
Das Hubschrauber Forum bei helikopterfliegen.de - Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen. Unser Hubschrauberforum dient dem Erfahrungsaustausch zwischen Piloten und denen, die noch Hubschrauberpilot werden wollen.
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D-HBZU |
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#1
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![]() Flugschüler ![]() Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: PPL(H) Typerating(s): Hughes 300, Bell 206 (alle abgelaufen) Beiträge: 27 seit: 01. September 05 Ort: Laatzen Mitglieder Nr.: 205 ![]() |
Moin zusammen!
Was passiert eigentlich, wenn die PPL abläuft und der Eigentümer es nicht schafft, seine zwei Pflichtstunden zu fliegen? Die Lizenz verliert ihre Gültigkeit, das ist schon klar. Meine Frage zielt auch mehr darauf ab, wie genau der Schein in solch einem Fall später wieder erneurt werden kann. Hat da jemand nähere Infos, vielleicht sogar aus eigener Erfahrung? |
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Admin |
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#2
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Typerating(s): BO105, AS350 Beiträge: 541 seit: 07. Juni 03 Ort: Öhringen Mitglieder Nr.: 1 ![]() |
Hallo D-HBZU,
ich tappe im Moment auch noch im Dunkeln aber Du müsstest auf jeden Fall noch verraten, ob wir von einer alten (ICAO) Lizenz reden, oder von einer JAR Lizenz. Gruß, Marcus -------------------- |
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D-HBZU |
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#3
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![]() Flugschüler ![]() Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: PPL(H) Typerating(s): Hughes 300, Bell 206 (alle abgelaufen) Beiträge: 27 seit: 01. September 05 Ort: Laatzen Mitglieder Nr.: 205 ![]() |
Hallo Marcus,
es würde sich um eine alte ICAO-Lizenz handeln. Schönen Gruß aus dem hohen Norden, Hardy |
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Infinity |
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#4
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Unregistered ![]() |
Bis 6 Monate nach Ablauf ist es eigentlich kein Unterschied zur normalen
Befähigungsüberprüfung. Die 2 Pflichtstunden muss man vorm Checkflug dann halt nur mit Fluglehrer reinholen. Unterschied hierzu ist, dass der Prüfer den Schein nicht mehr vorort verlängern kann. Man bekommt dann einen neuen bei seiner Landesluftfahrtbehörde ausgestellt. Ab irgendeinem Zeitraum über den 6 Monaten hinaus kommt dann noch ein Theorie-Auffrischungskurs dazu, der aber keine Prüfung beinhaltet. Die Prozedur darf dann nur eine FTO machen, also kein privater Prüfer oder Fluglehrer auf PPL-Lizenz. Irgendwo gabs beim LBA online mal eine Liste wo das drin stand wie bei 0-6, 6-12, 12-18, 18-24 Monate alt zu verfahren ist, aber ich find sie grad nicht ![]() Edit: (anm.: bei Jar-Fcl) Dieser Beitrag wurde von Infinity: 13. Juli 2006, 12:35 bearbeitet |
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D-HBZU |
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#5
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![]() Flugschüler ![]() Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: PPL(H) Typerating(s): Hughes 300, Bell 206 (alle abgelaufen) Beiträge: 27 seit: 01. September 05 Ort: Laatzen Mitglieder Nr.: 205 ![]() |
Das ist jedenfalls zumindest schonmal ein Anhaltspunkt, vielen Dank dafür. Diese Liste würde mich aber auf jeden Fall auch noch interssieren
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Admin |
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#6
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Typerating(s): BO105, AS350 Beiträge: 541 seit: 07. Juni 03 Ort: Öhringen Mitglieder Nr.: 1 ![]() |
Nach meinen Informationen ist es bei der alten ICAO wie folgt:
