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Full Version: Gretchenfrage (Validation):
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rettass
Gretchenfrage: blink.gif

Wenn man einen PPLH nach JAR FCL hat.....zu faul ist, eine eigenständige FAA Lizenz zu machen...und nur eine Anerkennung in USA macht.....

darf man dann mit der Anerkennung N-Registrierte Maschinen in BRD (und wo anders) fliegen??


Roland blink.gif
Mücke
Zur Auffrischung des Luftrechts:

§ 61.3 Requirement for certificates, ratings, and authorizations.

(a) Pilot certificate. No person may serve as a required pilot flight crewmember of a civil aircraft of the United States, unless that person—

(1) Has a pilot certificate or special purpose pilot authorization issued under this part in that person's physical possession or readily accessible in the aircraft when exercising the privileges of that pilot certificate or authorization. However, when the aircraft is operated within a foreign country, a pilot license issued by that country may be used; and
nexus
Darf man mit JAA-Lizenz in JAA-Land nicht N-registriert sowieso ohne weiteres Fliegen?
US-Recht ist ja außerhalb US primär nicht relevant.
Mücke
QUOTE
US-Recht ist ja außerhalb US primär nicht relevant.

Da das Luftfahrzeug in den USA registriert ist, unterliegt es sehr wohl amerikanischem Recht.Die USA regeln also die Bedingungen unter denen ihre Lfz bewegt werden.
QUOTE
Darf man mit JAA-Lizenz in JAA-Land nicht N-registriert sowieso ohne weiteres Fliegen?


Da Du diese Frage stellst, hast Du §61.3(a)(1), letzter Satz, entweder nicht gelesen, oder nicht verstanden.

nexus
Wie gesagt ist US-Recht außerhalb US primär nicht relevant.
Primär relevant ist das Recht vor Ort aus diesem müsstest Du zitieren.
huey_
Leider nein.

WER das N-registrierte Luftfahrzeug fliegen darf (bzw. welche Voraussetzung derjenige besitzen muss), regeln die AMERIKANISCHEN Gesetze-dann da ist das Luftfahrzeug registriert.

WAS das Luftfahrzeug darf, regeln die jeweiligen örtlichen Regularien (Luftrecht) des Staates, in denen das Luftfahrzeug betrieben wird.

GRUNDSÄTZLICH gelten die amerikanischen Vorschriften und Gesetze auch für N-registrierte Luftfahrzeuge hier in Deutschland.
Dabei dürfen amerikanische Regelungen die deutschen Regularien jedoch nur weiter einschränken, diese jedoch nicht erweitern...

(Beispiel: Mindestflugsichten.
Angenommen, in D gilt als Mindestflugsicht 1.5 Km.
Dann dürfen amerikanische Regeln diese noch weiter einschränken: Z.B. Mindestflugsicht 3 Km.
Sie dürfen die deutschen Regeln jedoch nicht unterschreiten-also z.B. NICHT Mindestflugsicht 0.8 Km).

nexus
In Deutschland gelten erst mal deutsche Gesetze.
Man kann nicht amerikanisches Recht im Detail quoten und dann mal eben behaupten das gelte in Deutschland, dann muß man auch das deutsche Recht quoten in dem letzteres steht. Alles andere ist nur Prosa.
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