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Helikopterfliegen.de - Forum > Hubschrauber > Allgemeines...
träumer1
Hallo zusammen,
ich habe mich heute registriert hier.
Ich bin (noch) 37 Jahre alt und habe keine Pilotenlizenz.

Mit Hubschraubern und deren Technik beschäftige ich mich schon einige Jahre. Drauf gekommen bin ich durch den Modell-Hubschrauberbau und -Flug, den ich aktiv betreibe.

Nun, wo ich einige Jahre älter geworden bin, stieg in mir das Interesse einen Hubschrauber selbst fliegen zu können.
Auf der Suche nach Informationen im Netz bin ich auf euer Forum gestoßen.

Habe mich auch in den letzten Tagen intensiv belesen.

Leider tun sich mit jedem Thema das ich lese, einige neue Fragen auf. Ich bin aber überzeugt auch dafür hier eine Antwort zu finden.. biggrin.gif

Eine meiner wichtigsten Fragen wäre, die Frage nach der Art der Lizenz.
Da ich einen guten Job habe und auch nicht mehr der Jüngste bin, wird es wohl mit einer Berufskarriere als Pilot nix mehr. Außerdem sind meine Englisch-Kenntnisse doch etwas "eingerostet" in den letzten 20 Jahren...
Aus diesem Grund wäre ja die PPL das Richtige vermutlich.

Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist die Grenze, was man mit PPL noch machen darf ohne das man eine CPL braucht.

Mein Ziel/Wunsch wäre, den Schein (günstig) zu erwerben und dann durch regelmäßiges fliegen die Kosten wieder rein zu bekommen. Also z.B. durch Mitnahme von Kollegen/Freunden, die sich an den Kosten beteiligen.

So, ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet, falls nicht, bitte ich einen Mod/admin den Beitrag in richtige Forum zu verschieben.
Admin
Hi träumer1,

erstmal herzlich willkommen und viel Spaß bei helikopterfliegen.de.

Nach JAR-FCL 2.150 darfst Du mit einem CPL(H)
QUOTE
a) Rechte
Vorbehaltlich weiterer, in JARs festgelegter Regelungen, ist der Inhaber einer CPL(H) berechtigt


  • (1) alle Rechte einer PPL(H) auszuüben,


  • (2) als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Hubschraubern tätig zu sein, die nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden,


  • (3) als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Hubschraubern mit einem Piloten tätig zu sein;


  • (4) als Kopilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Hubschraubern, für deren Betrieb ein Kopilot erforderlich ist, tätig zu sein



Der gesamte Inhalt steht in den Richtlinien nach JAR-FCL2 - nachzulesen entweder hier oder direkt auf den Seiten des LBA.

Dieses Thema und die von Dir angesprochene Art der Fliegerei wurde schon oft besprochen (auch hier im Forum). Du musst innerhalb von 90 Tagen drei Starts und drei Landungen on type gemacht haben um Passagiere mitnehmen zu dürfen. Am Ende kommt es darauf an, wie groß Dein Freundeskreis ist - sprich - wie viele Menschen Du findest, die mit Dir fliegen wollen. Mit Werbung für diese Flüge solltest Du vorsichtig sein, da hier sonst leicht eine Gewinnerzielungsabsicht abgleitet werden kann. Die Folgen sind dann möglicherweise weniger luftrechtlicher als eher wettbewerbsrechtlicher Natur.

Gesetzlich vorgeschrieben zur Verlängerung des jeweiligen Typeratings sind 2 Stunden pro Jahr, wobei der Checkflug teil dieser 2 Stunden ist (Anm.: Die Erweiterung auf die Verlängerung mehrer Ratings mit einem Checkflug lasse ich hier mal aufgrund der Gesamtstundenzahl aussen vor).

Wenn Du Spaß daran hast, mach den Schein. Du weisst nicht was in den nächsten Jahren passiert aber eins ist sicher: Ohne PPL(H) brauchst Du Dir über den ganzen Rest erst garkeine Gedanken machen. thumbs.gif

Gruß,
Marcus
träumer1
QUOTE(Admin @ 01. Oktober 2009, 09:29)
Wenn Du Spaß daran hast, mach den Schein. Du weisst nicht was in den nächsten Jahren passiert aber eins ist sicher: Ohne PPL(H) brauchst Du Dir über den ganzen Rest erst garkeine Gedanken machen.  thumbs.gif
*


Hi und Danke für das Feedback.

Das bedeutet, das man immer zuerst den PPL(H) machen MUSS und erst danach weiter macht (wenn man will) zum CPL... (Direkteinstieg in CPL geht nicht??)
Das würde natürlich die Entscheidung ungemein erleichtern... biggrin.gif

Habe ich das soweit richtig verstanden, dass man aber mit dem PPL wohl auch "Passagiere" mitnehmen darf, sofern es sich um Freunde/Bekannte/Familie handelt.
Wie diese sich dann an den Kosten beteiligen ist dann unsere Sache...
nexus
QUOTE(träumer1 @ 30. September 2009, 21:34)
Mein Ziel/Wunsch wäre, den Schein (günstig) zu erwerben und dann durch regelmäßiges fliegen die Kosten wieder rein zu bekommen. Also z.B. durch Mitnahme von Kollegen/Freunden, die sich an den Kosten beteiligen.



Wieviel Freunde/Bekannte hast Du, die für 200 Euro eine halbe Stunde mit Dir fliegen würden, oder auch nur 100, wenn Du die andere Hälfte selbst zahlst.

Kalkulier den Schein selbst zu zahlen und zu erhalten.

Und wer vermietet Dir einen Hubschrauber?

Oft nur der, der Dich auch ausgebildet hat, oder Du mußt wieder etliche Stunden nehmen, wenn nicht gar immer nur mit Safety-Pilot.

In Deutschland gehts mit 350Euro die Stunden für nen 2-Sitzer R22 los.
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