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Full Version: Lizenz Umschreiben/ Anerkennung im "neuen Europa"
Helikopterfliegen.de - Forum > Hubschrauber > Ausbildung
Mcnamera
Aloa,

hab da grade was in einem anderen Forum gelesen, aber waren die Antworten ehr rah...

Und zwar wurde da folgendes angesprochen:

Und zwar die Lizenz aus Amiland oder Downunder in Ungarn umschreiben zu lassen. Das ganze soll wohl nur 250€ kosten und sehr einfach möglich sein.

Und dank des neuen Europas "wir sind das Volk" kann ich mit der Ungarn Lizenz ja dann auch in Deutschland, England etc. arbeiten.

Habt ihr davon schon was gehört oder sonst irgendwie erkenntnisse?
WIe sieht es überhaupt mit der Umschreibung der Lizenzen in anderen Europäischen Ländern aus? Kann ich die nicht auch in Holland, Polen Spanien oder so umschreiben?
Is es da günstiger?

so on....
Heli-Mike
In Europa mußt Du unterscheiden zwischen Ländern, die Lizenzen nach JAR (=nach Regularien der europ. Luftfahrtbehörde JAA) vergeben und solchen, die nach rein nationalen Standards arbeiten. Ungarn vergibt keine JAR-Lizenzen! Die Umschreibung in Ungarn wäre für eine nationale Lizenz, die nur berechtigt in Ungarn oder ungarische Lfz (dann auch im Ausland) zu fliegen.

Im internationalen Luftrecht nach ICAO gibt es Vereinbarungen zur Regelung von "Kabotage". Diese schützen den kommerziellen Betrieb von Luftfahrzeugen in den jeweiligen Staaten. Das mag zwar altmodisch sein, hat aber nach wie vor weltweit Gültigkeit. Es bedeutet, dass ein Luftfahrtunternehmen in einem anderen Land keinen kommerziellen Flugbetrieb durchführen darf. Auch ausländische kommerzielle Pilotenlizenzen werden normalerweise nicht anerkannt - in Deutschland zumindest von keinem anderen Land. Seit Einführung der JAR werden die JAR-Lizenzen jedoch in allen JAR-Ländern anerkannt und berechtigen den Piloten zum kommerziellen Flugbetrieb entsprechend seiner Lizenz.

Die Liste der Länder, die JAR bereits eingeführt haben, findest Du hier:
http://www.jaa.nl/licensing/licensing_overview.html
Wie Du siehst gehört Ungarn noch nicht dazu.

Allerdings gibt es Länder, wie die tschechische Republik oder Kroatien, die bereits JAR-FCL 2 (Hubschrauber) eingeführt haben und bei denen vielleicht der administrative Akt einfacher ist. Es sei aber auch gesagt, dass es bei JAR klare Richtlinien gibt, nach welchen Kriterien ausländische Lizenzen anzuerkennen sind.

Natürlich kann man sich auch dem Wagnis hingeben, erstmal in eine nationale Lizenz umzuschreiben, z.B. in Ungarn, und dann darauf warten, dass dieses Land JAR einführt. Meistens haben alte nationale Lizenzen dann einen Bestandsschutz und können sehr leicht in JAR-Lizenzen umgewandelt werden. Risiko: Man muß gegebenenfalls die nationalen Lizenzen mehrmals verlängern, bis die Einführung kommt und hat in der Zwischenzeit keine in Deutschland gültige Lizenz.

Ich hoffe, ein wenig Licht ins Dunkel des Lizenz-Dschungels gebracht zu haben...

Gruß,
Mike
Mcnamera
Licht an ;-) Danke schonmal!

Aber eins hätte ich dann doch noch, hat jemand von euch so ca eine Ahnung was der Spass (Umschreiben/ Anerkennen) in anderen Ländern kostet?

Ich meine mein Vaterland will dafür ja eine beachtliche Summe haben!
Aber das ist in der Bürokratischendemokratiedeutschland ja nichts neues ;-)

Und dann frag ich hier doch gleich noch was...

Is das umschreiben der Australischen lizenz in die Europäische einfacher? Als mit der Amerikanischen?

In welchen Ländern kann ich denn mit der FAA aus Amiland überall arbeiten?? (Visa vorraugesetzt)


Danke schonmal und grützi
muermel01
@Mcnamera
Du kannst mit der FAA-Lizenz ansich nur in den Staaten arbeiten. Allerdings ist es in etlichen Ländern wie z.B. Nigeria und in Afrika generell sowie in den Golfstaaten, relativ einfach eine dortige Lizenz zu bekommen wenn du schon eine FAA-Lizenz hast. Du legst lediglich eine Prüfung über das jeweilige Luftrecht ab und weist nach dass du über die örtlichen Gegebenheiten Bescheid weisst. Ich denke ein Checkflug rundet die Sache ab.

