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Full Version: Ungeplante (Not-) Aussenlandung Deutschland
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Rotorblatt101
Kann mir jemand (evtl. mit Deutscher Lizenz) sagen, was nach einer ungeplanten Aussenlandung in Deutschland zu machen waere (verstaendigung Behoerde etc)?

Beispiel:

Eine Tuere springt auf und kann vom PAX nicht wieder zufriedenstellend geschlossen werden. Der Pilot sucht ein Feld und landet, um dort die Tuere in aller ruhe zu inspizieren und zu verschliessen falls moeglich.

- Ist eine Behoerde zu verstaendigen, wenn ja wann?
- Ist ein Mayday bzw. Pan Pan abzusetzen?
- etc

Was denkt ihr und was wuerdet ihr in solch einer Situation machen? Kennt jemand einen Fall wo unplanmaessig geladet wurde?

PS: Ich beschreibe hier einen richtigen "Notfall", also keine sogenannte Notlandung beim Freund im Garten oder sowas, um einen Vorwand fuer eine Aussenlandung zu erfinden. Das wollte ich nur erwaehnen, bevor hier jemand spekuliert.
Admin
Hi Rotorblatt101,

Du meinst eine sogenannte "Sicherheitsaussenlandung". Zum Beispiel bei schlechter werdendem Wetter, einer Biene im Cockpit, einer Tür.... eben alles was Dich als PIC dazu veranlasst zu meinen am Boden wäre man jetzt gerade besser aufgehoben:

QUOTE
§ 25 LuftVG

(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen


  • 1. außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder

  • 2. außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder

  • 3. innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz
    nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.

Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn

  • 1. der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist oder

  • 2. die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.

In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.

(3) Der Berechtigte kann Ersatz des ihm durch den Start oder die Landung entstandenen Schadens nach den sinngemäß anzuwendenden §§ 33 bis 43 beanspruchen.


Deine Pflichten ergeben sich somit aus §25 Abs. 2 Satz 2.

Aus der Praxis gebe ich Dir den Tipp:
1. Falls Du mit Flugplan unterwegs bist, sag der DFS Bescheid (Telefonnummer von AIS-C solltest Du haben) damit die nicht plötzlich nach Dir suchen wenn Du nicht in der vorgesehen Zeit am Ziel ankommst.
2. Ruf den Polizeinotruf an und sag dort Bescheid dass Du aus den genannten Gründen eine Sicherheitsaussenlandung gemacht hast. Du weisst nie wer Dich gesehen hat und wenn besorgte Anrufer bei der Polizei einen 'abstürzenden' Hubschrauber melden, weiss die Polizei daß Dir nichts passiert ist. Normalerweise schickt die Wache eine Streife und nimmt die Personalien auf, sonst nix.
3. Wenn Du auf einem Acker eines Bauern landest und Glück hast, bekommst Du noch eine Tasse Kaffee. Du musst ihm ebenfalls Angaben machen (siehe oben) und ggf. entstandenen Flurschaden ersetzen. Dafür gibt es Versicherungen.
4. Du brauchst von niemandem eine (Wieder)Starterlaubnis.

Ich lande lieber einmal zuviel, als einmal zu spät (und dann unkontrolliert...).

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, daß es den §25 aus guten Gründen gibt (z.B. unvorhergesehenes Wetter) und wenn Du eine ordentliche Flugvorbereitung gemacht hast, hast Du Dir auch nichts vorzuwerfen.

Den §25 allerdings zu 'missbrauchen' um bei einem Freund auf der Wiese zu landen würde ich mir 2x überlegen... eusa_naughty.gif

Gruß,
Marcus
Joachim
Hallo

Wenn man so richtig Hunger hat und noch ca. 2 Stunden zurückfliegen muss dann bietet sich natürlich eine Landung bei einem Restaurant an.
Dann der Schreck: Der Heli steht im Parkverbot! laugh.gif

Gilt das Parkverbot nur für Fahrzeuge oder auch für Heli's? wink2.gif
Ich hatte jedenfalls kein Knöllchen erhalten. thumbs.gif

Gruss
Joachim

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Platz war jedenfalls genug
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muermel01
@Joachim
Ist dass der Platz in Basel vor der Messehalle? Kommt mir irgendwie bekannt vor..... Benötigst du für solch eine Landung eine Ausnahmegenehmigung oder ist sowas im Rahmen der Außenlandegenehmigung abgedeckt?

lg
Joachim
Hallo

QUOTE
Ist dass der Platz in Basel vor der Messehalle?

