Hi Housten,
das steht in JAR-FCL 2.150 Rechte und Voraussetzungen:
QUOTE
(a) Rechte
Vorbehaltlich weiterer, in JARs festgelegter Regelungen, ist der Inhaber einer CPL(H) berechtigt
- (1) alle Rechte einer PPL(H) auszuüben;
- (2) ...
- (3) als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Hubschraubern mit einem Piloten tätig zu sein;
- (4) ...
Was rettass meinte ist der Bezug zu -immer noch so genannten aber schon lange nicht mehr existenten- Selbstkostenflügen.
Du darfst für den Flug verlangen was Du willst aber sobald eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter vermutet werden kann wird es eng. Und bei einem Unternehmen wirst Du keine Flüge durchführen dürfen/können, weil Dir mit einer PPL(H) schlichtweg die nötige Qualifikation fehlt - eben gewerblich fliegen zu dürfen.
Anm.: Dies stellt keine Rechtsberatung/-Auskunft dar sondern lediglich meine persönliche und unmaßgebliche Meinung