Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen, Ausbildung, Flugschule und Schnupperflüge

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> Privatpiloten und ausnahmen ?
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PilotAndy
new post 15. Januar 2007, 14:00
Antworten #1


1. Soloflug geschafft
**

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Beiträge: 105
seit: 28. Juni 05
Mitglieder Nr.: 161




Als Privatpilot darf man ja gewerblich nicht aktiv werden, ein kleiner auszug aus wikipedia.de besagt folgendes.

"Der Privatpilot ist zwar verantwortlicher Luftfahrzeugführer, darf aber keine kommerziellen Personen- oder Gepäcktransporte durchführen. Die Privatpilotenlizenz ist jedoch in Ausnahmen gewerblich nutzbar (Flugzeug- und Bannerschlepp, als Fluglehrer, für Fotoflüge). Siehe auch Allgemeine Luftfahrt."

stichwort: fotoflüge

Wie muss ich mir das vorstellen? Wenn ich eine camera mitnehme ist es gewerblich erlaubt? wink.gif

Weiss da jemand mehr?

Gruß Andy
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bluman
new post 15. Januar 2007, 17:34
Antworten #2


Flugschüler
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also ob das ganze erlaubt ist weiß ich zwar auch nicht, aber ich hab bei e-bay schon auktionen gesehen, wo der inhaber von ner privatlizenz fotorundflüge angeboten hat... wink.gif
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Flächenflieger
new post 15. Januar 2007, 19:36
Antworten #3


Schnupperflieger
*

Gruppe: Pilots
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Typerating(s): R 22

Beiträge: 18
seit: 10. Dezember 05
Ort: LOWL
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Zum Thema Fotoflüge:

Ein Fotoflug kennzeichnet sich dadurch, dass der eigentliche Zweck des Fluges in der Beschaffung von Flugaufnahmen besteht. Insbesondere ist dabei natürlich die gewerbliche Nutzung der Fotos gemeint. Fotos für gewerbliche Zwecke zu nutzen, bzw. zu verkaufen ist aber auch nur Fotografen erlaubt. Soweit ich weiß handelt es sich beim Beruf des Fotografen nicht um ein freies Gewerbe. Das heißt man muss diesen Beruf auch erlernt haben, bzw. einen gelernten Fotografe im Helikopter mitnehmen.

Um im Rahmen eines gewerblichen Luftfahrtbetriebes in Österreich Fotoflüge durchführen zu dürfen, ist neben dem CHPL auch eine Flugerfahrung von mindestens 300 Std als Verantwortlicher Pilot auf Hubschraubern erforderlich. (AOCV Anhang2 Punkt 9)

Nebenbei bemerkt: Gewerbliche Flüge anzubieten, ist nur bewilligten Luftfahrtunternehmen gestattet. Der CHPL gibt mir lediglich die Möglichkeit ins OM (Operations Manual) eines solchen Unternehmens eingetragen zu werden. Als Privatperson darf man keine Flüge anbieten, egal ob CHPL oder nicht.

Kammeras mitzunehmen und für private Zwecke Fotos zu schießen ist aber - zumindest in Österreich erlaubt.

Abgesehen davon gilt aber immer noch das Sprichwort: Wo kein Kläger - da kein Richter. wink.gif

Bitte korrigiert mich, falls ich in der Interpretation der Gesetzeslage nicht richtig liege.

LG

Heli

PS.: Habe heute das traumhafte Flugwetter über den österreichischen Alpen nutzen können, und über vier Flugstunden ins Flugbuch eingetragen! biggrin.gif
Die Fotos davon gibt es voraussichtlich ab Mitte März auf meiner HP.

Dieser Beitrag wurde von Flächenflieger: 15. Januar 2007, 19:43 bearbeitet


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