Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen, Ausbildung, Flugschule und Schnupperflüge

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> Selbstkostenflüge, Werbung?
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PilotAndy
new post 02. Dezember 2005, 13:25
Antworten #1


1. Soloflug geschafft
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Hi smile.gif darf man oder darf man nicht Werbung für Selbstkostenflüge machen?
(zb. in form einer HP)


habe dazu eben einen Auszug im Internet gefunden:

Die Antwort
Das Thema Selbstkostenerstattung bei Rundflügen betrifft wohl früher oder später fast jeden Flieger. Nicht zuletzt sind die Kosten durch die hohen Spritpreise kräftig angestiegen, so dass viele Piloten mit ihrem Hobby Geld verdienen und somit Ausgaben senken wollen. Der Gesetzgeber hatte für diese Interessen des Sportluftverkehrs durchaus ein offenes Ohr. So wurde im Paragraph 20 Abs. l LuftVG ausdrücklich eine Ausnahme festgeschrieben: Selbstkosten-Erstattungsflüge mit Luftfahrzeugen mit einer Zulassung für höchstens vier Personen sind genehmigungsfrei. Hierbei nennt der Gesetzgeber ausdrücklich die Zulassung und nicht die tatsächlich vorhandenen Sitzplätze.

Es reicht also nicht, aus einem für mehr als vier Personen zugelassenen Luftfahrzeug einfach Sitze herauszunehmen. Es spielt keine Rolle, ob diese Flüge gelegentlich stattfinden oder ob sie - wie im Falle des Flugsportvereins - zu einem festen Bestandteil des Vereinslebens gehören, also (wie der Gesetzgeber sagt) in Fortsetzungsabsicht durchgeführt werden. Auch durch die Werbung im Internet oder in anderen Medien werden diese Flüge nicht genehmigungspflichtig. Zwar wird Werbung allgemein als ein Indiz dafür betrachtet, dass die Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt wird. Darauf kommt es jedoch in unserem Falle nicht an.

Man kann also festhalten: Der Verein handelt rechtmäßig und hat mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen. Wichtig ist allerdings, dass bei den Rundflügen auch tatsächlich nur Selbstkosten erstattet werden und dass das Flugzeug für maximal vier Personen zugelassen ist. Der Begriff der Selbstkosten ist nirgends definiert. Er kann nur aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen hergeleitet werden. Bei einer typischen Kalkulation der Selbstkosten sind die nachfolgenden Belastungen zu berücksichtigen: 1. Variable Kosten wie Treibstoff- und Wartungskosten 2. Fixkosten. Darunter versteht man direkt zurechenbare Abschreibungen für das Luftfahrzeug, die luftfahrtrechtlichen Versicherungen, eventuelle Unterstellgebühren sowie Personal- und allgemeine Verwaltungskosten.

Nicht in Ansatz gebracht werden können allerdings Kosten wie kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibung. Nachdem im geschilderten Fall der Verein Veranstalter und Luftfrachtführer ist, müssen die Kosten zugrunde gelegt werden, die dem Verein durch die Rundflüge entstehen. Wenn der Verein seinem Rundflug-Piloten eine Vergütung gewährt, kann diese berücksichtigt werden.

Aber Achtung: Der PPL-A berechtigt nur dazu, im nichtgewerbsmäßigen Flugverkehr als verantwortlicher Flugzeugführer nicht gewerbs- und berufsmäßig tätig zu werden. So sollte der Verein seinem Piloten - der Vereinsmitglied sein wird - keine Vergütung für seine Tätigkeit als Rundflugpilot zahlen, da er sich sonst in Gefahr begibt, die Grenzen seiner Lizenz zu überschreiten. Zudem wird ein Verein, der Rundflüge veranstaltet, Schwierigkeiten bekommen, wenn er vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist: Das Problem liegt hierbei weniger in den Vorschriften des Luftrechts, speziell Paragraph 20 LuftVG, sondern im Wettbewerbsrecht. Gewerblich tätige, gemeinnützige Vereine handeln im Regelfalle wettbewerbswidrig, die Folge kann eine einstweilige Verfügung gegen diese Praxis sein.

fliegermagazin 07/2002

also wenn ich das richtig verstehe spricht nix dagegen!