Gezahlt und organisiert wird das i.d.R. vom neuen Arbeitgeber vor Ort. Im Falle Afrika wäre CHC und Bristow ein heisser Tip (wobei Nigeria mittlerweile ein heisses Pflaster für Ausländer ist). In den Golfstaaten gibts noch Saudi Aramco, Gulf Helicopter, Abu Dhabi Aviation, Falcon Aviation etc... Wenn du mehr Infos willst, schick mir mal ne PM und ich geb dir ein paar SEEEEHR gute und informative Quellen.

lg
Rotorblatt101
QUOTE(muermel01 @ 09. Juni 2008, 23:11)
Du legst lediglich eine Prüfung über das jeweilige Luftrecht ab und weist nach dass du über die örtlichen Gegebenheiten Bescheid weisst. Ich denke ein Checkflug rundet die Sache ab.

Aehm, ist denn die Sachlage in Deutschland nicht die Gleiche?
muermel01
@Rotorblatt
Wenns mal so einfach wäre.... Wenn du mit einer FAA-Lizenz nach JAA-Land kommst, darfst du schön alle Theorieprüfungen bei der jeweiligen Behörde (LBA in Deutschland) machen, quasi so als wenn du noch nie Theorieunterricht gehabt hättest. Das sind dann schonmal 9 Theorieprüfungen für den ATPL-H Theorieteil.
Du musst zwar nicht alle Flugstunden nachholen, jedoch einige. Das liegt im Ermessen des Prüfers der sehen will dass du bestimmte Dinge beherrschst.
Den Theorieteil musste du komplett neu machen. Summasummarum kommste bei ca. 15.000 Euro raus nur für die Umschreibung von FAA auf JAA.

Dauert i.d.R. mind. 6 Monate.

lg
GerdFröbe
QUOTE(muermel01 @ 13. Juni 2008, 00:15)
.... Wenn du mit einer FAA-Lizenz nach JAA-Land kommst, darfst du schön alle Theorieprüfungen bei der jeweiligen Behörde (LBA in Deutschland) machen, quasi so als wenn du noch nie Theorieunterricht gehabt hättest. Das sind dann schonmal 9 Theorieprüfungen für den ATPL-H Theorieteil.....

*



sorry mate,
aber es sind 14 Theorieprüfungen.
nicht zu vergessen das AZF.
das macht dann 15!
muermel01
@GerdFröbe
Oh, dann hatte ich wohl die falsche Zahl im Kopf. Aber 14 macht die Sache ja auch nicht besser..... Ich hoffe der Rest meiner Infos ist korrekt.

lg
Taumelscheibe
Hallo Forumsuser,

ich hole mal diesen leicht angestaubten thread nach oben da das Thema zu meinem Anliegen passt.
Wer hat eine US CHPL in eine JAR FCL (deutsch) umgeschrieben und davor bereits einen FCL CPL oder ATPL auf der Fläche gehabt?

Ich hab FCL ATPL für Flächenflieger, bekommt man von der CPL Theorie was dafür erlassen oder nicht wenn ja welche Fächer. FCL 2.016 gibt nicht viel her zu diesem Thema. Falls der aufwand zu gross wird begnüge ich mich auch mit einem PPL.

Danke
Falko
Ich habe zwei Fragen:

1)Kann jemand ein Lehrbuch furs BZF1 und oder AZF nennen welches auch den Fragenkatalog beinhalted (JAA standard)?

2)Muss man das BZF 1 zuerst machen bevor man das AZF machen kann ?

Gruss Falko
Mücke
Du hast doch ein US-IFR, oder?

Zu meiner Zeit gab es ein AZF-english geschenkt, wenn man ein US-IFR hatte.
Lediglich eine deutsche Funkprüfung muß gemacht werden.

LBA fragen.
rettass
QUOTE(Mücke @ 04. November 2009, 04:56)
Du hast doch ein US-IFR, oder?

Zu meiner Zeit gab es ein AZF-english geschenkt, wenn man ein US-IFR hatte.
Lediglich eine deutsche Funkprüfung muß gemacht werden.

LBA fragen.
*




Moin
Das LBA kann Dir da nicht weiterhelfen. => Dazu ist die Bundesnetzagentur da.

Mein Bekannter hat aufgrund des US-IFR einen Antrag auf Anerkennung gestellt und musste KEINE Prüfung ablegen.

Ob es Sinn hat oder nicht, lass ich mal aussen vor.

Kostenpunkt bei einem Lehrgang sind ca 400 zzgl Prüfungstaxe und evtl 2 Wochenende.


