Hubschrauber & Helikopter (selbst) Fliegen, Ausbildung, Flugschule und Schnupperflüge

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> R44 Typerating
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kellogs
new post 19. Juni 2012, 14:20
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Ich würde gerne in meine deutsch ausgestellte CPL(H) die R44 eingetragen kriegen. Jetzt habe ich von deutschen Unternehmen das Angebot, 5h Training, 5h Awareness Training + 6h Groundschool + Unterlagen,... = knapp 8.000€
Ich habe eben mit einem spanischen Unternehmen telefoniert, die wollen nicht mal die Hälfte, nämlich 3.300€
Die Begründung: Spanien verlangt die 5h Awareness Training nicht sondern macht nur 5h (je nach "Talent" auch weniger) Training + Überprüfungsflug.
Das ginge so auch in Österreich, Schweiz, England,...eigentlich überall im restlichen JAR Gebiet.
Nur bekomme ich die R44 ohne die insgesamt 10h Flug in die deutsche JAR Lizenz nicht eingetragen. Es würde gehen, wenn ich eine österreichische oder schweizerische oder was auch immer JAR Lizenz hätte.
Jetzt falle ich ein bißchen vom Glauben ab. Ich dachte, mit der JAR wäre das alles mal ein wenig vereinheitlicht worden!

Weiß jemand was über diesen Sachverhalt und kann mir jemand einen Tipp geben?
Ich habe außer der deutschen CPL (auf Hughes 269) noch die FAA, insgesamt knapp 600 Stunden PIC und fast 400 auf R22 (Beta, Beta II, Mariner)
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new post 19. Juni 2012, 16:52
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Hi kellogs,

diese Sonderbehandlung in D verdankst Du ursprünglich der NfL II 30/07 (im Auszug):
QUOTE
Verfügung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für den Betrieb von Hubschraubern der Muster Robinson R 22 und R 44, Bonn, 29.1.2007

Wegen Unfällen mit Hubschraubern der Muster Robinson R 22 und R 44 ergeht zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs aufgrund § 29 des Luftverkehrsgesetzes folgende Verfügung:

1. Nach dem 15. Mai 1995 dürfen Hubschrauber der Muster Robinson R 22 und R 44 in der Bundesrepublik Deutschland nur betrieben werden, wenn die nachstehenden Anforderungen an Flugerfahrung und/oder Ausbildung von dem Hubschrauberpiloten erfüllt werden. Das gleiche gilt für Hubschrauberpiloten, die eine deutsche oder von der Bundesrepublik anerkannte Lizenz für Hubschrauberpiloten besitzen, für die Führung dieser Hubschraubermuster im Ausland.

2.1 Zusätzliche theoretische Ausbildung (Awareness Training)

Der Hubschrauberpilot muss für das betreffende Hubschraubermuster R 22 oder R 44 ein theoretisches Awareness Training unter Anleitung eines nach Nummer 2.4 ausgebildeten und vom Luftfahrt-Bundesamt hierfür anerkannten Lehrberechtigten für Flugausbildung FI(H) gemäß JAR-FCL 2.305(a) deutsch mit folgendem Inhalt erfolgreich abgeschlossen haben:

  • Umgang mit der Rotorenergie (energy management)
  • Hauptrotor/Hauptrotormast-Kontakt (mast bumping)
  • Strömungsabriss am Rotorblatt (blade stall)
  • Gefahren bei geringen Lastvielfachen (low G hazards)
  • Rotordrehzahl-Abfall

2.2.2 Bei Erwerb einer Musterberechtigung für R 22 oder R 44 ist eine Flugausbildung, zusätzlich zu den Voraussetzungen nach JARFCL 2 deutsch von mindestens 5 Std. Dauer erforderlich, die sich auf das Ausbildungsprogramm nach Nummer 2.2.1.2 zu erstrecken hat, mit einem nach Nummer 2.4. ausgebildeten und vom Luftfahrt-Bundesamt hierfür anerkannten Lehrberechtigten für Flugausbildung FI(H) gemäß JAR-FCL 2.305(a) deutsch.

2.3 Zusätzliche Anforderungen an die Flugausbildung zum Erwerb einer Lizenz für Hubschrauberpiloten Flugschüler, die Alleinflüge mit R 22 oder R 44 durchfuhren wollen, müssen zusätzlich zu der theoretischen Ausbildung nach Nummer 2.1 mindestens 20 Std. Flugausbildung mit einem nach Nummer 2.4 ausgebildeten und vom Luftfahrt-Bundesamt hierfür anerkannten Lehrberechtigten für Flugausbildung FI(H) gemäß JAR-FCL 2.305(a) deutsch in dem betreffenden Muster erhalten haben. Die Flugausbildung muss das Ausbildungsprogramm nach Nummer 2.2.1.2 enthalten. Wird der Alleinflug nicht innerhalb von 90 Tagen durchgeführt oder der Erwerb der Lizenz nicht innerhalb von 12 Monaten seit Beginn der Flugausbildung für R 22 oder R 44 abgeschlossen, ist eine Nachschulung nach Nummer 2.2.1.2 von mindestens 3 Std. vor weiteren Flügen mit R 22 oder R 44 vorzunehmen.

