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Full Version: Unfall von "Christoph 19" 2003
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Cyclic
Die Nachricht von damals:

Es war tödlicher Leichtsinn, der zu dem tragischen Unglück am 20. Januar 2003 führte: Der ehemalige Bundeswehrpilot St. versuchte, mit dem Helikopter unter der Kanalbrücke bei Hohnstorf (Landkreis Uelzen) durchzufliegen. Hochwirbelnde Eisschollen, so die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft, rissen dabei den Heckrotor ab. Der Hubschrauber stürzte ab und versank sofort im eiskalten Wasser. Der Pilot und der Rettungsassistent Reinhard L. (40) konnten sich gerade noch retten - Notarzt Mark J. (36) gelang dies trotz verzweifelter Versuche nicht. Er wurde mit dem Wrack in die Tiefe gerissen und konnte erst nach Stunden tot geborgen werden. Er hinterlässt seine Ehefrau und ein Kleinkind.

Die Staatsanwaltschaft wirft St. zudem fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Luftverkehrs vor. In den Vernehmungen hatte er das riskante Flugmanöver eingeräumt



Weiss jemand, ob der Pilot von damals wieder fliegen darf?? Bzw. hat jemand mal was gehört, wie er jetzt seine Brötchen verdient??

Grüßle

Christian

Admin: Ich habe den Titel ein bisschen weniger 'reisserisch' formuliert. Ich denke damit ist dem eigentlichen Geschehen immer noch Rechnung getragen.
Heli-Mike
Hi Christian,

ich muß sagen, dass ich die Fragen bzw. den Grund diese Frage zu stellen nicht verstehe. Was hilft es Dir die Information zu haben?

Ich kenne die Antwort nicht, aber wir sollten davon ausgehen, dass jemand, der in dieser Weise seine charakterliche Nichteignung demonstriert hat, nie wieder einen Hubschrauber von innen bewegen darf. Natürlich hoffe ich für den Piloten von damals, dass er aus dieser Erfahrung gelernt hat. Und, dass er einer geregelten Tätigkeit nachgehen und ein Leben führen kann, das es ihm ermöglicht, Reue in einer Form zu zeigen, dass er der Familie des Opfers zumindest finanzielle Unterstützung zukommen lassen kann. Eine Wiedergutmachung ist bei so einem Verlust ohnehin ausgeschlossen.

Für uns Piloten sollte es keine Rolle spielen, ob so jemand noch einem solchen Ereignis wieder fliegen darf oder nicht. Für uns sollte nur wichtig sein, dass wir beim Führen von Hubschraubern eine große Verantwortung für Mensch und Gerät haben und auf keinen Fall leichtfertig damit umgehen dürfen. Es genügen ein paar Sekundenbruchteile und schon sind Leben, eigene und andere, dramatisch verändert. Das ist keine Mutprobe wert.

Mike
Admin
Zum Hintergrund des Unfalls habe ich das BFU Bulletin 01-2003 verlinkt (Seite 5 ff.).

Eine Meldung mit Bildern zu dem Unfall vom Absturz der D-HLFB (BO-105) auf uelzen-info.de.

Gruß,
Marcus
Cyclic
Hallo,

ja mich würde schon mal interessieren, ob bei so einem selbst verschuldeten Unglück, einem die Lizenz genommen wird?? Wenn ja, hat das dann Folgen für die restlichen Länder dieser Welt oder nur hier??

Denn ich vermute, dass der ADAC seitdem Unglück sehr viel Wert auf den DLR-Test legt, ist das so oder gab’s den vor dem Unglück auch in der Form schon??

Liebe Grüße

Christian
muermel01
@Cyclic

Meinst du dass der DLR-Test eine Garantie dafür ist, dass jeder der besteht so einen Unsinn nicht macht? Gehts beim DLR-Test nicht um "fliegerische Grundbegabung"?

http://de.wikipedia.org/wiki/DLR-Test

Ich denke nicht dass man aus dem DLR-Test charackterliche Eignungen usw. abschätzen kann. Aber es gibt auch hunderte Piloten die ohne DLR-Test gute Piloten sind.

lg
Rotorblatt101
Ich habe zwar keine Ahnung von dem genannten Fall, aber in der Regel gibt es bei sowas ein strafrechtliches Nachspiel wegen z.B. fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung, samt Vorstrafe und gegebenenfalls Gefängnisaufenthalt.

Bei Autounfällen (in Österreich) ist es z.B. nicht unüblich, den Fahrer für ca. 1 Jahr ins Gefängnis zu schicken, wenn Alkohol oder grob fahrlässiges Handeln (= Road Racing) im Spiel war.

Ich kann mir also nicht vorstellen, dass der Pilot danach noch bei einer Firma am Steuer eines Hubschraubers eingesetzt wird.