Nochmal ein nachtrag von mir: habe soeben gelesen das sich manche Gewerblich zugelassene Heli-Unternehmen rechtlich gegen sowas wehren und schon man "Verein" der Werbung gemacht hat ärger bekommen hat

Nun, was ist wenn man mit einem gewerblich zugelassenen Heli-Unternehmen ein abkommen trifft und mit deren Maschienen fliegt, d.h man macht eben Werbung für seine selbstkostenflüge, fliegt mit den Maschienen des Unternehmens und letztendlich geht das auch Geld an das Unternehmen

Das Unternehmen hat was verdient, der privatpilot seinen flug.

oder wie seht ihr das ?

MfG Andy

Dieser Beitrag wurde von PilotAndy: 02. Dezember 2005, 15:41 bearbeitet
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new post 04. Dezember 2005, 16:30
Antworten #2


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Hallo Andy,

ich kann Dir dazu aus eigener Erfahrung nichts sagen aber was zu bedenken ist: Selbst wenn die Idee mit dem Luftfahrtunternehmen nicht schlecht ist, es gibt ja auch noch andere Luftfahrtunternehmen....

Was ich damit meine ist: Solange diese 'Praxis' keinen Staub aufwirbelt und niemand, der damit direkt nichts zu tun hat Wind bekommt, mag das alles kein Problem sein. Es könnte aber eines werden, wenn ein anderes Unternehmen davon Wind bekommt und dieses eine LU (bei dem Du fliegst) 'nicht leiden kann'.

Es gilt immer der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann besteht (in Bezug auf die Werbung) auch kein luftrechtliches Problem, sondern ein wettbewerbrechtliches. Und die Kosten die da auf einen zukommen können (im Falle einer Verurteilung) sind nicht zu verachten.

Gruß,
Marcus
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Infinity
new post 04. Dezember 2005, 17:52
Antworten #3


Unregistered










QUOTE
Nun, was ist wenn man mit einem gewerblich zugelassenen Heli-Unternehmen ein abkommen trifft und mit deren Maschienen fliegt, d.h man macht eben Werbung für seine selbstkostenflüge, fliegt mit den Maschienen des Unternehmens und letztendlich geht das auch Geld an das Unternehmen

Das Unternehmen hat was verdient, der privatpilot seinen flug.


Ist das nicht ähnlich wie:

Heli chartern - nur Selbstkosten verrechnen - und dem Luftfahrtunternehmen dann nur die Chartergebühren geben ?

Weil wenn da irgendein Abkommen zur Beförderung durch einen Privatpiloten besteht, sagt die Betriebshaftpflicht des Luftfahrtunternehmens - "Sie sind raus!" smile.gif

Soll heissen, es muss ja eh ein Chartervertrag bestehen, weil man privat (ppl) ja nicht als Freelancer fungieren kann. (zumindest nicht in der Personenbeförderung).

Dieser Beitrag wurde von Infinity: 04. Dezember 2005, 17:55 bearbeitet
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PilotAndy
new post 05. Dezember 2005, 01:37
Antworten #4


1. Soloflug geschafft
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Jo das ist klar, man müsste die maschine natürlich dann ganz normal chartern, wie jeder andere auch, aber das ist ja eigentlich das kleinere problem wink.gif

muss mich da mal schlaumachen
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maveric
new post 18. Dezember 2005, 16:11
Antworten #5


Flugschüler: Theorie bestanden
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Habe auch so ein Problem!!

Mich hat ein örtlicher Flugverein gefragt (bin kein Mitglied) ob ich bei einem Sommerfest Helirundflüge machen könnte. Selbstverständlich keine Bezahlung, aber der Helikopter würde mir gestellt werden. Ich besitze lediglich "nur" einen US-PHPL + OE-Validation (Helikopter wird warscheinlich eine OE-Reg. R22 werden).

Wie weit darf ich da jetzt gehen?? Im FAR AIM steht es ja schön und brav drinnen, aber wie siehts mir der Realität aus??

Freue mich auf Hilfe!!

MFG

Dieser Beitrag wurde von maveric: 18. Dezember 2005, 16:12 bearbeitet
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muermel01
new post 18. Dezember 2005, 16:17
Antworten #6


1. Soloflug geschafft
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@Maveric
Macht es denn überhaupt Sinn, mit einem R22 Rundflüge anzubieten? Da sind die Kosten im Vergleich zum Erlös (nur 1 Person pro Flug) doch zu hoch oder nicht?

lg
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maveric
new post 18. Dezember 2005, 16:26
Antworten #7


Flugschüler: Theorie bestanden
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Sag das dem Organisator tongue.gif .

