Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen, Ausbildung, Flugschule und Schnupperflüge

Anforderungen zum Erwerb der Berufspilotenlizenz (CHPL) nach Part-FCL sowie Umfang und Gültigkeit der Lizenz als Berufs-Hubschrauberpilot.

Anzeige
Dienstag, 23. April 2024 - 20:57Uhr · Im Moment sind 236 User im Forum unterwegs
R44 Schnupperkurs
Fliegen Sie selbst einen Hubschrauber
Username:
Paßwort:
 
Google
HelikopterFliegen
Suche im WWW

Ausbildung zum Berufshubschrauberführer

Anforderungen der Ausbildung und Umfang der Lizenz
Ausbildungsdauer (Richtwerte)
 
   • durchgehende Ausbildung für Bewerber ohne fliegerische Vorkenntnisse
12 Monate Theorieausbildung und Flugpraxis
 
   • durchgehende Ausbildung für PPL(H) Inhaber, die noch nicht über 155
      Hubschrauberstunden verfügen
12 Monate Theorieausbildung und Flugpraxis
 
   • modulare Ausbildung für PPL(H) Inhaber mit 155 Hubschrauberstunden
 18 Wochen Theorieausbildung
(Flugpraxis je nach individueller Erfordernis)
 
Theoretische Ausbildung

Sach- / Fachgebiete
  Berufshubschrauberführer
  durchgehende Ausbildung Ergänzungs-
ausbildung
    (modulare Ausbildung)
Luftrecht und Flugverkehrs- kontrollverfahren 43:00 h 40:00 h
Navigation 69:00 h 59:00 h
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse 106:00 h 94:00 h
Flugleistung und -planung 41:00 h 35:00 h
Meteorologie 43:00 h 40:00 h
Betriebliche Verfahren 28:00 h 22:00 h
Menschliches Leistungsvermögen 30:00 h 25:00 h
Aerodynamik 40:00 h 35:00 h
Sprechfunkverkehr 20:00 h 20:00 h
Individuelle Studienzeit 130:00 h 130:00 h
GESAMT 550:00 h 500:00 h
 
Bei Vorhandensein eines gültigen BZF I reduziert sich die theoretische Ausbildungszeit entsprechend.
 
 
Flugausbildung

Umfang der Flugausbildung
135 h   bis zum Abschluss der Ausbildung
 davon mindestens 100 h mit Lehrberechtigtem
 und 35 h Alleinflugzeit
 
Verkürzung der Flugausbildung
95 h   bis zum Abschluss der Ausbildung für PPL (H) - Inhaber, denen vom Erwerb
 der Lizenz PPL (H) 40 Flugstunden auf Hubschraubern angerechnet werden können
85 h   wenn der PPL (H) - Inhaber, zusätzlich die Nachtflugqualifikation besitzt
 
 
Modulare Ausbildung
für Bewerber mit einer Lizenz für Privathubschrauberführer

und

155 h als Hubschrauberführer, davon 50 h als verantwortlicher Pilot sowie 10 h Überlandflug
 
Umfang der Flugausbildung
35 h   bis zum Abschluss der Ausbildung
 
Reduzierter Umfang der Flugausbildung
 
Bewerber mit Nachtflugqualifikation
30 h   bis zum Abschluss der Ausbildung
 
Bewerber mit Instrumentenflugberechtigung Fläche - IR(A)
25 h   vor Ablegung der Prüfung
 
Bewerber mit Instrumentenflugberechtigung Hubschrauber - IR(H)
20 h   bis zum Abschluss der Ausbildung
 
 
Umfang und Gültigkeit der Lizenz

Die Lizenz berechtigt zur Tätigkeit:
  • als Privathubschrauberführer
  • als Berufshubschrauberführer
    im gewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Hubschrauberführer auf Hubschraubern der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster und als zweiter Hubschrauberführer auf Hubschraubern, für die ein Copilot vorgesehen ist.
Die Gültigkeit beträgt für den PPL(H):
  • 60 Monate bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  • 24 Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • 12 Monate danach
Die Gültigkeit beträgt für den CPL(H):
  • 12 Monate bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres
  • 6 Monate danach
Die gewerbsmäßige Beförderung kann als verantwortlicher Hubschrauberführer nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres (ab Vollendung des 60. Lebensjahres nur noch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführt werden.
Zuletzt geändert am: 17.08.2004 © helikopterfliegen.de  2003 - 2024