QUOTE(hubschraubär @ 13. Mai 2005, 23:59)
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Es ist aber wohl auch klar, dass das Fahrzeug nicht von rechts gesteuert wird.
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Hallo Günter,
klar, es fehlt ja das Lenkrad..
Aber ich habe verstanden was du meinst.
Ganz so ist es in der Luftfahrt jedoch nicht. Dual-Controls sind nicht nur zur Schulung eingebaut. Manche Vorraussetzungen erfordern sie und es gibt meines Wissens kein Gesetz, dass das fliegen von links (Pilot natürlich) illegal ist wenn rechts einer sitzt.
Deine Aussage: "Demnach ist es unzulässig, das Eichhörnchen von links zu steuern." ist demnach für mich falsch.
Ebenso die Aussage von Joachim "von Schulung einmal abgesehen, ist bei 99,9% aller Flüge, deren ein FOM der zuständigen Luftfahrtbehörde zugrunde liegt, der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers auf der rechten Seite und das Doppelsteuer ist vor Antritt des Fluges zu entfernen."
Joachim hat hierbei etwas angesprochen... "verantwortlicher Luftfahrzeugführer"... nun denn, ist das auch immer der "Steuermann"?
Die Luftverkehrsordnung sagt dazu folgendes:
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LuftVO § 2 Verantwortlicher Luftfahrzeugführer
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung über die Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers gelten für den verantwortlichen Luftfahrzeugführer unabhängig davon, ob er das Luftfahrzeug selbst bedient oder nicht.
(2) Luftfahrzeuge sind während des Flugs und am Boden von dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu führen. Er hat dabei den Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers einzunehmen, ausgenommen bei Ausbildungs-, Einweisungs- und Prüfungsflügen oder im Falle des Absatzes 3, wenn der Halter etwas anderes bestimmt hat.
(3) Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord, ist verantwortlicher Luftfahrzeugführer, wer als solcher bestimmt ist. Die Bestimmung ist vom Halter oder von seinem gesetzlichen Vertreter, bei einer juristischen Person von dem vertretungsberechtigten Organ zu treffen. Den nach Satz 2 Verpflichteten steht gleich, wer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Unternehmens eines anderen beauftragt oder von diesem ausdrücklich damit betraut ist, die Bestimmung nach Satz 1 in eigener Verantwortlichkeit zu treffen.
(4) Ist eine Bestimmung entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 nicht getroffen, so ist derjenige verantwortlich, der das Luftfahrzeug von dem Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers aus führt. Ist in dem Flughandbuch oder in der Betriebsanweisung des Luftfahrzeugs der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers nicht besonders bezeichnet, gilt
1. bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit nebeneinander
angeordneten Sitzen der linke Sitz,
2. bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit hintereinander
angeordneten Sitzen der beim Alleinflug einzunehmende Sitz,
3. bei Drehflüglern der rechte Sitz
als der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers.
Ein paar Beispiele: IFR-Flüge; off-shore (vom Halter(?)); BW: Mk 41, Mk 88, Ch53; Polizei und BGS (nicht immer!), ADAC und andere die auch mal nachts fliegen...?
99,9% Rechtslenker ist da ein bissel zu viel...
Der Chef sitzt in der Regel rechts, aber manchmal fliegt auch der auf der linken Seite..
Schade, dass sich zu der Eingangsfrage niemand mehr geäussert hat.
Grüsse, Fab