Innerhalb von 2 Jahren nach 'Verfalldatum' ruht die Lizenz. Wenn innerhalb dieser Zeit die notwendigen Flugstunden geflogen werden (inkl. Überlandflüge wie es damals vorgeschrieben war) wird die Lizenz auf Antrag verlängert. Ich komme allerdings selbst ins grübeln, wie das beim PPL-E genau ausgesehen hat. PPL-A waren 24 Flugstunden in den letzten 24 Monaten mit 25 Landungen und darunter drei 3 Überlandflüge mit mindestens 100 Kilometern (NM?...hmm). Nach diesen 2 Jahren muss zusätzlich die theoretische Prüfung erneut gemacht werden. @Infinity Sicher dass das 'nur' eine Auffrischung in einer FTO ohne Prüfung ist? Wäre ja wünschenswert wenn sich unsere Behörden darauf eingelassen hätten. Auf jeden Fall musst Du im Besitz eines gültigen Medical sein, aber das versteht sich ja von selbst. Wenigstens ist die Verlängerung mit JAR einfacher geworden (2 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate der Gültigkeit plus Checkflug ohne Rücksicht auf die Anzahl der Landungen bzw. Überlandflüge). Gruß, Marcus P.S.: Wir müssen nicht darüber diskutieren wie sinnvoll oder -um es auf den Punkt zu bringen- gefährlich es ist, in 12 Monaten nur 2 Stunden im Hubschrauber (bzw. einem Lfz.) zu sitzen... -------------------- |
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Popeye |
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#7
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Flugschüler ![]() Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Beiträge: 34 seit: 22. November 04 Mitglieder Nr.: 49 ![]() |
Hallo,
im Großen und Ganzen hat Inifinty Recht, aber die Auffrischungschulung kann man auch an einer Registrierten Ausbildungseinrichtung durchführen (zumindest, wenn es sich um ne PPL Lizenz handelt). Mindestforderungen für die Auffrischungsschulung 1. Erneuerung einer bis 6 Monate abgelaufenen Musterberechtigung ohne Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen fliegerischen Tätigkeit auf weiteren Luftfahrzeugtypen Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen bezogen auf die Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung. 2. Erneuerung einer mehr als 6 Monate aber weniger als 24 Monate abgelaufenen Musterberechtigung mit zwischenzeitlicher fliegerischer Tätigkeit auf vergleichbaren Luftfahrzeugen Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen bezogen auf die Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung zuzüglich einer theoretischen Auffrischungsschulung in Form einer theoretischen Überprüfung durch den Prüfer und Nachweisführung auf dem Prüfungsprotokoll. 3. Erneuerung einer mehr als 6 Monate aber weniger als 24 Monate abgelaufenen Musterberechtigung ohne zwischenzeitlicher fliegerischer Tätigkeit auf vergleichbaren Flugzeugmustern Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen bezogen auf die Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung zuzüglich einer theoretischen Auffrischungsschulung gemäß sowie einer praktischen Auffrischungsschulung im Mindestumfang von einem Übungsflug von 1 Stunde Dauer (bei VFRErneuerung) mit entsprechender Nachweisführung bei einer FTO, TRTO bzw. einem AOC-Holder. 4. Erneuerung einer mehr als 24 Monate aber weniger als 36 Monate abgelaufenen Musterberechtigung mit zwischenzeitlicher fliegerischer Tätigkeit auf vergleichbaren Luftfahrzeugmustern Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen bezogen auf die Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung zuzüglich einer theoretischen Auffrischungsschulung sowie einer praktischen Auffrischungsschulung im Mindestumfang von einem Übungsflug von 1 Stunde Dauer (bei VFRErneuerung) mit entsprechender Nachweisführung bei einer FTO, TRTO bzw. einem AOC-Holder. 5. Erneuerung einer mehr als 24 Monate aber weniger als 36 Monate abgelaufenen Musterberechtigung ohne zwischenzeitlicher fliegerischer Tätigkeit auf vergleichbaren Luftfahrzeugmustern Nachweis der Verlängerungsvoraussetzungen bezogen auf die Musterberechtigung in Verbindung mit einer Befähigungsüberprüfung zuzüglich einer theoretischen Auffrischungsschulung sowie einer praktischen Auffrischungsschulung im Mindestumfang von einem Übungsflug von 1 Stunde Dauer (bei VFRErneuerung) mit entsprechender Nachweisführung bei einer FTO, TRTO bzw. einem AOC-Holder. Hab den Text vom LBA mal etwas gekürzt.... |
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