Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache (BZF I)
erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
Nachweis ausreichender Kenntnisse in den Fachgebieten Mathematik und Physik vor Beginn der Ausbildung (Diese Kenntnisse sind vor Beginn der Ausbildung nachzuweisen)