In den vergangenen Jahren flogen immer diverse Heliunternehmen (die natürlich einen Haufen Geld kosten). Dort wurde oft mit Bell 206 oder R44 geflogen, nur das doofe war, dass die Passagiere oft 2 Stunden warten mussten, bis eine Maschine voll war und dann wieder abgesprungen sind. Das weiß ich, da ich damals selbst noch Fußgänger war und selbst mitgeflogen bin wink.gif
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Joachim
new post 18. Dezember 2005, 17:42
Antworten #8


Flugschüler vor dem ersten Solo
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Hallo maveric

Die diesbezügliche Gesetzgebung und die bereits erfolgte Rechtsprechung ist in den deutschsprachigen Ländern (-D-,-A-,-CH-) in etwa die Gleiche.

Ich möchte Dir mal folgendes unterstellen:

1. Du machst keine öffentliche Werbung.
2. Die Zugänglicheit für Fremde ist beschränkt. (Vereinsanlass)
3. Es ist keine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen.
4. Es ist keine Nachhaltigkeit erkennbar, also nur gelegentlich mal.
5. Du bist auf Grund Deiner Lizenz etc. berechtigt das Luftfahrzeug zu führen.

Ich würde mal sagen: Ja, kannst Du machen.

Bedenke aber bitte, auch wenn Du im Recht sein solltest, das der „Futterneid“ bei ggf. anwesenden gewerblichen Anbietern oft sehr gross ist und schnell zu unerfreulichen Diskusionen und Rechtfertigungen führen kann.

Gruss
Joachim
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maveric
new post 18. Dezember 2005, 18:25
Antworten #9


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Hallo!!

danke schon einmal!!

Jedoch habe ich noch einige Punkte:

Der Flugverein (liegt in Niederbayern) wird mit Plakaten Werbung machen wo unter anderem "Helikopterrundflüge" aufgeführt sind.

Es ist auch ein öffentliches Fest, also kann dort normal jeder hingehen.

Ich bekomme den Helikopter gestellt (d.h. ich müsste keine Charterkosten oder Spritkosten tragen).

Habe nochmal im FAR AIM nachgesehen und dort steht wirklich nur das gröbste. mad.gif
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Joachim
new post 18. Dezember 2005, 22:08
Antworten #10


Flugschüler vor dem ersten Solo
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QUOTE(maveric @ 18. Dezember 2005, 19:25)
Der Flugverein (liegt in Niederbayern) wird mit Plakaten Werbung machen wo unter anderem "Helikopterrundflüge" aufgeführt sind.

Es ist auch ein öffentliches Fest, also kann dort normal jeder hingehen.

Ich bekomme den Helikopter gestellt (d.h. ich müsste keine Charterkosten oder Spritkosten tragen).


Ich meine, da biste schon im "grauen" Bereich. Aber wo kein Kläger ... dort kein Richter ...

Es ist schon sehr schwierig nach der Prüfung als PPL'er Stunden zu sammeln.
In sofern habe ich sehr sehr viel Verständnis wenn man versucht einen "halbwegs" legalen Weg zu finden um Stunden und damit auch Erfahrung zu sammeln. dry.gif
Hier im konkreten Fall, so wie Du es darlegst und ich hoffentlich richtig verstanden habe, würde ICH es nicht machen.

Gruss
Joachim
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PilotAndy
new post 19. Dezember 2005, 13:47
Antworten #11


1. Soloflug geschafft
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da ich den thread ja erstellt habe, habe ich mich auch etwas mit dem Thema beschäftit

Wenn ich das richtig verstanden habe darf man sogar als PPL'er Werbung machen für rundflüge, allerdings darf man eben keinen Gewinn damit erzielen, sonst ist man wieder auf dieser gewerblichen Schiene

Natürlich könnte Maverick zur Landesluftfartbehörde gehen und dort nachfragen, gibt auch so negativbescheinigungen, wenn die dich aber als spinner abstempeln wirst evtl erst recht beobachtet wink.gif

smile.gif Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
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maveric
new post 19. Dezember 2005, 17:19
Antworten #12


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Hallo,

habe jetzt die Auskunft eines D und US Fluglehrers eingeholt wink.gif


Laut ihm geht es im Prinzip schon.

Einzige Einschränkung:

-keine Bezahlung
-kein Gewinn

Bei einer zweisitzigen Maschine muss entweder der Verein oder der PPL-Pilot 50% der Kosten tragen.

Der Flugplatz muss auch für Helikopter zugelassen sein, da sonst das LBA für PHPLér Schwierigkeiten machen kann.

so far....

MFG maveric

PS: DANKE
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