@Falko
Lehrbuch 1

Lehrbücher


Anerkennung/Umschreibung
Bundesnetzagentur

Viel Spass beim Lesen

Roland
Admin
...und eine 'Druckbetankung' BZF/AZF kann man an zwei Wochenende hier machen: http://www.ellen-kaag.de thumbs.gif

Soweit mir bekannt ist, ist ein BZF Voraussetzung um ein AZF machen zu können.

Anm.: Das Übliche: Ich bekomme nichts dafür, sondern habe damals dort nur beste Erfahrungen gemacht.
eivissa
Ich sag nur: "Muuuuuuuuhhhhh" wink2.gif
Falko
Vielen Dank fuer all die Antworten.


Im Formular der "Anerkennung auslaendischer Flugfunklizensen" steht unter den Voraussetzungen:

1) kopie der gultigen auslaendischen Flugfunkzeugnises *
2)kopie der pilotenlizens
3).kopie des reisepass

* heisst: Entfaellt wenn die Pilotenlizens das Flugfunlzeugnis beinhaltet.

Aber in meiner FAA lizens steht nix von einer Radio license (FCC), da wir all mit pvt,com,ifr,cfi oder cfii gar keine gemacht haben oder machen mussten.

Man braucht nur eine wenn man international fliegten moechte

Heisst das nun, dass ich das nicht machen kann ?


Gruss falko
Falko
ich bins nochmal...


Auf den Flugfunkanerkennungs-Antrag kann man sich zwischen drei optionen entscheiden

Ich beantrage gemaess Paragraph 14 FlugfunkV die ausstellung eines:

1) Berechtigungsausweises

........... kann mir einer sagen was das ist ?


2) Deutsches Flugfunkzeugnis mit vereinfachter pruefung in "Stadt"

...........was beinhaltet/ definiert eine vereinfachte pruefung ?


3) Deutsches Flugfunkzeugnis OHNE vereinfachte pruefung, da bzf2/ bzf1 vorhanden

........... warum macht man das, wenn man es schon hat ???


Mein Plan ist ein AZF zu machen.
Falko
Admin hat recht. Ich muss erst das BZF 1 oder das BZF 2 haben bevor ich das AZF machen kann.
rettass
QUOTE(Falko @ 04. November 2009, 17:33)
ich bins nochmal...
Auf den Flugfunkanerkennungs-Antrag kann man sich zwischen drei optionen entscheiden

Ich beantrage gemaess Paragraph 14 FlugfunkV die ausstellung eines:

1) Berechtigungsausweises

...........  kann mir einer sagen was das ist ?
2) Deutsches Flugfunkzeugnis mit vereinfachter pruefung in "Stadt"

...........was beinhaltet/ definiert eine vereinfachte pruefung ?
3) Deutsches Flugfunkzeugnis OHNE vereinfachte pruefung, da bzf2/ bzf1 vorhanden

........... warum macht man das, wenn man es schon hat ???
Mein Plan ist ein AZF zu machen.
*



zu 1:
basiert auf dem Amizeugnis. Also nix Prüfung

Da ja der Verfahrensablauf zwischen USA und EU doch groß ist, lautet die Empfehlung auf "Druckbetankung". Ichs elbst war auch bei der Ellen und muss sagen, dass die 2 Wochenende gut getan haben.....
rettass
QUOTE(Admin @ 04. November 2009, 11:09)
...und eine 'Druckbetankung' BZF/AZF kann man an zwei Wochenende hier machen: http://www.ellen-kaag.de  thumbs.gif

Soweit mir bekannt ist, ist ein BZF Voraussetzung um ein AZF machen zu können.

Anm.: Das Übliche: Ich bekomme nichts dafür, sondern habe damals dort nur beste Erfahrungen gemacht.
*



Richditsch

Das BZF1 ist zwingend erforderlich um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Prüfungsfragen sind so um die 220 und Ankreuzelfragen.....aber mit 4 Antwortmöglichkeiten....

Anm.: Ich grieg auch nix für Werbung ph34r.gif ...... aber ich war auch bei Ellen.
Der Vorteil an der ganzen Sache bei Ellen ist der, dass die Prüfungstermine mit den Kursen abgestimmt wird.
d.h., nach dem letzten Pauktag (Sonntag) ist am Montag gleich die Prüfung....
UND (!) die ganze Truppe geht gleichzeitig dahin (Eschborn)

Roland
Falko
QUOTE(rettass @ 05. November 2009, 06:03)
zu 1:
basiert auf dem Amizeugnis. Also nix Prüfung



Willst du damit sagen, dass man dadurch das BZF 1 bekommt ?