Das ist korrekt.

QUOTE
... oder ist sowas im Rahmen der Außenlandegenehmigung abgedeckt? ...

Das ist die normale Aussenlandebewilligung.
Natürlich haben wir vorher angerufen ob die Landeplatz frei ist.
Während einer Messe stehen dort sonst meistens Lieferwagen etc.

Der Anflug ist problemlos. Nur 3 Kräne standen in der Gegend rum. rolleyes.gif

Gruss
Joachim

Dahinten ist das Restaurant
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Rotorblatt101
@Marcus: Vielen Dank fuer die Hilfe! Ich hätte das nie gefunden (und ich gehe davon aus, dass das im VFR Taschenkalender auch nicht steht, den habe ich mir mal unterwegs gekauft).

@Joachim: Schade, dass es die 1 Jaehrige Aussenlandegenehmigung nicht fuer nicht-HB Helikopter gibt. Ich glaube N-registrierte zahlen per Antrag CHF 500 pro Landung (wenn es genehmigt wird). Habe ich noch nie gemacht, aber jemand vom BAZL hatte mir auf Anfrage das Formular geschickt.
Joachim
QUOTE(Rotorblatt101 @ 31. Dezember 2008, 14:49)
... Schade, dass es die 1 Jaehrige Aussenlandegenehmigung nicht fuer nicht-HB Helikopter gibt...


Hallo miteinander

Die 1-jährige Aussenlandebewilligung ist immer eine personenbezogene Bewilligung und reine Formsache.
Das es immer wieder Probleme mit nicht-HB Maschinen gibt ist, soviel ich weiss, eine zollrechtliche Frage.
Das BAZL selbst ist im Rahmen seiner Möglichkeiten recht flexibel. Inbesondere wenn man sich persönlich kennt. dry.gif
Ich weiss, ich weiss, das stört das typische deutsche Rechtsempfinden, aber die Schweiz "tickt" halt anders.
Anyway ...

Es wäre schön wenn jemand mal berichten würde wie das in Deutschland so läuft um zu einer
Aussenlandebewilligung zu kommen.
Der eine oder andere wird sicher schon seine Erfahrung gemacht haben.

Gruss
Joachim

PS: Ich kenne übrigens 2 Kollegen aus BW, die habe sich eine Bew. geholt, chartern und fliegen praktisch
nur noch hier.
Joachim
QUOTE(Joachim @ 05. Januar 2009, 14:46)
...Es wäre schön wenn jemand mal berichten würde wie das in Deutschland so läuft um zu einer
Aussenlandebewilligung zu kommen.
Der eine oder andere wird sicher schon seine Erfahrung gemacht haben...


Schade, 2 1/2 Tage später leider kein Response von Euch.
Daraus schliesse ich mal messerscharf, das die Kollegen in Deutschland mit dem Heli nur von Flugplatz zu Flugplatz fliegen.
Da frage ich mich natürlich schon weshalb ihr überhaupt Heli fliegt. ohmy.gif

Gruss
Joachim
Admin
Wahrscheinlich ist ein Grund für das Ausbleiben von Antworten, daß es in Deutschland für einen PPL Inhaber so gut wie unmöglich ist eine generelle Aussenlandegenehmigung zu bekommen. Auch mit CPL ist die Bewilligung immer an das AOC des Operators gebunden (und gültig für Day VFR). Damit gilt es aber auch nur bei gewerblichen Flügen.

Du kannst hier bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes in dem Du landen willst versuchen eine einmalige Erlaubnis zu beantragen. Die Aussichten sind regional unterschiedlich aber in den meisten Fällen für einen PPL Inhaber aussichtslos. Du musst jedesmal den Landeplatz dokumentieren, also Fotos, Kartenausschnitte in 1:20000 etc...natürlich kostet die Bearbeitung auch Geld, ist ja ein Behördenakt. Auch wenn der Antrag abgelehnt wird.

