QUOTE(AH-6 Little Bird @ 27. Januar 2009, 00:24)
Hallo Leute
Ich habe ne Frage betreff der Flugtauglichkeit. Mein Problem ist, ich höre nur auf einem Ohr etwas. Ich kann mir zwar nicht gross vorstellen das dies ein Problem ist, aber vileicht weis da jemand von euch bescheid?
Greez Sascha
Das ist ein heisses Eisen
Für die KLasse 1:
Zuerst musst Du für die Klasse 1 in ein AMC. Die erforderlichen MIndestparameter findest Du in der
JAR FCL 3.
Kannst ja vorher beim normalen HNO mit den Ohrenbogen gehen und einen Gehörtest machen lassen. Zugleich ist es sinnvoll, vorher einen Sehtest zu machen...ISt unter Umständen günstiger und vermeidet viel Ärger.
Wenn Du neben den MAx-Werten höher liegst als zugelassen, dann gibt es die rote Karte und bist untauglich. d.h., Aktenkundig beim LBA. Alternativ gibt es die Möglichkeit auf Antrag, eine Sondergenehmigung zu bekommen.Kostet aber auch dementsprechendes Kleingeld. (Geht sehr schnell in den unteren vierstelligen BEreich.)
Das steht dann in der Liznz mit drinnen. Es kann natürlich sein, dass Du nur mit CoPi fliegen darfst oder oder oder.....
ROland
Admin: Tauglichkeitskriterien stehen in JAR-FCL 3 (Link hab ich oben ergänzt, aktuelle Versionen sind grundsätzlich beim LBA zu finden).