landschaftsbeirat und unter der Auflage der Schaffung von Ersatz- und Ausgleichsflächen erteilte die Untere Landschaftsbehörde die Genehmigung, wogegen der BUND Rhein-Sieg Widerspruch einlegte, der von der Oberen Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Köln abgelehnt wurde. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 0,65 Hektar (ha), die vom Neubau der Halle betroffen ist; das sind 1,5 Prozent der Gesamtbiotopfläche von 42,71 ha.

Landrat und Bürgermeister kritisieren ebenfalls das Taktieren des BUND, der mit der Klageerhebung bis kurz vor Ablauf der Frist gewartet hat: "Dies dient lediglich dem Ziel, das Unternehmen möglichst lange in der Ungewissheit zu lassen, die Mitarbeiter zu verunsichern und den Bau der Halle zu verhindern". Der Landrat hat den BUND über den Kreistagsabgeordneten von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Wolfgang Köhler, aus Sankt Augustin zu Gesprächen am "Runden Tisch" gemeinsam mit der Stadt, der Flugplatzgesellschaft, der Firma und dem Kreis eingeladen.
Achim
Angesichts der Zugriffzahlen auf dieser Seite erlaube ich mir, ebenfalls eine Richtigstellung des BUND RSK zu einem Rundschau- Artikel vom 19.4. hier einzustellen, der einige interessante Aspekte zum Zeitablauf des Verfahrens enthält. Sollte der Admin. meinen, dies würde diese Seite überfrachten, möge er den Beitrag wieder entfernen. Überdies sei auf die Seite www.bund-rsk.de verwiesen, auf der alle Originalstellungnahmen, Aufsichtsbeschwerde und der Widerspruch abrufbar sind (unter Meldungen, Stellungnahmen, die Daten zum leichteren Finden: 15.7.04, 20.7.04, 20.9.04, 6.12.04).

„Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum geplanten Bau der Hubschrauberhalle in Han-gelar stellen wir als Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e.V. folgendes richtig:
Es ist falsch, dass Achim Baumgartner gesagt habe, es gäbe im BUND „Befürworter und Gegner einer Klage“. Richtig ist die Aussage, es gäbe Argumente, die für und gegen eine Klage sprächen und dass hier die Entscheidung noch nicht gefallen sei. Die Darstellung der Zeitung suggeriert, es gäbe im BUND verschiedene, konkurrierende Meinungslager, was nicht der Fall ist.

Die Klagefrist ist noch nicht, wie von Frau Orphal behauptet, abgelaufen. Es gilt der Zustellungs-termin für die Fristberechnung.

Die Darstellung, der BUND verzögere das Projekt, ist insofern falsch, als dass der BUND stets an einer Kompromisslösung gearbeitet hat, der sich aber Stadt, Kreis und Flugplatzgesellschaft wi-dersetzen.
Verzögert wurde das Vorhaben durch Fehler der Kreisverwaltung, die erst 1 ½ Jahren nach An-tragsstellung die Beteiligung der Umweltverbände durchgeführt hat und diese Beteiligung wegen offensichtlicher Ermessensfehler wiederholen musste.
Der Antrag der ALT stammt aus dem Jahre 2002. Der BUND ist aber in das Projekt erst seit Mitte 2004 eingebunden.
Der Widerspruch des BUND vom Dezember 2004 wurde erst nach vier Monaten beschieden.

Falsch ist überdies die Aussage, das Grundstück der Firma ALT sei erst nach dem Kauf „zum Biotop erklärt worden“. Richtig ist, dass die untere Landschaftsbehörde das Biotop im Verfahren nicht rechtzeitig erkannt hat und damit den Grundstückskauf durch die ALT auf einer falschen Grundlage ermöglichte.“
Achim
Zur Info Presseecho von heute (22.4.). Die Ablenkungsmanöver und Unschärfen mag jede und jeder selbst erkennen.