In Deutschland herrscht "Flugplatzzwang" und das macht einen Hubschrauber für einen PPL Inhaber eigentlich 'überflüssig'. wacko.gif

In Frankreich ist es zum Beispiel eher einfach eine generelle Genehmigung zu bekommen (in der Regel 10 Jahre lang gültig) und UK ist für Hubschrauberpiloten auch ein Paradies...naja, jedenfalls wenn es um Aussenlandungen geht....die Kosten für die Fliegerei und die CAA sind dagegen so hoch, dass sich die Frage nicht so oft stellt...man fliegt einfach nicht so oft.
Rotorblatt101
In Oesterreich scheint es auch fast unmöglich zu sein.

Nochmals zur Schweizer generellen Aussenlandebewilligung: Schweizer Lizenz vorausgesetzt wenn ich nicht falsch informiert bin.
Jahrgang66
Ungeplante AL's wurden ja schon ausreichend besprochen ...

Geplante AL's bekommt man in Deutschland bei regelmäßigem Flugnachweis auch als PPL - sind zwar ziemlich viele Auflagen dabei; z.B. nur ein bestimmter Tag bzw. Ausweichtag, eine exakte An- und Abflugroute. Knapp 100 EUR Gebühr sind auch zu berappen.

Oder ab in die Staaten, da ist es viel einfacher, wie z.B. folgendes Bild zeigt. Ich startete in Miami vom Kendall Tamiami Executive Airport Richtung Key West. Auf ca. halber Strecke legte ich einen Stop bei einem Restaurant ein. Landung keine 2 Meter neben dem Meer. Das Restaurant hat einen eigenes Helipad. Wenn es frei ist, kann man da einfach landen. Nach dem Motto, wer zuerst kommt, malt zuerst. Ein kleiner Weg führt einen dann nach nicht mal 50m zum Freiluftrestaurant.

user posted image

Und geschmeckt hat das Essen auch ;-)
Joachim
QUOTE(Rotorblatt101 @ 09. Januar 2009, 11:15)
... Schweizer Lizenz vorausgesetzt wenn ich nicht falsch informiert bin.


Nein, nach meinem letzten Kenntnisstand muss Du lediglich eine Adresse in der Schweiz haben.
Da ich aber nicht 100% sicher bin, werde ich Anfang der Woche mit der zuständigen Sachbearbeiterin mal ein nettes Telefon machen.
Sie plaudert immer ganz gerne ... wub.gif

Gruss
Joachim
Joachim
Wie versprochen habe ich mich mal schlau gemacht und telefoniert.

Es ist in der Tat so, wie in meinem vorherigen Posting bereits geschrieben.
Dabei ist es vollkommen unwichtig wo Deine Lizenz (JAR) ausgestellt wurde und welche Nationalität du hast. Ob PPL(H) oder CPL(H) interessiert nicht.
Das wichtigste ist, das Du eine Schweizer Adresse hast, damit man Dir die Aussenlandebewilligung und den Einzahlungsschein zuschicken kann.
Alles andere hätte mich auch gewundert ...

Die Aussenlandebewilligung ist dann für dich persönlich 1 Jahr gültig in Verbindung mit jedem Schweizer Heli auf welchen du berechtigt bist zu fliegen.

Ich selbst faxe einmal jährlich den ganzen Krempel zur Verlängerung ans Luftamt. Anschliessend telefoniere ich noch und jammere ein wenig.
Meistens war es am anderen Tag bereits in der Post. Natürlich mit Zahlschein ... rolleyes.gif

Gruss
Joachim
Rotorblatt101
Hallo Joachim

vielen Dank für die Abklaerungsarbeit! Scheint sich wirklich zu lohnen mit dem Amt auf "Du" zu sein thumbs.gif

Mir persönlich fehlt jetzt nur noch die JAR Lizenz. Ich bin mit FAA Lizenz und N-Immatrikulierten Hubschraubern unterwegs.

Irgendwann wird es aber sowieso Zeit die Schweizer Lizenz nachzumachen bzw. die FAA zu validieren, um dann die Gebirgsausbildung (MOU) zu machen.

Davon bin ich nur noch laecherliche CHF 30000 entfernt ;-)

http://www.helisitterdorf.ch/flugschule/er...ildung-mou.html
Joachim
QUOTE(Rotorblatt101 @ 15. Januar 2009, 11:38)
...Davon bin ich nur noch laecherliche CHF 30000 entfernt ;-)...


Naja, ist ja nur ein Detail. biggrin.gif
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