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> Mindeststundenzahl in D für gewerbl. Flüge?, Regelung Austria vs BRD
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DirkS
new post 22. Februar 2010, 17:12
Antworten #1


Schnupperflieger
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Kolleginnen und Kollegen,

offenbar gibt es in Österreich eine Regelung, dass CPL-H'ler mindestens 300 Std PIC und min. 30 Std auf dem benutzten Muster haben müssen, um gewerblich fliegen zu dürfen.
http://www.austrocontrol.at/Images/BTA_LFA...cm586-67107.pdf
Diese Anweisung stammt zwar aus dem Jahr 2008, ist aber bei austrocontrol gepostet und ich zweifle deshalb nicht an der Wirksamkeit.

Gibt es was ähnliches in D? Nach JAR FCL 2.150 ist der Inhaber einer CPL-H berechtigt
...(3) als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Hubschraubern mit einem Piloten tätig zu sein.

Danke für etwas feedback.
Grüsse, Dirk.
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new post 22. Februar 2010, 21:10
Antworten #2


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Nein.

Was Du in Deutschland in einem Luftfahrtunternehmen mit Deinem CPL darfst, bestimmt das Flugbetriebshandbuch (FOM) des Unternehmens und der CP (Chief Pilot - der sich an das FOM hält/zu halten hat). tongue.gif

Aber: Im FOM kann natürlich stehen, daß Piloten, die gewerblich für das Unternehmen fliegen, mindestens X Stunden Total Time haben müssen - oder Y Stunden on type, oder blonde Haare mir kräftigem Haarwuchs, oder, oder, oder.... (ok, Letzteres hab ich noch nicht gesehen...).

Schliesslich bestimmt das jedes Unternehmen für sich selbst. Voraussetzung (also verordnet bzw. durch nationale Gesetzgebung vorgeschrieben) ist dies jedoch nicht.

In OE betrifft das natürlich auch nur Unternehmen, die der AOCV i.d.a.F. unterliegen, ihr AOC also von der ACG erhalten haben. Da soll es mittlerweile auch andere geben (...deren Luftfahrzeuge dann aber auch nicht OE registriert sind/sein können).

P.S.: Wie immer, dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsauskunft etc...


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