QUOTE(michael_n @ 29. Januar 2013, 08:18)
ja reisekosten muss man sicher berechnen aber unterhalt finde ich ein schwieriges thema, den hier musst du auch für deinen unterhalt bezahlen.
Das mit dem Unterhalt ist eigentlich ganz einfach:
Wenn Du Dich für eine Ausbildung in den Staaten (oder in einem anderen
fernen Land) entscheidest, und dann vollständig dorthin übersiedelst,
dann hast Du hier in D keinen "Aufentehalt" mehr zu zahlen:
- Miete bzw. Hypothek
- Steuern (Einkommen, Grundsteuer, ...)
- Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Kranken, Leben, ...)
- Gebühren (Telefon, Internet, ...)
- Auto (Versicherung, Steuern, ...)
Dann lebst Du halt im Ausland, und die Aufenthaltskosten dort brauchst Du
nicht zu den Ausbildungskosten für die Fliegerei zu addieren.
Das sind nämlich dann Deine ganz normalen Lebenskosten.
Wenn Du aber in D noch eine Wohnung unterhältst, weil Du nach der
Lizenz auch wieder am gleichen Ort wohnen möchtest, oder ein Auto,
einen Telefonanschlus, ..., dann ist dein Aufenthalt im Land der
Fliegerausbildung sozusagen "on top", also musst Du ihn mit zu den
Ausbildungskosten dazu rechnen.
Auf jeden Fall sind Reisekosten mit einzurechnen. Es gibt zwar billige Flüge,
aber evtl. fliegen die nicht immer dann, wenn Du auch "rüber" musst.
Ach ja: Nur die Ausbildung z.B. in den USA machen, dann hierher zurück
kommen und hier mit dem "fremden" Schein fliegen wollen, erfordert
dann entweder eine Anerkennung (auch wieder ein gebührenpflichtiges
Formular) oder eine N-registrierte Maschine in Deiner Nähe, die Du
chartern kannst, und auf der Du auch ein Typerating hast oder erwerben
kannst.
Wenn das der Fall ist, dann ist alles ok.
Zur Rettungsfliegerei - um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen -
steht ja im Beitrag "Du möchtest also Hubschrauberpilot werden" hier ganz
oben im Forum schon einiges.
Ist eben auch kein Ausbildungsberuf im dualen System...
Viel Erfolg
Spartacus