QUOTE(FlyingBasti @ 09. April 2010, 10:24)
Und noch etwas: Meiner Lizenz entnehme ich, dass mein BZF 1 bis 31.12.2010 gültig ist. Bei Recherchen im Internet und Gesprächen mit anderen Piloten habe ich nun aber die Meinung angetroffen, dass das BZF 1 unbeschränkt gültig ist??
Also das BZF als solches ist eigentlich unbeschränkt gültig.
Die Frage ist nur, wie lange Du hier in D als "language proficient" für die englische Sprache nach Maßgabe der ICAO giltst.
Und da gab es für "alte" BZF-Inhaber eine Übergangsregelung, die Ende diesen Jahres ausläuft. Das könnte das Datum sein, das sozusagen als "Hinweis" in Deinem BZF 1 steht.
Ab dann heißt es,
- Alle 4 (PPL) bzw. 3 (CPL, ATPL) Jahre eine Level 4 Prüfung machen, oder
- alle 8 (PPL) bzw. 6 (CPL, ATPL) Jahre eine Level 5 Prüfung machen, oder
- einmal eine Level 6 Prüfung machen
Und das nur, um der ICAO bzw. dem LBA glaubhaft zu machen, dass man sich in Englisch soweit verständigen kann, einen Flugfunk auch in kritischen Situationen halbwegs reibungslos abwickeln zu können.
Übrigens wird (zumindest für die PPLer nach JAR-FCL) die Sprachprüfung und deren Gültigkeit nicht in das BZF/AZF eingetragen, sondern in die Lizenz.
Schau einfach mal
hier.
Schönen Gruß
Spartacus