Dies alles hat allerdings nichts mit dem Luftrecht zu tun.
Joachim
Ein solcher Unfall wird in der Regel 3x rechtlich gewürdigt.

1. Strafrechtlich
2. Zivilrechtlich
3. Verwaltungsrechtlich

Der Lizenzentzug erfolgt spätestens nach dem rechtskräftigen strafrechtlichen Verfahren auf verwaltungsrechtlichem Wege.

Aehnlich wie beim Fahrausweiss/Führerschein kann die Lizenz wieder beantragt werden.
Ob dieses "problemlos" geht oder mit einer Prüfung und/oder Auflagen erfolgt, ergibt sich aus der Würdigung der Gesamtumstände und enthält fast naturgemäss viel Juristenfutter.

Ob man danach wieder einen qualifizierten Pilotenjob findet, sei dahingestellt.

Gruss
Joachim
Falko
QUOTE(Cyclic @ 11. Januar 2009, 18:23)
Weiss jemand, ob der Pilot von damals wieder fliegen darf?? Bzw. hat jemand mal was gehört, wie er jetzt seine Brötchen verdient??

Grüßle

Christian



So weit ich weiss, ist er ausserhalb von Europa am fliegen.

Falko
Cyclic
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Interessant finde ich das schon, grad mit der Lizenz. Aber wie man da Entscheidungen trifft, wenn es darum geht, ob man die Lizenz in so einem Fall behalten darf, das sind wahrscheinliche so kleine Einzelfälle (grad weil es so was von selten ist), sodass man darauf kein einheitliches Urteil abgeben kann!? Oder auch die Gültigkeit neu erwerben bzw. nicht verloren gegangen außerhalb von Europa usw.

Gruß

Christian
Cyclic
Also ich habe jetzt noch was Interessantes gefunden dazu.
Der Pilot wurde zu einem Jahr Haft und darauf für weitere 7 Jahre auf Bewährung verurteilt. Des Weiteren musste er 5000 Euro an die Familie des Notarztes zahlen.
Interessant auch, dass er in Roth bei Nürnberg für die Bundeswehr geflogen ist, da dort z.Z. viel BO105 geflogen wurde, räumte er in den Verhandlungen auch ein, dass er mit den Heeresfliegern auch unter Brücken durchgeflogen sei.
Derzeit arbeit er in Louisiana und ich geh mal schwer davon aus, dass es die Bristow Group sein wird. Na dann hoffentlich nicht als Ausbilder!? eusa_naughty.gif

Gruß
Christian
Joachim
QUOTE(Cyclic @ 18. Januar 2009, 15:45)
... Na dann hoffentlich nicht als Ausbilder!? ...


Dann wirst Du sicherlich erklären können warum nicht. ohmy.gif

Gruss
Joachim
muermel01
QUOTE(Cyclic @ 18. Januar 2009, 14:45)
Derzeit arbeit er in Louisiana und ich geh mal schwer davon aus, dass es die Bristow Group sein wird. Na dann hoffentlich nicht als Ausbilder!?  eusa_naughty.gif

Gruß
Christian
*




***
Dass muss nicht unbedingt Bristow sein. In Nordamerika firmieren du übrigens als Air Logistics (hat wohl mit der Bekanntheit des Namens dort zu tun; Bristow ist eigentlich ein Englisches UN). Petroleum Helicopters (PHI) und ERA Helicopters sidn mit Air Logistics die grössten Offshore-Helicopter-UN im Golf von Mexcio. Es gibt aber noch zahlreiche kleinere Firmen die auch auf die Plattformen fliegen.

Naja, der Mann soll ja schon die Chance haben wieder ein normales Leben zu führen. Ok, was er getan hat hatte katastrophale Auswirkungen, allerdings muss er ja auch selber ein Leben lang damit klarkommen.

lg
Cyclic
Schon hart wenn man sich da bissl durchliest.... Text unten aus der Verhandlung...

Nach Angaben von Reinhard L. sei der Pilot von der Flugroute abgewichen, weil er sich das Schiffshebewerk in Scharnebeck ansehen wollte. "Dass er dann die Brücke unterfliegen wollte, habe ich nicht vermutet", wird der Sanitäter weiter zitiert. Allerdings soll der Pilot eine Weile zuvor gefragt haben, woran man erkennen könne, ob man unter einer Brücke durchkomme. Die Antwort habe er sich dann selbst gegeben: "An der Höhe der Schiffsaufbauten."

Kann man sich gar nicht vorstellen, eine Flugminute kostete damals schon ca. 58 Euro und dann wird noch so derart vom Kurs abgewichen ?? Noja, klar hat er jetzt ein normales Leben verdient, aber irgendwie ist dieses Unglück schon krass.
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