Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen, Ausbildung, Flugschule und Schnupperflüge

Anforderungen zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (PHPL) nach Part-FCL sowie Umfang und Gültigkeit der Lizenz als Privat-Hubschrauberpilot.

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Donnerstag, 25. April 2024 - 11:02Uhr · Im Moment sind 418 User im Forum unterwegs
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Ausbildung zum Privathubschrauberführer

Anforderungen der Ausbildung und Umfang der Lizenz
Theoretische Ausbildung

Sach- / Fachgebiete
Luftrecht und Flugverkehrskontrollverfahren 10:00 h
Navigation 16:00 h
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse 16:00 h
Meteorologie 14:00 h
Aerodynamik 10:00 h
Betriebliche Verfahren 7:00 h
Menschliches Leistungsvermögen 6:00 h
Sprechfunkverkehr 10:00 h
GESAMT 100:00 h
 
Bei vorhandenem Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst reduziert sich die theoretische Ausbildungszeit entsprechend.
 
 
Flugausbildung

Umfang der Flugausbildung
45 h bis zur Prüfung 
 davon mindestens 25 h mit Lehrberechtigtem 
 und 10 h Alleinflugzeit 
 
Verkürzung der Flugausbildung
auf 39 h    (Anrechnung von 10 % der Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf
 Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als 6 Flugstunden)
 
 
Umfang und Gültigkeit der Lizenz

Die Lizenz berechtigt:
  • im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Hubschrauberführer auf Hubschraubern der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster für Flüge am Tage. Für die Durchführung von Sichtflügen bei Nacht muss die Nachtflugqualifikation erworben werden. Der Erwerb der Nachtflugqualifikation ist frühestens beim Nachweis von 100 Hubschrauberstunden nach Erwerb der Lizenz möglich.
  • im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher Hubschrauberführer auf Hubschraubern der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster, beschränkt auf die Ausbildung von Privathubschrauberführern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Zur Ausübung dieses Rechtes muss die Lehrberechtigung eingetragen sein.
Die Gültigkeit beträgt:
  • 60 Monate bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres,
  • 24 Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
  • anschließend 12 Monate

  • Die Fliegertauglichkeit muß nachgewiesen werden.
Zuletzt geändert am: 17.08.2004 © helikopterfliegen.de  2003 - 2024