ich brauche professionelle Hilfe, da ich scheinbar zu kompliziert denke

Es geht um folgendes:
Wann brauche ich eine AOC, was darf ich machen ohne AOC (als inhaber einer Berufspiloten Lizenz) und was darf ich als Privat Pilot gegen Entgelt legal machen?
Es fallen immer wieder Begriffe wie nichtgewerbsmaessige Befoerderung gegen Entgelt, Werks fluege, Selbstkostenfluege ect.
LuftVG 20
...Der Genehmigungspflicht unterliegt auch die nichtgewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt; ausgenommen hiervon sind Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern und mit Luftfahrzeugen, die für höchstens vier Personen zugelassen sind.....
was genau zaehlt als nicht Gewerbsmaessige Befoerderung wofuer ich Geld verlangen darf?
Verstehe ich LuftVG 20 richtig das ich als Berufspilot ohne AOC Rundfluege Veranstalten darf wenn der Helicopter fuer nicht mehr als 4 Personen zugelassen ist (R44)

Zweite Frage:
JAR-OPS Part 3 3.001 Applicability prescribes requirements
applicable to the operation of any civil helicopter
for the purpose of commercial air transportation by any operator.....
Sind damit nur Airliner gemeihnt bzw. operator die regelmaessig eine festgelegte Route anbieten oder faellt darunter auch der Chaterkunde der ploetzlich vor der Tuer steht und von Punkt A nach B geflogen werden will?
Bin auf Eure Meinungen (wenns geht mit nachweisen) sehr gespannt