BUND klagt wegen Hangelar
KÖLN taz Der BUND will Klage gegen den Bau einer Hubschrauberwartungshalle am Flughafen Hangelar bei Sankt Augustin einreichen. Dazu hätten sich die Naturschützer "nach reiflicher Überlegung" entschlossen, teilte der BUND gestern mit. Leider hätte sich die Untere Landschaftsbehörde nicht auf den vom BUND vorgeschlagenen Alternativstandort eingelassen, sondern darauf beharrt, die Halle auf geschütztem Halbtrockenrasen zu bauen. Der BUND verwahrte sich gegen etwaige Vorwürfe, mit der Klage Blockade zu betreiben und Arbeitsplätze zu gefährden. Gerade weil es auch um Arbeitsplätze gehe, hätte die Genehmigungsbehörde "souveräner und flexibler" reagieren müssen und etwa zu einem gemeinsamen Ortstermin mit den Naturschützern einladen sollen, argumentiert der BUND. DET
taz Köln Nr. 7646 vom 22.4.2005, Seite 1, 28 Zeilen (TAZ-Bericht), DET




"BUND gefährdet Arbeitsplätze"
Umweltschützer reichen Klage gegen neue Hubschrauber-Wartungshalle in Hangelar ein

Sankt Augustin. (mic) Im Streit um den Standort der neuen Hubschrauber-Wartungshalle der Air Lloyd Technik (ALT) am Flugplatz Hangelar hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine neue Runde eingeläutet. Gegen eine vom Rhein-Sieg-Kreis ausgesprochene Befreiung vom Landschaftsschutz reichte der BUND am Donnerstag Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein.

Einen Widerspruch des BUND hatte die Bezirksregierung Köln abgewiesen. "Damit verzögert sich das Projekt weiter", sagte Klaus Karcher, Geschäftsführer der Flugplatzgesellschaft. Die ALT warte schon anderthalb Jahre darauf, dass sie endlich loslegen könne. "Der BUND gefährdet rund 80 hoch qualifizierte Arbeitsplätze", sagte Landrat Frithjof Kühn.

Weil die alte Halle zu klein geworden ist, muss das Tochterunternehmen des ADAC, das in Hangelar die Rettungshubschrauber wartet, eine größere Halle bauen. Für das Gebäude hat die ALT die Besucherwiese erworben. Allerdings ist das 6 500 Quadratmeter große Areal - ein so genannter Halbtrockenrasen - als schützenswertes Biotop nach § 62 Landschaftsschutzgesetz eingestuft.

"Diese Vegetation ist extrem selten", sagte Achim Baumgartner vom BUND. Deshalb hat der BUND einen geeigneten Alternativ-Standort etwas weiter südlich vorgeschlagen, der für ALT und den Kreis allerdings keiner ist. "Das ist unser Parkplatz, darunter verläuft eine Hauptwasserleitung und ein Kanal", sagte Karcher. Das würde der ALT einfach zu teuer.

Im Übrigen habe der Landschaftsbeirat dem Projekt zugestimmt. Laut Baumgartner habe dem Beirat aber der Alternativvorschlag des BUND in der Sitzung gar nicht vorgelegen. Allerdings hat der BUND Gesprächsbereitschaft signalisiert. In Kürze wollen alle Beteiligten das Problem auf Einladung des Landrates an einem "Runden Tisch" erörtern.

(22.04.2005)
General- Anzeiger




Umwelt-Bund klagt gegen Air-Lloyd-Halle

07:09 Uhr

SANKT AUGUSTIN. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat in Sachen Air-Lloyd-Hubschrauberhalle beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht. In dem Streit geht es um den Standort der Halle, die auf der früheren Besucherwiese des Flugplatzes Hangelar gebaut werden soll. Dieses Grundstück aber sei ein geschützter Halbtrockenrasen, so Paul Kröfges, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND. Der Kreis hatte für das Bauprojekt eine Befreiung vom Landschaftsschutz erteilt, der Landschaftsbeirat stimmte zu. Die Bezirksregierung lehnte, wie berichtet, den Widerspruch des BUND ab. Die Umweltschützer, die vorschlagen, die Halle auf ein anderes Grundstück zu verschieben, verweisen in diesem Zusammenhang auf die Landebahnverlängerung des Flugplatzes. Sie hatten hierzu ihre Zustimmung avisiert, deuten nun aber ein Umdenken an: Denn damit „wäre die Zerstörung weiterer großer Flächen der geschützten, extrem seltenen“ Halbtrockenrasen verbunden, heißt es in der Mitteilung.
Der Bund „gefährdet rund 80 hoch qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze“, kommentierten indes Landrat Frithjof Kühn und der Sankt Augustiner Bürgermeister Klaus Schumacher in einer gemeinsamen Pressemitteilung die angekündigte Klage. Ebenfalls kritisierten Bürgermeister und Landrat „das Taktieren“ des BUND, der mit der Klageerhebung „bis kurz vor Ablauf der Frist“ gewartet habe. Das diene lediglich dem Ziel, „das Unternehmen möglichst lange in der Ungewissheit zu lassen, die Mitarbeiter zu verunsichern und den Bau der Halle zu verhindern“. Gleichwohl hat der Landrat über den Grünen Kreistagsabgeordneten Wolfgang Köhler aus Sankt Augustin den BUND zu Gesprächen am Runden Tisch eingeladen - gemeinsam mit der Stadt, der Flugplatzgesellschaft, dem Kreis und der Firma. (coh / gw)
(KR)
Kölner Rundschau / Rhein- Sieg- Rundschau
Achim
Offizielle Pressemeldung nach der Vereinbarung:


