
Das Hubschrauber Forum bei helikopterfliegen.de - Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen. Unser Hubschrauberforum dient dem Erfahrungsaustausch zwischen Piloten und denen, die noch Hubschrauberpilot werden wollen.
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Ecureuil_Austria |
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#1
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Schnupperflieger ![]() Gruppe: Members Lizenzen und Qualifikation: Keine Beiträge: 4 seit: 02. April 13 Mitglieder Nr.: 1,518 ![]() |
Folgendes (angenommene) Szenario:
Anwärter absolviert, zwar ungewöhnlich, aber erfolgreich, den PPL(H) auf einem einmotorigem, turbinengetriebenen Heli, zB EC 320 B3 und hat somit nur diesen einen in seiner Musterberechtigung zur Ausübung seines Hobbies (da ja keine gewerbliche Nutzung erlaubt). Er fliegt realistisch jedes Monat ein paar wenige Stunden und vor Ablauf der MuBer will er diese verlängern und stößt lt. JAR-FCL auf folgendes Problem: JAR-FCL 2.245 Musterberechtigungen - Gültigkeit/ Verlängerung: (aa) Gültigkeit von Musterberechtigungen: 1 Jahr (bb) Für die Verlängerung nachzuweisen: (1) eine Befähigungsüberprüfung auf Muster (innerhalb 3 Monate vor Ablauf) (4) für einmotorige turbinengetriebene Hubschrauber (MTOM<3175kg): - Befähigungsüberprüfung, - vorausgesetzt Bewerber kann nachweisen: 300 Stunden als PIC !!! Heißt das, er müsste 300 Stunden mit Ecureuil 320 (da nur diese MuBer) innerhalb eines Jahres privat (kein CPL) fliegen? Überschlagsmässig wären dann das mind. 300h x € 1.000.- plus PPL(H)-Ausbildung (Turbine ab ca. € 50.000.-). In Summe kostet Absolvent der dauerhafte Erhalt seiner Turbinenberechtigung also im ersten Jahr € 350.000.- und in den Folgejahren weitere 300k? Zum Vergleich: Für kolbengetriebenen Heli sind nur ein paar Stunden für MuBer-Erhalt notwendig. Logische Konsequenz daraus wäre: PPL(H)'ler kann Zeit seines Lebens nie oder dauerhaft Turbine als PIC ![]() |
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Admin |
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#2
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Typerating(s): BO105, AS350 Beiträge: 541 seit: 07. Juni 03 Ort: Öhringen Mitglieder Nr.: 1 ![]() |
Hi Ecureuil_Austria,
nein, da hast Du etwas falsch verstanden. Ich nehme an Du meintest eine EC120 oder eine AS350B3 (das ist hier aber auch unerheblich). Nehmen wir mal an Du kannst mit einer Ausnahmegenehmigung (=> mehr als 4 Sitzplätze) eine PPL Ausbildung auf einem dieser Muster machen und bestehst Deine Prüfung, dann bekommst Du die Musterberechtigung in Deine Lizenz eingetragen. Für diese Musterberechtigung gilt dann wie für jedes andere Muster JAR-FCL 2.245 b (1) und (2) - kurz zusammengefasst, 2 Std. innerhalb des letzten Jahres mit einem Checkflug innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit wobei der Checkflug in diesen 2 Std. enthalten sein kann. Was Du da zitierst - nämlich JAR-FCL 2.245 b (4) - bezieht sich auf die Möglichkeit bei einem Checkflug mehrere Muster (MTOM <=3175kg) mit diesem einen Checkflug zu verlängern, vorausgesetzt Du hast
Beispiel: Du hast zwei Musterberechtigungen EC120 und AS350/AS350B3. Du hast inzwischen 300 Stunden PIC und bist auf jedem der beiden Muster mindestens 15 Stunden geflogen. Idealerweise alles innerhalb des ersten Jahres (um es einfacher zu machen). Dein EC120 Rating ist das Rating aus der Ausbildung und AS350 hast Du direkt nach Deiner Prüfung gemacht. Dann machst Du jetzt wieder einen Checkflug zur Verlängerung des EC120 Ratings und der TRE kann Dir bei bestandenem Check nicht nur Deine EC120 Verlängerung in die Lizenz eintragen, sondern gleich darunter auch die Verlängerung für die AS350, sogar dann, wenn dieser TRE selbst garkein AS350 Rating hat. Im nächsten Jahr musst Du dann
