QUOTE(kellogs @ 13. August 2013, 21:04)
Da ich nix Zusammenfassendes gefunden hab, würde ich hier gern mal was aufbauen.
In welchem Land (weltweit) wird wie mit Hubschrauber-Außenlandungen verfahren (und was wird sich mit der EASA diesbezüglich ändern)?
Deutschland:
- Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde -
dazu Zustimmung des Grundstückeigentümers und Darlegung des sicheren An- und Abflugs vorlegen
oder
Allgemeinerlaubnis
so in der Art, dachte ich. Und das dann um andere Länder erweitern.
Keine Schlechte Idee.
Du meinst also dauerhafte Außenlandeerlaubnisse, die nicht Sicherheits-/Notlandung
betreffen?
Eine kleine Korrektur für D:
Damit die zuständige Landesbehörde überhaupt genehmigt, sind
VORHER die schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers
und die Darlegung der sicheren An-/Abflugmodalitäten einzureichen.
In der Folge kann/wird es zu einem Vor-Ort-Termin kommen, und
eine Genehmigung kann (muss nicht) zeitlich oder in Bezug auf
Häufigkeit in einem Zeitraum beschränkt sein.
Ist aus meiner Sicht präziser formuliert. Oder übertreibe ich da?
Schönen Gruß
Spartacus