Übersicht über Außenlandungen
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kellogs |
13. August 2013, 21:04
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#1
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Schnupperflieger Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Typerating(s): HU269, R22 Beiträge: 15 seit: 25. April 12 Mitglieder Nr.: 1,433 |
Da ich nix Zusammenfassendes gefunden hab, würde ich hier gern mal was aufbauen.
In welchem Land (weltweit) wird wie mit Hubschrauber-Außenlandungen verfahren (und was wird sich mit der EASA diesbezüglich ändern)? Deutschland: - Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde - dazu Zustimmung des Grundstückeigentümers und Darlegung des sicheren An- und Abflugs vorlegen oder Allgemeinerlaubnis so in der Art, dachte ich. Und das dann um andere Länder erweitern. |
Spartacus |
14. August 2013, 15:08
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#2
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1. Soloflug geschafft Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: PPL(H) Typerating(s): R44 Beiträge: 119 seit: 29. September 09 Ort: Braunschweig Mitglieder Nr.: 1,103 |
QUOTE(kellogs @ 13. August 2013, 21:04) Da ich nix Zusammenfassendes gefunden hab, würde ich hier gern mal was aufbauen. In welchem Land (weltweit) wird wie mit Hubschrauber-Außenlandungen verfahren (und was wird sich mit der EASA diesbezüglich ändern)? Deutschland: - Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde - dazu Zustimmung des Grundstückeigentümers und Darlegung des sicheren An- und Abflugs vorlegen oder Allgemeinerlaubnis so in der Art, dachte ich. Und das dann um andere Länder erweitern. Keine Schlechte Idee. Du meinst also dauerhafte Außenlandeerlaubnisse, die nicht Sicherheits-/Notlandung betreffen? Eine kleine Korrektur für D: Damit die zuständige Landesbehörde überhaupt genehmigt, sind VORHER die schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers und die Darlegung der sicheren An-/Abflugmodalitäten einzureichen. In der Folge kann/wird es zu einem Vor-Ort-Termin kommen, und eine Genehmigung kann (muss nicht) zeitlich oder in Bezug auf Häufigkeit in einem Zeitraum beschränkt sein. Ist aus meiner Sicht präziser formuliert. Oder übertreibe ich da? Schönen Gruß Spartacus |
kellogs |
15. August 2013, 10:46
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#3
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Schnupperflieger Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Typerating(s): HU269, R22 Beiträge: 15 seit: 25. April 12 Mitglieder Nr.: 1,433 |
QUOTE(Spartacus) Keine Schlechte Idee. Du meinst also dauerhafte Außenlandeerlaubnisse, die nicht Sicherheits-/Notlandung betreffen? genau QUOTE(Spartacus) Eine kleine Korrektur für D: Damit die zuständige Landesbehörde überhaupt genehmigt, sind VORHER die schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers und die Darlegung der sicheren An-/Abflugmodalitäten einzureichen. In der Folge kann/wird es zu einem Vor-Ort-Termin kommen, und eine Genehmigung kann (muss nicht) zeitlich oder in Bezug auf Häufigkeit in einem Zeitraum beschränkt sein. Ist aus meiner Sicht präziser formuliert. Oder übertreibe ich da? Schönen Gruß Spartacus hm, ist sicher vollständiger, aber ich dachte eher, das so knapp wie möglich zu formulieren, damit man sehen kann, was nötig ist und weniger das Prozedere, wie man dazu kommt. Aber kann man sicher so stehen lassen. Gut. Deutschland wäre abgeklärt. Wer macht Schweiz, Österreich, Tschechien, Frankreich, Norwegen, Italien, Luxemburg, Zypern, ... ? |
kellogs |
17. August 2013, 14:23
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#4
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Schnupperflieger Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: CPL(H) Typerating(s): HU269, R22 Beiträge: 15 seit: 25. April 12 Mitglieder Nr.: 1,433 |
In Österreich ist vorher die Genehmigung des zuständigen Landeshauptmanns einzuholen.
Einschließlich schriftlicher Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers und ein Lageplan des Geländes. Also im Endeffekt wie in Deutschland. Dazu gibt es einen Antrag: Antrag |
Alex03 |
21. August 2013, 11:21
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#5
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Schnupperflieger Gruppe: Pilots Lizenzen und Qualifikation: PPL(H) Typerating(s): RH44 Beiträge: 2 seit: 10. November 10 Mitglieder Nr.: 1,252 |
Hallo,
also in der Schweiz ist es so: Beim Bazl Ausenladung beantragen 1Jahr gültig und das Einverständnis vom Landeigentümer einholen. In Frankreich ist es glaube ich genau so. Gruss Alex |