2.4 Zusätzliche theoretische und praktische Ausbildung für Lehrberechtigte für Flugausbildung FI(H) gemäß JAR-FCL 2.305(a) deutsch

Ein Lehrberechtigter für Flugausbildung FI(H) gemäß JAR-FCL 2.305(a) deutsch mit gültiger Lehrberechtigung für Hubschrauberpiloten darf nur dann die in dieser Verfügung geforderte zusätzliche Ausbildung/Schulung nach Nummer 2.1 bis 2.3 mit einem R 22 oder R 44 erteilen oder als Prüfer Prüfungen/Befähigungsüberprüfungen auf diesen Mustern durchfuhren, wenn er selbst folgende zusätzliche Ausbildung für das entsprechende Muster nachweisen kann:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten "Awareness Training" nach Nummer 2.1
  • Erfüllung der Bedingungen in Nummer 2.2. für R 22 oder R 44;
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Trainingslehrgang, einschließlich praktischer Ausbildung, in dem ungewöhnliche Flugzustände und Notfallverfahren sowie die Thematik der Lehrgänge und des Unterrichtes im Sinne der Nummern 2.2 und 2.3 ausführlich behandelt werden

2.5 Gültigkeit der Musterberechtigung für R 22 oder R 44

Die Gültigkeit der Musterberechtigung beträgt gemäß JAR-FCL 2.245(a) deutsch ein Jahr.

2.6 Verlängerung der Musterberechtigung

a.) Die zur Verlängerung der Musterberechtigung erforderliche Befähigungsüberprüfung nach Anhang 1 zu JAR-FCL 2.240 deutsch muss auch die nach Nummer 2.2.1.2 geforderten Übungen und das Awareness Training nach Nummer 2.1 umfassen. Die zusätzlichen Übungen und Verfahren sind mit einem Prüfer gemäß JAR-FCL 2.420 deutsch durchzuführen, der gleichzeitig ein nach Nummer 2.4 zusätzlich ausgebildeter und vom Luftfahrt-Bundesamt hierfür anerkannter Lehrberechtigte für Flugausbildung FI(H) gemäß JAR-FCL 2.305(a) deutsch sein muss. Der Prüfer hat die Prüfung/Befähigungsüberprüfung im Flugbuch des Hubschrauberpiloten zu bescheinigen.

2.7 Anerkennung des Sicherheitstrainings-Kurses des Herstellers

Das Luftfahrt-Bundesamt kann die Teilnahme am "Robinson Safety Course" des Herstellers als Erfüllung der Maßnahmen nach Nummer 2.1 anerkennen, wenn der Hubschrauberpilot diesen Kurs innerhalb der letzten 12 Monate für das jeweilige Muster absolviert hat und eine erfolgreiche Teilnahme im Flugbuch des Hubschrauberpiloten bescheinigt worden ist.

2.8 Mitnahme von Fluggästen

Die Bedingungen zur Mitnahme von Fluggästen gemäß JAR-FCL 2.026 deutsch sind für das betreffende Muster zu erfüllen.

2.9 Nachweisführung

Das Ausbildungsprogramm nach Nummer 2.1 und 2.2.1.2 ist dem Luftfahrt-Bundesamt auf Verlangen vorzulegen. Das Luftfahrt-Bundesamt kann Änderungen und Ergänzungen verlangen. Der Lehrberechtigter für Flugausbildung FI(H) gemäß JAR-FCL 2.305(a) deutsch hat die erfolgreiche Durchführung der theoretischen Ausbildung nach Nummer 2.1, der Nachschulung nach Nr. 2.2.1.2 sowie der Flugausbildung nach Nummer 2.2.2 und 2.3 im Flugbuch des Bewerbers einzutragen.

3. Inkrafttreten/Außerkrafttreten/Sofortige Vollziehung

Diese Verfügung tritt am Tage ihrer Zustellung in Kraft und ist bis zum 31. März 2008 befristet. Soweit eine Zustellung nicht erfolgte, tritt die Verfügung am 1. Februar 2007 in Kraft. Der jederzeitige Widerruf bleibt vorbehalten. Die sofortige Vollziehung wird gemäß § 80 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

4. Verstöße

Verstöße gegen diese Verfügung sind nach § 59 LuftVG mit Strafe bedroht.

Die NfL wurde (in D) mittlerweile abgelöst durch die EASA SIB 2009-35.

