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Full Version: JAA / CAA
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rettass
Hallo

habe da eine kniffelige Frage:

Ich bin im Besitz eines CPLH -verwaltet vom LBA- und will meinen FAA PPLA zusätzlich europäisieren.

Jetzt die -vielleicht- kniffelige Frage:
Kann man zu einer JAA CPLH-Lizenz auch eine PPLA-Lizenz -verwaltet von CAA England- besitzen

ODER

muss man, weil man schon beim LBA ist, die PPLA auch in BRD machen.... wacko.gif

Die Gretchenfrage soll also lauten:
Ist es erlaubt, mehrere Lizenzen aus JAR-Ländern zu besitzen....



Gruß

Roland
Admin
QUOTE
Kann man zu einer JAA CPLH-Lizenz auch eine PPLA-Lizenz -verwaltet von CAA England- besitzen

Ja denn CPLH != PPLA

bzw. andersherum:

Du kannst einen CPLH und einen CPLA (auch) beim LBA haben - hier greift nicht die Regel nur eine JAR FCL Lizenz zur gleichen Zeit haben zu dürfen (sonst könnte ja niemand gleichzeitig einen CPLH und CPLA haben). Dies gilt ebenso für CPL / PPL solange es nicht beides A bzw. H Lizenzen sind (was ja sowieso per Definition quatsch wäre/ist).

Gibt Dir das Gewissheit? Hmmm....vielleicht...

Was auf jeden Fall zutrifft: Wenn Dir die CAA einen JAR-FCL PPLA ausstellt, dann darfst Du damit alles machen, was Du mit einem in der BRD ausgestellten PPLA machen dürftest da es eine JAR FCL Lizenz ist (und die gilt in allen Staaten die JAR-FCL implementiert haben).

ABER

Was eine Validation eines FAA PPL durch die CAA angeht ist das eine andere Geschichte und ich bin mir nicht sicher was Du damit hier (in D) anfangen kannst. Soweit ich weiss berechtigt Dich eine Validation eines FAA PPLA in D nur:

1. N-reg Maschinen
2. bei Tag und
3. nur in D zu fliegen

(also nicht im Ausland).

Dies würde analog bedeuten, daß Du den von der CAA anerkannten PPLA nur in UK nutzen kannst aber damit habe ich mich bisher nicht befasst.
rettass
Es soll so werden, dass ich eine eigenständige Lizenz erwerbe.

d.h., 2 Written -weil FAA schon vorhanden ist- und danach einen Prüfungsflug.

Somit habe ich einen PPLA aus dem CAA-Land


ROland
nexus
Selbst wenn Du beides bei der CAA hättest wären es 2 unterschiedliche Lizenzen mit leicht unterschiedlicher Nummer xyz/A xyz/H mit völlig anderem Ausstellungsdatum und damit auch Ablaufdatum.
Mücke
Ich muß das noch mal genau recherchieren, glaube aber, das funktioniert so nicht.
Man kann nur eine europäische Mutter haben.

Die Ausbildung kann in England gemacht werden, aber Du bekommst keine Lizenz, sondern nur die nötigen Papiere.
Diese gehen an das LBA und Du bekommst Deine Lizenz aus Braunschweig.

I stand to be corrected.
rettass
Ich bin jetzt auch einen Schritt weitergekommen.

Man muss hier zwischen Drehflügler und Fixi unterscheiden.
Es ist richtig, dass man keine JAR CPLH in 2 JAR-Ländern haben kann.

Ich kann -wie hier in diesem Fall- eine CAA Fixi-Lizenz haben und in UK verwalten lassen.

=> 2 Paar Schuhe ph34r.gif


Roland



QUOTE(Mücke @ 22. April 2010, 08:26)
Ich muß das noch mal genau recherchieren, glaube aber, das funktioniert so nicht.
Man kann nur eine europäische Mutter haben.

Die Ausbildung kann in England gemacht werden, aber Du bekommst keine Lizenz, sondern nur die nötigen Papiere.
Diese gehen an das LBA und Du bekommst Deine Lizenz aus Braunschweig.

I stand to be corrected.
*


Lars*
Hi

Bin eben dabei genau das gleiche zu machen. Nur andersrum CAA Hubi und LBA ATP(A)

geht ohne probleme...

saludos

Lars


QUOTE
Ich bin jetzt auch einen Schritt weitergekommen.

Man muss hier zwischen Drehflügler und Fixi unterscheiden.
Es ist richtig, dass man keine JAR CPLH in 2 JAR-Ländern haben kann.

Ich kann -wie hier in diesem Fall-  eine CAA Fixi-Lizenz haben und in UK verwalten lassen.

=> 2 Paar Schuhe  ph34r.gif
Roland
*

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