Falko
Poettchen
QUOTE(rettass @ 05. November 2009, 06:13)
Richditsch


Anm.: Ich grieg auch nix für Werbung  ph34r.gif ......  aber ich war auch bei Ellen.
Der Vorteil an der ganzen Sache bei Ellen ist der, dass die Prüfungstermine mit den Kursen abgestimmt wird.
d.h., nach dem letzten Pauktag (Sonntag) ist am Montag gleich die Prüfung....
UND (!)  die ganze Truppe geht gleichzeitig dahin (Eschborn)

Roland
*



Hat Ellen immer noch ihre Muh-Dose? biggrin.gif
rettass
QUOTE(Falko @ 05. November 2009, 18:24)
Willst du damit sagen, dass man dadurch das BZF 1 bekommt ?

Falko
*



HuHu

Das AZF includiert das BZF1

d.h., BZF1 ist Deutsch/Englisch mit dem Zusatz der Verfahrensgruppen für IFR

Roland
rettass
QUOTE(Poettchen @ 05. November 2009, 18:58)
Hat Ellen immer noch ihre Muh-Dose? biggrin.gif
*




Yoh....
Die Tarife für schlimme Fehler haben sich auch nicht geändert.
Liegt noch bei 5€ blink.gif

Roland
GONZO
Hi,

meist ist die Rede davon einen FAA Schein in einen JAA Schein umzuschreiben.

Für mich wäre es aber andersherum interessant:

Kann ich meinen JAA CPL in eine FAA CPL Lizenz umschreiben?

Wenn ja, was muß dazu getan werden?

Gruß,

GONZO



rettass
QUOTE(GONZO @ 07. Januar 2010, 16:20)
Hi,

meist ist die Rede davon einen FAA Schein in einen JAA Schein umzuschreiben.

Für mich wäre es aber andersherum interessant:

Kann ich meinen JAA CPL in eine FAA CPL Lizenz umschreiben?

Wenn ja, was muß dazu getan werden?

Gruß,

GONZO
*



Du gehst rüber, machst das Written, Oral und den Checkride für PPL und CPL und dann hast Du eine FAA Lizenz. In wie weit Du ein Visa brauchst, kann ich nicht beantworten. Diese Auskunft kann Dir aber jede zugelassene Fluchschule in USA geben....
Es gibt keine Anerkennung der Lizenzen...PPL wäre/ist aber kein Problem.

GONZO
Danke für die Info´s thumbs.gif
silber
QUOTE(Falko @ 03. November 2009, 23:36)
Ich habe zwei Fragen:

1)Kann jemand ein Lehrbuch furs BZF1 und oder AZF nennen welches auch den Fragenkatalog beinhalted (JAA standard)?

2)Muss man das BZF 1 zuerst machen bevor man das AZF machen kann ?

Gruss Falko
*



Hallo,

1. Dieter Franzen z.b. ..Kompaktlernprogramm zu Vorbereitung auf die Flugfunksprechprüfung.. BZF1/2 oder AZF.

2. Nein du kannst direkt AZF, aber nur in einer Flugschule als direktkurs (dauer ca.eine Woche) anschließend Prüfung machen. habe ich auch so gemacht. Die sache ist du machst natürlich AZF und BZF 1 zusammen und liegst quasi VFR und IFR Prüfungen ab an einem Tag ist aber leicht da du gründlich darauf vorbereitet wirst.

grüße
krass
Hallo zusammen,

ich höffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ich möchte jetzt in Neuseeland eine Sprachreise machen und dann dort auch den PPL machen.
Was ich dort alles für den PPL tun muss weiß ich.
Aber was muss ich tun damit der PPL in Deutschland anerkannt wird?
Was kostet das Umschreiben mit Theorie und Checkride ungefähr?
Ich habe bisher leider keine qualifizierte Auskunft erhalten und möchte nochmal sicher gehen das ich nix falsches im Kopf behalte.

MFG Andy
Mücke
Die Suchfunktion hilft ungemein.

In Kürze:
Du benötigst 100 Stunden Gesamtflugzeit.
Der Rest steht in der FCL-2.Gibt es als download beim LBA.
rettass
QUOTE(Mücke @ 19. Februar 2010, 20:27)
In Kürze:
Du benötigst 100 Stunden Gesamtflugzeit.
Der Rest steht in der FCL-2.Gibt es als download beim LBA.
*



Noch kürzer:
Ich würds über Austria probieren und den Neuseeland-Schein anerkennen lassen., Durch das 3 Länder Abkommen kannst Du in Swiss, A und BRD herumgurken
und sparst Dir evtl Written und Prüfungsflug.

Hier geht`s zum Antrag
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