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> Verfall der Deutschen CHPL License
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jreutlinger
new post 25. April 2005, 23:14
Antworten #1


Unregistered










Hallo Leute,
musste meine CHPL Anstellung in Deutschland 2002 aus familiären Gründen kündigen und hatte seitdem nicht mehr die Möglichkeit meinen Schein zu verlängern. Nun ist er, da die 3 Jahresfrist abgelaufen ist nicht mehr gültig. mad.gif
Nun hab ich die Frage an euch was mit der Lizenz passiert? Ist sie für mich nun für immer verlohren, was muss ich machen wenn ich wieder fliegen will? Ist alles irgendwie
sch......e gelaufen.


Ebenfalls wäre ich sehr daran interessiert an einer Anstellung im Ausland. Vielleicht hat ja jemand etwas gehört dass jemand einen Piloten sucht mit ~1400 h. Bin nämlich auch im Besitz der US Lizenz, auch CFI wäre kein Problem.

Erstmal danke


MFG jreutlinger
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hubschraubär
new post 26. April 2005, 09:30
Antworten #2


Flugschüler
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Gruppe: Pilots
Lizenzen und Qualifikation: CPL(H)

Beiträge: 37
seit: 15. November 04
Mitglieder Nr.: 45




Hallo,

nich schön. Ich denke, innerhalb der 3-Jahres-Frist wäre ein Prüfungsflug (Praktische Prüfung) und entsprechende Flugstunden ausreichend gewesen, um die Lizenz zu reanimieren. So weit ich weiss, ist nach Ablauf der drei Jahren auch die theoretische Prüfung zu wiederholen. Schau mal unter lba.de nach, ob Du im JAR-FCL 2 was finden kannst.

pitch up......

Günter
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Joachim
new post 27. April 2005, 21:50
Antworten #3


Flugschüler vor dem ersten Solo
*

Gruppe: Pilots
Lizenzen und Qualifikation: CPL(H),FI(H),FE(H)

Beiträge: 100
seit: 21. April 05
Mitglieder Nr.: 112






Hallo

Ich meine, es ist so wie der Günter es bereits sagte.

Eines kann ich bei Fragen solcher Art immer nicht verstehen. Wenn der Schein nun leider verfallen, so ist es doch das Einfachste beim LBA eine verbindliche Antwort anzufordern.

Nun ist es doch so, das in der Praxis jeder Fall immer ein klein wenig anders ist.
Bei diesem ganzen Lizenz-Bimborium, welches wir nunmal heute haben, kann es nichts besseres geben, als Deine Akte beim LBA zu ziehen und auf Grund dieser Informationen eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben.

Dann weisst du woran du bist und Du weisst, was du zu tun hast.
Wir würden uns freuen wenn Du wieder current wirst. wink.gif

Gruss
Joachim
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jreutlinger
new post 28. April 2005, 13:38
Antworten #4


Unregistered












Danke erst mal,
dass ich den Kontakt mit dem LBA suchen muss weis ich auch, wollte nur mal so grob wissen was so die Regel ist, das ist alles.

Gruss Jreutlinger
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27.04.2024 - 23:43 CET