Da es sich um eine Empfehlung handelt, bedeutet es, das jede NAA (National Aviation Authority) entscheiden kann diese SIB umzusetzen oder auch nicht.

Das LBA setzt sie um. Die CAA in UK (hab eben nochmal in LASORS nachgeschlagen) eben nicht.

So ist das (im Moment) in Europa.


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kellogs
new post 19. Juni 2012, 23:07
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Auch nicht schlecht. Bekommt Robinson nur in Deutschland diese besondere Aufmerksamkeit oder ist das in anderen JAR-Ländern ähnlich? Vor allem find ich es ja mal am Ziel vorbeigehend, dass man jetzt wieder anfängt zu unterscheiden, in welchem JAR Land die Lizenz ausgestellt wurde. Daher kann ich auch nicht "schnell mal nach CH "rübermachen"" und da das Rating kriegen, da mir das dann das LBA als austellende Behörde ja nicht einträgt.
Ist das ganze Procedere nicht dafür gedacht, Europa, im Bezug auf die General Aviation, mal unter einen Hut zu bringen? OK, das führt jetzt zu weit, aber ist halt mal doof für mich, der 400 Stunden gewerblich auf der R22 geflogen ist, 2 mal in Torrance zum Factory Course war UND damals bei HAI noch das Awareness Training + Flugausbildung gemacht habe. Also 3 mal. Und ist ja nicht so, dass die "Umschreibung" der FAA Lizenz grade umsonst war.
Aber kann man wohl mal wieder nix machen. blink.gif

OK, das Zugeständnis muss ich machen. Auch die FAA hat den Robisnons einen eigenen Abschnitt in der FAR gewidmet und es stimmt auch, dass die Geräte nicht ohne sind. Ich habe mal mit nem fast leeren 22er bei einem solo-Überstellungsflug probeweise eine Auto eingeleitet. Der Tach war in keiner messbaren Zeit im unteren roten. Da wirds einem schon ein bißchen anders...aber die einen in der JAR sagen "hü" und die anderen wieder "hott"... wacko.gif
Achso...ist eigentlich an dem Gerücht was dran, dass die R66 keine EASA Zulassung bekommt, solange sie nicht ein duales Hydraulik-System verbauen (was nichtmal die EC120 hat)?
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new post 20. Juni 2012, 09:50
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Wenn Du Dir das EASA SIB 2009-35 durchlesen würdest, käme es Dir sehr bekannt vor (die EASA hat das aus den FAR's übernommen).

Da es in den NfL's die Ausnahme über den RSC gab (sofern er innerhalb der letzten 12 Monate stattfand) lohnt sich vielleicht ein Anruf beim LBA.....?

Zum R66 (auch wenn das auch in einen neuen Thread passt): Ich habe auch gehört, daß die Zulassung aufgrund der nicht redundanten Auslegung des Hydrauliksystems auf Eis liegt. Der R66 ist eine Neuentwicklung und geniesst somit kein grandfathering (oder wie immer man das nennen will).



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new post 21. Juni 2012, 14:21
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Ne, LBA anrufen wird nix bringen. Mit den Robinsons hab ich mich damals in meiner "ersten" fliegerischen Laufbahn beschäftigt und war daher das letzte Mal 2003 beim Safety Course...das ist also keine Option mehr.
Die Zahlen aus dem SIB sind ja mal hochinteressant. Dass die Unfallzahlen mittlerweile sogar niedriger sind, als mit den Schweizern und Enstrom.
Prinzipiell halte ich die extra Behandlung der Robinsons wirklich für richtig! Und eine 22er dann mit ner 206 zu vergleichen, hinkt dann auch. Denn wer macht seinen PPL schon auf ner 206 o.ä.?
Und ich spreche aus Erfahrung, wenn ich sage, dass es, vor allem für Low Time Leute ein wahnsinns Unterschied macht, wenn man die 269er mit der 22er vergleichen will. Bei HAI hießen die Helis "Lawn Tractor" bzw. "Go-Cart". Ich weiß noch meine erste Stunde im 22er. Und im 269er knallt man am Anfang halt auch mal den Cyclic vor, wenn man meint, der Heli macht grade nicht das, was er soll...
Meine Meinung: gute Sache, nur sollte man einer individuellen Entscheidung auch offen gegenüber sein. Und vor allem mal konsequent in einer einheitlichen Regelung.

R66: Es geht um die Hydraulik. Da wurde die R44er Hydraulik erneut verwendet, da kein adäquater Ersatz mit diesen Leistung/Gewicht Charakteristika entwickelt werden konnte. Die für die R44 wurde damals auch nur wegen einer Einzelabnahme bewilligt und die kann offenbar (trotz 6 Millionen zwischenfallfreier Stunden) jetzt nicht für die 66er wiederholt werden.
Siehe hier: Seite 36 ff.
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