Ich hoffe das klärt den Zusammenhang ein wenig auf. ![]() -------------------- |
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Ecureuil_Austria |
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#3
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Schnupperflieger ![]() Gruppe: Members Lizenzen und Qualifikation: Keine Beiträge: 4 seit: 02. April 13 Mitglieder Nr.: 1,518 ![]() |
Hi Admin,
Danke für Deinen Bemühungen, die JAR-FCL richtig zu verstehen. Deine Schlüsse sind soweit klar, aber was ich nicht ganz verstehe/ deuten kann: 1. Immer noch: Welche Anforderungen gelten zu NUR EINER Musterverlängerung, wenn nur auf EINEM Helikopter (TURBINENBETRIEBEN) ausgebildet? > nur für PPL !!! 2. Woran erkennst Du, dass sich der gesamte Punkt (4) der JAR-FCL 2.245 NUR auf Piloten mit mehreren Musterberechtigungen bezieht? (meines Erachten nur (ii)-(iv) und (i) für nur EINE Musterverlängerung auf Turbine gilt? Denn wenn ich es richtig verstehe, gilt folgendes: [meine Bemerkungen in Klammer] JAR-FCL 2.245 [Betrifft MuBer`s, unabhängig von Pilotenanzahl und Antriebsart] (a) [Gültigkeit, allgemein] (b) [Verlängerung, gültig für ALLE Hubschrauber-Typen]] [jetzt wirds interessant...für Musterverlängerung MUSS nachgewisen werden:] (1) [mind. 3 Monate vor Ablauf] UND (2) [mind. 2h als Pilot] [soweit klar und nachvollziehbar, gilt für ALLE Typen] (3) [NUR für kolbengetriebene gilt: Bezug zu (b1&2) hergestellt = verstanden] [jetzt hatten wir "Allgemeine Angaben" und MUSS für "Kolbengetriebene", logisch wäre jetzt eine Vorgabe für "Turbine", wobei ich es so verstehe, dass... (4)(I) für ALLE TURBINENGETRIEBENE Hubschrauber gilt, jedoch (4)(II)-(IV) für Piloten mit MEHR als einem Muster gilt (4) [NUR für einmotorige Turbine], dabei MUSS erfüllt werden: (I) [300h PIC] UND (II) [betrifft weitere Muster = derzeit nicht interessant] UND (III) [betrifft weitere Muster = derzeit nicht interessant] UND (IV) [betrifft weitere Muster = derzeit nicht interessant] Wenn also der Pilot auf NUR EINEM MUSTER, nämlich auf einem TURBINEN-Helikopter ausgebildet wurde und er diese nach einem Jahr verlängern will, kann er das zwar aus 2.245(b): (1) UND (2) allgemein Gültiges herauslesen [gilt ja für jede Antriebsart], auf der Suche nach ZUSÄTZLICH Gefordertem lest er bei (3) darüber [hat keine Kolben] und trifft dann auf (4), wobei Ihn NUR (i) betrifft, da die weiteren (ii) bis (iv) nur bei mehr als einem Muster zutrifft. Wo ist mein Denkfehler? :wink2: QUOTE(Admin @ 03. April 2013, 08:48) Hi Ecureuil_Austria, nein, da hast Du etwas falsch verstanden. Ich nehme an Du meintest eine EC120 oder eine AS350B3 (das ist hier aber auch unerheblich). Nehmen wir mal an Du kannst mit einer Ausnahmegenehmigung (=> mehr als 4 Sitzplätze) eine PPL Ausbildung auf einem dieser Muster machen und bestehst Deine Prüfung, dann bekommst Du die Musterberechtigung in Deine Lizenz eingetragen. Für diese Musterberechtigung gilt dann wie für jedes andere Muster JAR-FCL 2.245 b (1) und (2) - kurz zusammengefasst, 2 Std. innerhalb des letzten Jahres mit einem Checkflug innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit wobei der Checkflug in diesen 2 Std. enthalten sein kann. Was Du da zitierst - nämlich JAR-FCL 2.245 b (4) - bezieht sich auf die Möglichkeit bei einem Checkflug mehrere Muster (MTOM <=3175kg) mit diesem einen Checkflug zu verlängern, vorausgesetzt Du hast