Siegburg, 04. Mai 2005

Einigung zur Hubschrauberwartungshalle erzielt
BUND zieht die Klage zurück - mehr Flächen für die Natur

Gemeinsame Pressemitteilung
Rhein-Sieg-Kreis Stadt Sankt Augustin Firma Air-Lloyd-Technik (ALT) Flugplatzgesellschaft Hangelar Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND), Landesverband NW

Rhein-Sieg-Kreis - Die Auseinandersetzung um den Neubau der Hubschrauber-Wartungshalle der Firma Air-Lloyd-Technik (ALT) und damit um den Erhalt von 80 hochqualifizierten Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Sankt Augustin-Hangelar ist durch eine Vereinbarung gütlich beigelegt worden. Die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, die Firma ALT, die Flugplatzgesellschaft Hangelar, die Stadt Sankt Augustin und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die die Verhandlungen vereinbarungsgemäß am 02.05.2005 fortgesetzt hatten, haben jetzt folgende Vereinbarung geschlossen:

Die Stadt Sankt Augustin stellt Flächen in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes Hangelar, die sich in ihrem Eigentum befinden, zur Verfügung, damit dort in absehbarer Zeit gleichwertige Biotope entwickelt werden können. Es handelt sich hierbei um eine Größenordnung von rund 6.000 Quadratmetern.

Diese Flächen werden, sofern es zu der geplanten Start- und Landebahnverlängerung kommen sollte, der Flugplatzgesellschaft als Ausgleichsfläche angerechnet.

Zudem wird Keimmaterial des wertvollen Bodens, das beim Bau der Wartungshalle abgetragen und nicht zur Kompensation für den Eingriff verwendet wird, auf weiteren geeigneten Flächen "Am Knochenberg" aufgetragen und entsprechend gepflegt, so dass sich dort ein gleichwertiges Biotop entwickeln kann. Die Umsetzung dieser rund 4.000 m² umfassenden Maßnahme wird zunächst durch die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel durch die Firma ALT sicher gestellt. Das Unternehmen leistet damit einen freiwilligen Beitrag über die im Bescheid geforderte Kompensation des Eingriffs hinaus. Auch die Maßnahme "Am Knochenberg" kann, wenn sie sich entsprechend positiv entwickelt, auf ein Ökokonto angerechnet werden.

Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der BUND seine Klage am 04.05.2005 zurückzunehmen.

Bekanntlich hat der BUND, Landesverband NW, gegen die landschaftsrechtliche Ausnahme sowie die Befreiung Klage erhoben, die die Kreisverwaltung für das Bauvorhaben der ALT in einem nach Paragraph 62 des Landschaftsgesetzes geschützten Biotop erteilt hat. Nach einem Gespräch der Beteiligten unter der Leitung von Landrat Frithjof Kühn und unter Beteiligung des Bürgermeisters der Stadt Sankt Augustin, Klaus Schumacher, sowie des Kreistagsabgeordneten Wolfgang Köhler, am Montag, den 25.04.2005 setzten der BUND, die Firma ALT, die Stadt Sankt Augustin, die Kreisverwaltung und die Flugplatzgesellschaft das Gespräch fort, um eine Lösung zu finden, die den Verbleib der Firma ALT und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen in Hangelar sicher stellen sollte, die aber auch gewährleisten sollte, dass im Falle weiterer Eingriffe für die betroffene Heidenelkenfluren eine Gesamtperspektive mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf gefunden wird.



[Zurück]




Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Tel. (02241) 13 - 2966 / -2967 / -2219
E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de
Achim
Die Klage wurde heute, 4.5.05, um ca. 17.00 Uhr via Fax zurückgezogen.

Achim Baumgartner
Vorstandsmitglied BUND Rhein- Sieg
(www.bund-rsk.de)
This is a "lo-fi" version of our main content. To view the full version with more information, formatting and images, please click here.
Invision Power Board © 2001-2024 Invision Power Services, Inc.