Hi Admin,
Danke für Deinen Bemühungen, die JAR-FCL richtig zu verstehen. Deine Schlüsse sind soweit klar, aber was ich nicht ganz verstehe/ deuten kann:
1. Immer noch: Welche Anforderungen gelten zu NUR EINER Musterverlängerung, wenn nur auf EINEM Helikopter (TURBINENBETRIEBEN) ausgebildet? > nur für PPL !!!
2. Woran erkennst Du, dass sich der gesamte Punkt (4) der JAR-FCL 2.245 NUR auf Piloten mit mehreren Musterberechtigungen bezieht? (meines Erachten nur (ii)-(iv) und (i) für nur EINE Musterverlängerung auf Turbine gilt?
Denn wenn ich es richtig verstehe, gilt folgendes: [meine Bemerkungen in Klammer]
JAR-FCL 2.245 [Betrifft MuBer`s, unabhängig von Pilotenanzahl und Antriebsart]
(a) [Gültigkeit, allgemein]
(b) [Verlängerung, gültig für ALLE Hubschrauber-Typen]]
[jetzt wirds interessant...für Musterverlängerung MUSS nachgewisen werden:]
(1) [mind. 3 Monate vor Ablauf]
UND (2) [mind. 2h als Pilot]
[soweit klar und nachvollziehbar, gilt für ALLE Typen]
(3) [NUR für kolbengetriebene gilt: Bezug zu (b1&2) hergestellt = verstanden]
[jetzt hatten wir "Allgemeine Angaben" und MUSS für "Kolbengetriebene", logisch wäre jetzt eine Vorgabe für "Turbine", wobei ich es so verstehe, dass...
(4)(I) für ALLE TURBINENGETRIEBENE Hubschrauber gilt, jedoch
(4)(II)-(IV) für Piloten mit MEHR als einem Muster gilt
(4) [NUR für einmotorige Turbine], dabei MUSS erfüllt werden:
(I) [300h PIC]
UND
(II) [betrifft weitere Muster = derzeit nicht interessant]
UND
(III) [betrifft weitere Muster = derzeit nicht interessant]
UND
(IV) [betrifft weitere Muster = derzeit nicht interessant]
Wenn also der Pilot auf NUR EINEM MUSTER, nämlich auf einem TURBINEN-Helikopter ausgebildet wurde und er diese nach einem Jahr verlängern will, kann er das zwar aus 2.245(b): (1) UND (2) allgemein Gültiges herauslesen [gilt ja für jede Antriebsart], auf der Suche nach ZUSÄTZLICH Gefordertem lest er bei (3) darüber [hat keine Kolben] und trifft dann auf (4), wobei Ihn NUR (i) betrifft, da die weiteren (ii) bis (iv) nur bei mehr als einem Muster zutrifft.
Wo ist mein Denkfehler? :wink2:
QUOTE(Admin @ 03. April 2013, 08:48)
Hi Ecureuil_Austria,
nein, da hast Du etwas falsch verstanden.
Ich nehme an Du meintest eine EC120 oder eine AS350B3 (das ist hier aber auch unerheblich). Nehmen wir mal an Du kannst mit einer Ausnahmegenehmigung (=> mehr als 4 Sitzplätze) eine PPL Ausbildung auf einem dieser Muster machen und bestehst Deine Prüfung, dann bekommst Du die Musterberechtigung in Deine Lizenz eingetragen.
Für diese Musterberechtigung gilt dann wie für jedes andere Muster JAR-FCL 2.245
b (1) und (2) - kurz zusammengefasst, 2 Std. innerhalb des letzten Jahres mit einem Checkflug innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit wobei der Checkflug in diesen 2 Std. enthalten sein kann.
Was Du da zitierst - nämlich JAR-FCL 2.245
b (4) - bezieht sich auf die Möglichkeit bei einem Checkflug mehrere Muster (MTOM <=3175kg) mit diesem einen Checkflug zu verlängern, vorausgesetzt Du hast
und erfüllst die anderen dort genannten Voraussetzungen pro Muster, nämlich
- 15 Stunden (Total Time) auf jedem der Muster und
- 2 Stunden auf jedem der anderen Muster innerhalb des letzten Jahres die mit diesem Checkflug mitverlängert werden sollen und
- der Checkflug muss im Rotationsverfahren auf dem Muster geflogen werden, auf dem der letzte Checkflug am längsten zurückliegt
Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Wird aber noch besser, denn der TRE, der Dir Deinen Checkflug abnimmt, braucht selbst gar keine Musterberechtigung auf dem Muster dass mitverlängert wird.
Beispiel:Du hast zwei Musterberechtigungen EC120 und AS350/AS350B3.
Du hast inzwischen 300 Stunden PIC und bist auf jedem der beiden Muster mindestens 15 Stunden geflogen. Idealerweise alles innerhalb des ersten Jahres (um es einfacher zu machen). Dein EC120 Rating ist das Rating aus der Ausbildung und AS350 hast Du direkt nach Deiner Prüfung gemacht. Dann machst Du jetzt wieder einen Checkflug zur Verlängerung des EC120 Ratings und der TRE kann Dir bei bestandenem Check nicht nur Deine EC120 Verlängerung in die Lizenz eintragen, sondern gleich darunter auch die Verlängerung für die AS350,
sogar dann, wenn dieser TRE selbst garkein AS350 Rating hat. Im nächsten Jahr musst Du dann
- auf der EC120 2 Stunden geflogen sein und
- den nächsten Checkflug auf der AS350 machen, weil dieser Checkflug ja am längsten zurückliegt. Das war nämlich in diesem Beispiel der Proficiency Check zur Abnahme Deines Typeratings.
wobei diesmal natürlich ein entsprechender TRE für dieses Muster den Checkflug abnehmen muss. Der kann dann aber auch Dein EC120 Rating mitverlängern.
Ich hoffe das klärt den Zusammenhang ein wenig auf. :wink2: