
Das Hubschrauber Forum bei helikopterfliegen.de - Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen. Unser Hubschrauberforum dient dem Erfahrungsaustausch zwischen Piloten und denen, die noch Hubschrauberpilot werden wollen.
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AH-6 Little Bird |
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#1
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Schnupperflieger ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2 seit: 26. Januar 09 Mitglieder Nr.: 945 ![]() |
Hallo Leute
Ich habe ne Frage betreff der Flugtauglichkeit. Mein Problem ist, ich höre nur auf einem Ohr etwas. Ich kann mir zwar nicht gross vorstellen das dies ein Problem ist, aber vileicht weis da jemand von euch bescheid? Greez Sascha |
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rettass |
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#2
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![]() 1. Soloflug geschafft ![]() ![]() Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Typerating(s): R22/R44 Beiträge: 132 seit: 26. Januar 06 Ort: Bayern Mitglieder Nr.: 275 ![]() |
QUOTE(AH-6 Little Bird @ 27. Januar 2009, 00:24) Hallo Leute Ich habe ne Frage betreff der Flugtauglichkeit. Mein Problem ist, ich höre nur auf einem Ohr etwas. Ich kann mir zwar nicht gross vorstellen das dies ein Problem ist, aber vileicht weis da jemand von euch bescheid? Greez Sascha Das ist ein heisses Eisen Für die KLasse 1: Zuerst musst Du für die Klasse 1 in ein AMC. Die erforderlichen MIndestparameter findest Du in der JAR FCL 3. Kannst ja vorher beim normalen HNO mit den Ohrenbogen gehen und einen Gehörtest machen lassen. Zugleich ist es sinnvoll, vorher einen Sehtest zu machen...ISt unter Umständen günstiger und vermeidet viel Ärger. Wenn Du neben den MAx-Werten höher liegst als zugelassen, dann gibt es die rote Karte und bist untauglich. d.h., Aktenkundig beim LBA. Alternativ gibt es die Möglichkeit auf Antrag, eine Sondergenehmigung zu bekommen.Kostet aber auch dementsprechendes Kleingeld. (Geht sehr schnell in den unteren vierstelligen BEreich.) Das steht dann in der Liznz mit drinnen. Es kann natürlich sein, dass Du nur mit CoPi fliegen darfst oder oder oder..... ROland Admin: Tauglichkeitskriterien stehen in JAR-FCL 3 (Link hab ich oben ergänzt, aktuelle Versionen sind grundsätzlich beim LBA zu finden). |
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Admin |
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#3
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Typerating(s): BO105, AS350 Beiträge: 541 seit: 07. Juni 03 Ort: Öhringen Mitglieder Nr.: 1 ![]() |
Du kannst natuerlich auch einen Hörtest bei einem HNO Arzt machen der 'unverbindlich' ist (da es sich nicht um eine Tauglichkeitsuntersuchung handelt) und dabei abklären, wie es um Dein Gehör steht. Das LBA hat mit einer Untersuchung eines HNO Arztes nichts zu tun - es sei denn der HNO Arzt untersucht Dich im Rahmen einer Tauglichkeitsuntersuchung weil Du von einem Fliegerarzt dorthin geschickt wurdest (klar, oder?).
Ich habe immer die Erfahrung gemacht, daß Ärzte einen nicht am fliegen hindern wollen, sondern eher 'im Team' arbeiten. Klar ist aber auch, daß ein Fliegerarzt bei einer Tauglichkeitsuntersuchung -und erst Recht ein AMC bei einer Erstuntersuchung- dem LBA über den Ausgang dieser Untersuchung Mitteilung machen müssen. Und klar ist auch: Wenn Du bestimmte Kriterien nicht erfüllst, wirst Du von einem Fliegerarzt kein Medical erhalten (können). Davon abgesehen musst Du auf dem Eingangsbogen erklären, ob Du jemals bei einer Untersuchung als 'nicht tauglich' eingestuft wurdest, ob Dir also schonmal ein Medical verweigert worden ist. Wenn Du die Kriterien zum Gehör zu einem HNO Arzt mitnimmst und dort einen Test machst, kann er Dir hinterher erklären ob Du diese erfüllst oder nicht. Und dann kannst Du entscheiden was Du anschliessend machst. -------------------- |
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AH-6 Little Bird |
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#4
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Schnupperflieger ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2 seit: 26. Januar 09 Mitglieder Nr.: 945 ![]() |
Ok, besten dank für eue schnelle und ausführliche Antwort. Ich werde mich also mal an einen HNO Arzt wenden und dan mit einem Fliegerarzt weiterschauen.
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