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> Neufassung der JAR-FCL 3
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new post 22. Juni 2007, 08:48
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Ab dem 01.07.2007 ist die Neufassung der JAR-FCL 3 in Kraft. Alle Updates im Bereich Gesetze und Verordnungen habe ich hier aufgeführt.


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new post 23. Juni 2007, 08:44
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Und schon stolpere ich über eine Formulierung in der angesprochenen 'Zweiten Verordnung...' die die JAR-FCL 3 umsetzt. Dort heisst es in Artikel 1 (befasst sich mit Änderungen der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung):

11. §24d wird wie folgt geändert:
b) Absatz 2 Satz 1 wie folgt gefasst:
"Die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses beträgt ab dem Tag des Abschlusses der Untersuchung

1. für Klasse 1:
Zwölf Monate, jedoch längstens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, danach sechs Monate, bei Inhabern einer Lizenz zum Führen von Flugzeugen und Hubschraubern bereits nach Vollendung des 40. Lebensjahres sechs Monate, wenn diese gewerbsmäßig Transport von Fluggästen mit Luftfahrtzeugen, die nur mit einem Piloten betrieben werden, durchführen.

Der Knackpunkt ist nun: Was ist 'gewerbsmäßiger Transport von Fluggästen'? Wenn ich als Luftfahrtunternehmen regelmässig eine bestimmte Strecke quasi im Liniendienst fliege ist für mich dies gegeben. Wenn ich in diesem Unternehmen als Charter eine Person von A nach B fliege, was dann? Sollte dies auch gewerbsmäßiger Transport von Fluggästen sein würde dies doch bedeuten, ab 40. müssen diese Piloten weiterhin alle 6 Monate zum Doc?!

Etwas verwirrt...
Marcus


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PilotAndy
new post 23. Juni 2007, 12:09
Antworten #3


1. Soloflug geschafft
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Mh ich finde generell 6 Monate irgendwie zu hart. Alle 6 Monate zum doc rennen.... wacko.gif

1 Jahr müsste bei sowas doch ausreichen
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new post 23. Juni 2007, 12:56
Antworten #4


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Nun, als Fluggast würde ich das vielleicht anders sehen blink.gif

Allerdings gelten diese 6 Monate ja bei 'Luftfahrzeugen, die nur mit einem Piloten betrieben werden'. Das heisst im Umkehrschluss, ich könnte in einer 737 als Passagier sitzen und Pilot wie Copilot sind über 40 und waren die letzten 359 Tage nicht beim Doc.

Nicht das wir uns missverstehen, ich finde alle 6 Monate sind auch eine zu kurze Periode. Zumal wenn ich mir obiges Beispiel ansehe (und nu komm mir mal keiner mit Statistik eusa_naughty.gif mir geht es um mein 'Bauchgefühl')

Gruß,
Marcus


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Mücke
new post 23. Juni 2007, 16:03
Antworten #5


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gewerbsmäßige Beförderung ist immer dann gegeben, wenn du dauerhaft und mit Absicht der Gewinnerzielung fliegst, also z.B. in einem Luftfahrtunternehmen Passagiere oder Fracht beförderst, oder auch Rundflüge machst.

Dazu benötigst Du ein AOC und Berufspiloten (und einiges mehr).
Und alle ab 40 gehen 2 mal im Jahr zum Doc.mad.gif mad.gif

Jetzt kommt aber bitte nicht wieder mit der Diskussion um Selbstkostenflüge...

Dieser Beitrag wurde von Mücke: 23. Juni 2007, 16:06 bearbeitet
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new post 23. Juni 2007, 16:48
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Hi Mücke,

Selbstkostenflüge haben damit ja auch nichts zu tun (und ein PPL'er mit Klasse II Medical muss bis zum 40.ten sogar nur noch alle 5 Jahre zum Doc, danach dann alle 2).

Mit der Fracht liegst Du aber falsch. Die Änderung ab dem 01.07. bewirkt, daß ein Pilot ab dem 40.ten nur bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Fluggästen alle 6 Monate zum Doc muss (das war für Klasse I seit JAR-FCL 3 ja bisher die Regel).

Du darfst also als CPL'er mit Klasse I Medical 12 Monate lang gewerblich fliegen. Nur eben keine Personen. Wie gesagt, in der Praxis dürfte das nur dort vorkommen, wo ausser dem Piloten niemand sonst vernünftig in der Maschine sitzen kann, sprich, jedes Luftfahrtunternehmen mit AOC wird darauf achten, das seine Piloten ab dem 40.ten Lebensjahr ihr Medical alle 6 Monate erneuern lassen (hoffentlich auf Firmenkosten... blink.gif ).

Gruß,
Marcus


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