Beispiel: Du hast zwei Musterberechtigungen EC120 und AS350/AS350B3. Du hast inzwischen 300 Stunden PIC und bist auf jedem der beiden Muster mindestens 15 Stunden geflogen. Idealerweise alles innerhalb des ersten Jahres (um es einfacher zu machen). Dein EC120 Rating ist das Rating aus der Ausbildung und AS350 hast Du direkt nach Deiner Prüfung gemacht. Dann machst Du jetzt wieder einen Checkflug zur Verlängerung des EC120 Ratings und der TRE kann Dir bei bestandenem Check nicht nur Deine EC120 Verlängerung in die Lizenz eintragen, sondern gleich darunter auch die Verlängerung für die AS350, sogar dann, wenn dieser TRE selbst garkein AS350 Rating hat. Im nächsten Jahr musst Du dann
Ich hoffe das klärt den Zusammenhang ein wenig auf. :wink2: |
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Admin |
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#4
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Typerating(s): BO105, AS350 Beiträge: 541 seit: 07. Juni 03 Ort: Öhringen Mitglieder Nr.: 1 ![]() |
QUOTE Wo ist mein Denkfehler? JAR-FCL 2.245 (3) und (4) müssen nicht zusätzlich erfüllt werden, sondern sind Erleichterungen, die bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen für die Verlängerung mehrerer Muster genutzt werden können. Egal ob PPL oder CPL, egal ob ein Muster mit Turbine oder Kolbentriebwerk: Wenn Du (nur) ein Muster verlängern willst musst Du:
Einzige Ausnahme bei Robinson ist ein zusätzlicher schriftlicher Awareness Test gemäß EASA SIB 2009-35. -------------------- |
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Ecureuil_Austria |
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#5
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Schnupperflieger ![]() Gruppe: Members Lizenzen und Qualifikation: Keine Beiträge: 4 seit: 02. April 13 Mitglieder Nr.: 1,518 ![]() |
Hi Admin,
Danke für Deine Geduld, mir das Regelwerk zu erläutern. Die bei uns zuständige Behörde Austro-Control hat das ebenfalls bestätigt und ich denke, es jetzt verstanden zu haben... ;-) Meine Anfrage an Austro-Control: a.) Darf die Ausbildung zum PPL(H) auf einem turbinengetriebenen Helikopter (Bsp. AS 320 B3) durchgeführt werden (Sitzplätze >4!) bzw. unter welchen Voraussetzungen ist eine Sondergenehmigung möglich? b.) Musterberechtigung-Verlängerung & jährliche Erneuerung lt. JAR-FCL 2.245(b4) / (i): Demnach müsst der PPL(H)-Inhaber pro Jahr 300(!) Flugstunden auf diesem Muster als PIC vorweisen können? Antwort von Austro-Control: Grundsätzlich dürfen ab dem 8.4.2013 Ausbildungen nur mehr nach PART-FCL begonnen werden, nicht mehr nach JAR-FCL 2. Im Wesentlichen bleiben die Ausbildungsinhalte für PPL allerdings gleich. Zu a) Diese Beschränkung gilt nur für LAPL(H), nicht für PPL(H). Zu b) Die 300 Stunden PIC sind die Voraussetzung, wenn Sie mehr als eine Type SET(H) fliegen dürfen und die Verlängerung jeweils für eine andere Type anrechnen lassen wollen. Für die Verlängerung brauchen Sie natürlich keine 300 Stunden p.a., sondern 15 Stunden gesamt auf jeder Type und pro Verlängerungsperiode 2 stunden je Type (siehe FCL.740H), EU-VO 1178/2011 Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. (FH) Günter Schranz Ausbildungsorganisationen / Flight Training Organisations (Helicopter) Austro Control Center @Admin: Danke nochmal für Deine Bemühungen! Lg, F.Pointner |
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